Guten Tag,
ich habe eine Frage zu meiner GKV-Mitgliedschaft bzgl. Versicherungspflicht und Wechselmöglichkeit in die PKV.
Mein Angestelltenverhältniswird am 31. Juli 2013 beendet, voraussichtlich würde ich dann vom Status her erst mal Hausmann sozusagen werden, ich würde micht nicht arbeitslos melden; demnach würde doch meine Versicherungspflicht nach § 5 Abs.1 SGB V enden und doch erst mal keine neue Versicherungspflicht eintreten, oder?
Könnte ich zu diesem Zeitpunkt meine GKV Wahltarife (eigentlich 3 Jahre Bindungsfrist, davon ist erst 1 Jahr rum) bei der GKV zu diesem Zeitpunkt dann beenden und in die PKV komplett wechsel? Wenn ja, was müsste ich dazu tun bzw. welche Nachweise müsste ich der GKV liefern?
Vielen Dank für Hilfe!
Christoh
Ende Versicherungspflicht als Hausmann u. Wechsel zuPKV mgl?
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Im Prinzip reicht da eine Nachweis das die PKV besteth. Mehr eigentlich nicht. Allerdings ist es auch ziemlich egal was du machst, Geld kostet es immer. 5 Abs. 1 Nr. 13 würde ab dem 02.11.2013 0:00 greifen. Bis dahin würde die Möglichkeit einer Weiterversicherung nach § 9 SGB V, freiwillige Krankenversichrung, bestehen. Was den Wahltarif angeht, der endet wenn die Mitgliedschaft endet. Meiner Meinung nach.
http://www.bundesversicherungsamt.de/cl ... iben52.pdf
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159941&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
du wirst denn ja versicherungsfrei, bzw unterliegst nicht mehr der gesetzlichen Versicherugnspflicht.
Käme jetzt drauf an wie alt du bist usw, was der Tarif kostet. Ich hoffe du wurdest entsprechend beraten über die Kosten und den jeweiligen Leitungsumfang.
http://www.bundesversicherungsamt.de/cl ... iben52.pdf
3. Wegfall der Bindungswirkung bei Beginn einer Familienversicherung oder einem Verlassen der gesetzlichen Krankenversicherung
Sofern im Anschluss an eine Mitgliedschaft der Versicherte eine Familienversicherung begründen kann, gilt die Bindungsfrist an die bisherige Krankenkasse nicht. Der Versicherte kann sich in solchen Fällen über einen Angehörigen - ggf. bei einer anderen Krankenkasse - familienversichern, obwohl er zum Zeitpunkt des Endes der Mitgliedschaft noch keine 18 Monate bei seiner bisherigen Krankenkasse Mitglied gewesen ist.
Die Bindungsfrist ist ebenfalls ohne Bedeutung, wenn nach der Beendigung der Mitgliedschaft die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht fortgesetzt wird (Weiterversicherung in privater Krankenversicherung).
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159941&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
du wirst denn ja versicherungsfrei, bzw unterliegst nicht mehr der gesetzlichen Versicherugnspflicht.
Käme jetzt drauf an wie alt du bist usw, was der Tarif kostet. Ich hoffe du wurdest entsprechend beraten über die Kosten und den jeweiligen Leitungsumfang.
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