hallo liebes Forum,
Mein Sohn, 20 Jahre alt, schwerbehindert (körperlich) hat seine Ausbildung im Juli beendet. Er war nun beim AA um die weiteren Schritte zu erfragen. Dort wurde ihm gesagt das er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, es müsse vorerst geprüft werden ob er nicht Anspruch auf eine Rente hat. Find ich toll, nur wo ist er dann krankenversichert? Ich habe heute vorsorglich mal den Antrag auf Familienversicherung gestellt, ist das richtig?
Bedingt durch seine chronische Erkrankung ist er immer auf Hilfsmittel ect angewiesen. Da ihm gesagt worden ist das diese Prüfung auch schon mal 6 Monate dauern kann, ist es immens wichtig das keine Lücke in der Versorgung entsteht. Ich befürchte das genau dies passieren kann, weil das AA dann nicht mehr zuständig ist, die Rentenversicherung nicht abschließend geprüft hat.
grüße vom Aldi
Ende der Ausbildung, keinen Anspruch auf ALG...KK ?
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Hallo,
wenn er während der Ausbildung Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hat, dann hat er auch, meiner Meinung nach, Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Während der Ausbildung hat er dem Arbeitsmarkt auch grundsätzlich und trotz seiner Behinderung, zur Verfügung gestanden. Er sollte doch nach seiner Ausbildung im Rahmen seiner Möglichkeiten vermittlungsfähig sein ??!!.
Was die Krankenversicherung angeht - unabhängig von dem was das Arbeitsamt sagt, macht oder vermutet, mit 20 Jahren besteht Anspruch auf die Familienversicherung solange kein eigene Einkünfte von mehr als 385,00 €
bzw. 450,00 € bedi einem Mini-Job erzielt werden. Von daher ist die Krankenversicherung hier in jedem Fall gesichert.
Gruss
Czauderna
wenn er während der Ausbildung Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hat, dann hat er auch, meiner Meinung nach, Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Während der Ausbildung hat er dem Arbeitsmarkt auch grundsätzlich und trotz seiner Behinderung, zur Verfügung gestanden. Er sollte doch nach seiner Ausbildung im Rahmen seiner Möglichkeiten vermittlungsfähig sein ??!!.
Was die Krankenversicherung angeht - unabhängig von dem was das Arbeitsamt sagt, macht oder vermutet, mit 20 Jahren besteht Anspruch auf die Familienversicherung solange kein eigene Einkünfte von mehr als 385,00 €
bzw. 450,00 € bedi einem Mini-Job erzielt werden. Von daher ist die Krankenversicherung hier in jedem Fall gesichert.
Gruss
Czauderna
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