Hallo,
Habe das arge Probem das mir die PKV aufgrund einer Nichtmeldung einer Krankheiit,
rückwirkend gekündigt hat.
Nun soll ich an meine Vorversicherung 30 Monate nachzahlen, das evtl zum Basistarif, bekomme keine Arztrechnungen erstattet und habe Kosten von ca 10000 € zu tragen.
Das kann doch alles nicht möglich sein??!! Was ist das für eine Politik? Wie soll man mal eben so einen Haufen Geld zahlen?
PKV hat mir rückwirkend gekündigt, was nun????
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alles ein wenig konfus
Sie waren privat Versichert, vor 30 Monaten, haben dann die Gesellschaft gewechselt, dabei vergessen eine schwerwiegende Erkrankung anzugeben welche es der neuen Gesellschaft unmöglich macht den Vertrag fortzuführen. wer will jetzt 10000 haben? eine rückwirkende Versicherung ist nicht möglich ?
Sie waren privat Versichert, vor 30 Monaten, haben dann die Gesellschaft gewechselt, dabei vergessen eine schwerwiegende Erkrankung anzugeben welche es der neuen Gesellschaft unmöglich macht den Vertrag fortzuführen. wer will jetzt 10000 haben? eine rückwirkende Versicherung ist nicht möglich ?
Nun ja treats, wenn Du irgendwelche Vorerkrankungen bei der PKV nicht angibst, dann kann die PKV ggf. von dem gesamten Vertrag zurücktreten. Dies ist leider so.
Dann bist Du natürlich nicht versichert und musst Dir eine andere PKV aussuchen, die dich aufnehmen muss. Dort hast Du max. Anspruch auf den Basistarif. Der neue Versicherungsvertrag kommt immer erst mit Wirkung für die Zukunft zustande. Damit hast Du auch nur mit Wirkung für die Zukunft einen Leistungsanspruch. Dann bleibst Du ganz offensichtlich leider auf die derzeitigen Behandlungskosten sitzten, zusätzlich musst Du bei der neuen Versicherung noch einen sog. Strafzuschlag zahlen.
Das kann aber alles sehr übel werden.
Ich empfehle Dir einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Es sollte geprüft werden, ob der Rücktritt aufgrund der vermeintlichen Nichtangabe von schwerwiegenden Erkrankungen rechtmäßig ist.
Du hast ein fettes Problem.
Dann bist Du natürlich nicht versichert und musst Dir eine andere PKV aussuchen, die dich aufnehmen muss. Dort hast Du max. Anspruch auf den Basistarif. Der neue Versicherungsvertrag kommt immer erst mit Wirkung für die Zukunft zustande. Damit hast Du auch nur mit Wirkung für die Zukunft einen Leistungsanspruch. Dann bleibst Du ganz offensichtlich leider auf die derzeitigen Behandlungskosten sitzten, zusätzlich musst Du bei der neuen Versicherung noch einen sog. Strafzuschlag zahlen.
Das kann aber alles sehr übel werden.
Ich empfehle Dir einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Es sollte geprüft werden, ob der Rücktritt aufgrund der vermeintlichen Nichtangabe von schwerwiegenden Erkrankungen rechtmäßig ist.
Du hast ein fettes Problem.
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