Hallo, alle zusammen und ich hoffe jemand hier kann mir einen guten Rat geben.
Erstmal die Fakten:
Ich bin Ende 30.
Beendigung meines Arbeitsvertrages gegen Ende 2008.
Blauäugig (Dumm!),dachte ich mir ich lieg dem Amt nicht auf der Tasche,und beantragte kein ALg I und lebte statt dessen von meinem Erspartem.
Keine KV ,ich war einige Monate im Ausland per Rad unterwegs, hatte aber meinen Wohnsitz nicht abgemeldet.
Ich konnte mietfrei bei Verwandten wohnen,war also auch kein Problem.
Jetzt Anfang 2013 ging mein Geld langsam dem Ende zu also wurde es Zeit wieder zu arbeiten.
Allerdings konnte ich keinen Job ohne KV bekommen.
Also beantragte ich Alg 2 und meldete mich bei meiner Alten GKV.
Antrag läuft seit Monatsanfang aber ich hab noch keine Unterlagen abgegeben.Das beinhaltet auch meine KV Meldebestaetigung.
Jetzt hat mir ein Bekannter erzaehlt dass das saudumm war,und ich praktisch auch gleich Privatinsolvenz anmelden kann.Er sagt da kann jetzt eine Forderung von mehr als 12000 € auf mich zukommen
Ich könnte nichtmal 20% davon aufbringen mit dem was ich noch besitze.
Ich hatte keinerlei Einkommen die letzten par Jahre und meine Kontoauszuege spiegeln das auch wieder.
Jetzt erstmal meine Fragen:
1. Es wurde nie versucht etwas abzubuchen , ich bekam auch nie irgendeinen Hinweis dass ich noch krankenversichert bin.War ich überhaupt krankenversichert waehrend dieser Zeit? Jetzt kommt da so ein ruinöser Hammer? Da kann doch so nicht ablaufen?
2. Kann ich die theoretischen 6 monate ALG 1 da irgendwie abrechnen?
3. Was ist mit meinem Auslandsaufenthalt,wird das auch voll angerechnet? Ich hatte keine Auslands KV.
4. Ich habe/konnte? keine Leistungen beanspruchen, hatte ja kein Karte mehr und da meine Kv aufhoerte beitrage einzuziehen war ich meiner Auffassung nach nicht krankenversichert.
Ich hab gelesen , das ich dann evtl. den beitrag auf 40 € /monat reduzieren kann? Hier gelesen im 5ten Beitrag:http://www.krankenkassentarife.de/forum/index.php?mode=thread&id=10826 Ist das eine OPtion fuer mich?
5. wenn ich im Ausland KVpflichtig anfange zu arbeiten,erloeschen dann diese Rückforderungen?
6. Hab ich da keine rechtliche Möglichkeit das anzufechten , zumindest 2008 mit Verjährung?
Ich bin echt verzweifelt hab , mir schon ueberlegt Alg 2 abzubrechen und bei der GKV meine Anmeldung zurueckzuziehen, aber um zu arbeiten muss ich mich ja bei einer KV anmelden,und dann bin ich nur noch mehr verschuldet.
Ich weiss mir hier nicht mehr weiter.
Ich könnte wirklich ein paar gute Ratschlaege gebrauchen.
Generelle Tips sind auch willkommen, wie wuerdet ihr an meiner Stelle vorgehen?.
Ps :
7. Kann ich meine Meldebestaetigung bei der alten GKK zurueckziehen?
Und dann zu einer anderen GKK gehen und was raushandeln dass ich nur 40€ /Monat nachzahlen muss und dafuer zu ihnen wechsele?
evtl. Nachforderung der GKV?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Immer schön ruhig bleiben und abwarten was die Kasse macht.
In der Regel wollen die Kassen für die sog. Versicherungslücke von Dir einen "expliziten Anzeigebogen". D.h., für die Füllung der sog. Versicherungspflicht muss man in der Regel mitwirken. Wenn man nicht mitwirkt (Anzeigebogen wird nicht ausgefüllt) dann tragen viele Kassen die Mitgliedschaft für diese Lücke auch nicht ein. D.h. dann natürlich auch keine Beiträge.
Gerade für den Bereich der ALG II-Empfänger gibt es ein schönes Papierchen von den Oberbossen der Krankenkassen, dass die neue Mitgliedschaft auch ohne Mitwirkung für die Versicherungslücke einzutragen ist.
Ferner wird sich die Bundesregierung noch in dieser Woche insgesamt mit der Praxis der Kassen (exorbitante Nachforderungen) beschäftigten und hoffentlich eine Entspannung bringen.
In der Regel wollen die Kassen für die sog. Versicherungslücke von Dir einen "expliziten Anzeigebogen". D.h., für die Füllung der sog. Versicherungspflicht muss man in der Regel mitwirken. Wenn man nicht mitwirkt (Anzeigebogen wird nicht ausgefüllt) dann tragen viele Kassen die Mitgliedschaft für diese Lücke auch nicht ein. D.h. dann natürlich auch keine Beiträge.
Gerade für den Bereich der ALG II-Empfänger gibt es ein schönes Papierchen von den Oberbossen der Krankenkassen, dass die neue Mitgliedschaft auch ohne Mitwirkung für die Versicherungslücke einzutragen ist.
Ferner wird sich die Bundesregierung noch in dieser Woche insgesamt mit der Praxis der Kassen (exorbitante Nachforderungen) beschäftigten und hoffentlich eine Entspannung bringen.
Vielen Dank fuer dein aufschlussreiche und rasche Antwort.
Nach einigem Nachforschen habe ich auch entdeckt dass sogenannte EWR Versicherungen (europäische Versicherungen) keine Nachzahlungen,Säumniszuschlaege etc. verlangen.
Nachteil scheint hier zu sein,das sie essentiell private Versicherungen sind.Also mehr für Wohlhabende .
Vorkasse,evtl. hohe Beiträge im Alter,nur schwer Rückkehr in Gkv etc.
1.Irgendwelche Meinungen/Erfahrungen dazu ?
2.Was den Beschluss im Bundestag angeht ,kann man das irgenwie online verfolgen?
3. Wenn dieser Beschluss am Mittwoch rechtskräftig wird, meine Krankekasse/Meldebestaetigung aber rückwirkend ab Monatsanfang gelten wird ist das ja kein Problem,oder?
Am besten werd jetzt mal abwarten was sich da tut
,und dann mit mehreren KV reden wie die die neue gesetzgebung handhaben.
Nach einigem Nachforschen habe ich auch entdeckt dass sogenannte EWR Versicherungen (europäische Versicherungen) keine Nachzahlungen,Säumniszuschlaege etc. verlangen.
Nachteil scheint hier zu sein,das sie essentiell private Versicherungen sind.Also mehr für Wohlhabende .
Vorkasse,evtl. hohe Beiträge im Alter,nur schwer Rückkehr in Gkv etc.
1.Irgendwelche Meinungen/Erfahrungen dazu ?
2.Was den Beschluss im Bundestag angeht ,kann man das irgenwie online verfolgen?
3. Wenn dieser Beschluss am Mittwoch rechtskräftig wird, meine Krankekasse/Meldebestaetigung aber rückwirkend ab Monatsanfang gelten wird ist das ja kein Problem,oder?
Am besten werd jetzt mal abwarten was sich da tut

,und dann mit mehreren KV reden wie die die neue gesetzgebung handhaben.
Die Kalkulation der EWR-Dienstleister ist im Vergleich zur deutschen PKV grundlegend anders und nach derzeitigem Stand fallen auch keine Nach- oder Strafzahlungen an. Die Beiträge sind auch im Alter - trotz fehlender Rückstellungen - überraschend niedrig.
Aber als ALG2-Bezieher und zuletzt GKV-Versicherter besteht ohnehin Versicherungspflicht in der GKV, daher stellt sich die Frage EWR-Dienstleister nicht.
Wichtig ist, keinen Antrag nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (den die Kasse wahrscheinlich verlangen wird und der zu Nachzahlungsforderungen führen würde) zu unterschreiben.
Die Kasse muss auch ohne diesen Antrag gemäß Rundschreiben vom 30.06.2011 eine Mitgliedschaft aufgrund des ALG2-Bezuges herstellen.
Aber als ALG2-Bezieher und zuletzt GKV-Versicherter besteht ohnehin Versicherungspflicht in der GKV, daher stellt sich die Frage EWR-Dienstleister nicht.
Wichtig ist, keinen Antrag nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (den die Kasse wahrscheinlich verlangen wird und der zu Nachzahlungsforderungen führen würde) zu unterschreiben.
Die Kasse muss auch ohne diesen Antrag gemäß Rundschreiben vom 30.06.2011 eine Mitgliedschaft aufgrund des ALG2-Bezuges herstellen.
Dipling hat geschrieben:Wichtig ist, keinen Antrag nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (den die Kasse wahrscheinlich verlangen wird und der zu Nachzahlungsforderungen führen würde) zu unterschreiben.
Wenn ich das hier richtig verstehe wird wird die Kasse versuchen mich als Unversicherten ( §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V)
-
13.
Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a)
zuletzt gesetzlich krankenversichert waren
-
zu versichern.
Um zu umgehen dass sie mich als §5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V
(Alg II Berechtigter) versichern müssen ?
Dipling hat geschrieben:Aber als ALG2-Bezieher und zuletzt GKV-Versicherter besteht ohnehin Versicherungspflicht in der GKV, daher stellt sich die Frage EWR-Dienstleister nicht.
Die EWR Option meinte ich eher so:
Alg2 Antrag zurückziehen.Damit wird auch der Gkv-Meldeantrag nichtig.
Dann EWR versichern.Dann wäre ich Kv versichert ,müsste kein Privatinsolvenz anmelden,und koennte endlich wieder arbeiten und normal leben.
Jobvermittlung kann ich evtl auch ohne alg 2 nutzen,werd mal nachfragen und mich dann wieder melden.
Die Kasse muß trotz fehlender Mitwirkung hinsichtlich des § 5(1) Nr. 13 SGB V - und damit ohne Beitragsnachzahlungen - aufgrund des ALG2-Bezuges eine Mitgliedschaft herstellen. Gerade ALG2-Bezug ist daher nach derzeitigem Stand eine gute Möglichkeit, um wieder ohne Nachzahlungen versichert zu werden. Auseinandersetzungen mit der Kasse sind zwar möglich, aber es klare Vorgaben (Rundschreiben vom 30.06.2011).
EWR-Dienstleister sind eine Alternative - oder warten, was beim diskutierten Schuldenerlasse für Nichtversicherte letztlich herauskommt.
Edit: Der Schuldenerlass ist offenbar so gut wie beschlossen.
http://www.berliner-zeitung.de/politik/krankenkassen-schuldenerlass-fuer-unversicherte,10808018,23272342.html
EWR-Dienstleister sind eine Alternative - oder warten, was beim diskutierten Schuldenerlasse für Nichtversicherte letztlich herauskommt.
Edit: Der Schuldenerlass ist offenbar so gut wie beschlossen.
http://www.berliner-zeitung.de/politik/krankenkassen-schuldenerlass-fuer-unversicherte,10808018,23272342.html
In den kommenden Monaten soll ja der Schuldenerlass rechtskraeftig werden.
Und ich will verstaendlicherweise nicht auf einem evtl. fünfstelligen Schuldenberg sitzenbleiben, und daher diese Option abwarten.
Ich habe z.Z. meinen Alg 2 Antrag am Laufen.
Hab auch schon eine Meldebestaetigung bei meiner alten Gkv abgeholt,aber noch nicht beim Jobcenter abgegeben.
Gilt das jetzt schon als ein "Anzeigen des Vorliegens der Vorraussetzungen der Versicherungspflicht" ?
Ich meine im Sinne von (Seite 9 , Nummer 1 und 2)
des neuen Gesetzes [url].http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713947.pdf[/url]
Oder kann ich mir das ersparen indem ich Alg2 Antrag zurückziehe und damit die Meldebestaetigung unwirksam wird?
Und wie läuft das in der Praxis,wird das bei der GKV weiterverarbeitet wenn da nie vom Jobcenter eine Anmeldung kommt?
Und ich will verstaendlicherweise nicht auf einem evtl. fünfstelligen Schuldenberg sitzenbleiben, und daher diese Option abwarten.
Ich habe z.Z. meinen Alg 2 Antrag am Laufen.
Hab auch schon eine Meldebestaetigung bei meiner alten Gkv abgeholt,aber noch nicht beim Jobcenter abgegeben.
Gilt das jetzt schon als ein "Anzeigen des Vorliegens der Vorraussetzungen der Versicherungspflicht" ?
Ich meine im Sinne von (Seite 9 , Nummer 1 und 2)
des neuen Gesetzes [url].http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713947.pdf[/url]
Oder kann ich mir das ersparen indem ich Alg2 Antrag zurückziehe und damit die Meldebestaetigung unwirksam wird?
Und wie läuft das in der Praxis,wird das bei der GKV weiterverarbeitet wenn da nie vom Jobcenter eine Anmeldung kommt?
Hallo,
wenn du einen "Aufnahmeantrag" bei der Kasse unterschrieben hast und es kommt keine Anmeldung durch das Job-Center, wird dich die Kasse irgendwann mal dazu befragen. Wenn du darauf nicht reagierst könnte ich mir vorstellen dass die Kasse unter Berücksichtigung der Entscheidung vom Freitag die Sache als erledigt ansieht - warum sich mehr Arbeit machen als notwendig.
Gruss
Czauderna
wenn du einen "Aufnahmeantrag" bei der Kasse unterschrieben hast und es kommt keine Anmeldung durch das Job-Center, wird dich die Kasse irgendwann mal dazu befragen. Wenn du darauf nicht reagierst könnte ich mir vorstellen dass die Kasse unter Berücksichtigung der Entscheidung vom Freitag die Sache als erledigt ansieht - warum sich mehr Arbeit machen als notwendig.
Gruss
Czauderna
Ich hab mal bei der GKK hotline nachgefragt ob ich mich da abmelden muss,wenn ich den alg 2 Antrag abbreche.
Da wurde mir jetzt erklärt das ich da ein Mitgliedschaftserklärung unterschrieben habe. Ich soll zu der lokalen Sachbearbeiterin gehen,und das "klären" ob ich mich da abmelden muss/kann.
Sollte ich da hingehen oder ,oder lieber auslaufen lassen.Wenn die SB mir übelgesinnt ist ,bin ich selbst im günstigsten Falle auf Jahre hinaus ruiniert.
FFS ehrlich Leute,ich wünschte ich müsste hier nicht dauernd nachfragen aber ihr seit die einzigen die mir soweit gute Ratschläge gegeben habt,und ich bin langsam nervlich total am Ende.
edit:
Genauso mit dem kommenden Gesetz,
so wie ich das lese wird nur denjenigen die Beitragsschuld erlassen,die nach dem Gesetzeserlass
zur Anzeige kommen,alle anderen kriegen nur die "StrafZinsen" erlassen.
Da wurde mir jetzt erklärt das ich da ein Mitgliedschaftserklärung unterschrieben habe. Ich soll zu der lokalen Sachbearbeiterin gehen,und das "klären" ob ich mich da abmelden muss/kann.
Sollte ich da hingehen oder ,oder lieber auslaufen lassen.Wenn die SB mir übelgesinnt ist ,bin ich selbst im günstigsten Falle auf Jahre hinaus ruiniert.
FFS ehrlich Leute,ich wünschte ich müsste hier nicht dauernd nachfragen aber ihr seit die einzigen die mir soweit gute Ratschläge gegeben habt,und ich bin langsam nervlich total am Ende.
edit:
Genauso mit dem kommenden Gesetz,
so wie ich das lese wird nur denjenigen die Beitragsschuld erlassen,die nach dem Gesetzeserlass
zur Anzeige kommen,alle anderen kriegen nur die "StrafZinsen" erlassen.
Zuletzt geändert von Dolphin am 18.06.2013, 10:26, insgesamt 2-mal geändert.
Dolphin hat geschrieben:Ich hab mal bei der GKK hotline nachgefragt ob ich mich da abmelden muss,wenn ich den alg 2 Antrag abbreche.
Da wurde mir jetzt erklärt das ich da ein Mitgliedschaftserklärung unterschrieben habe. Ich soll zu der lokalen Sachbearbeiterin gehen,und das "klären" ob ich mich da abmelden muss/kann.
Sollte ich da higehen oder ,oder lieber auslaufen lassen.
FFS ehrlich Leute,ich wünschte ich müsste hier nicht dauernd nachfragen aber ihr seit die einzigen die mir soweit gute Ratschläge gegeben habt,und ich werd langsam noch verrückt.
Hallo,
was will die Kasse mit deiner Erklärung ??? wenn keine Anmeldung vom JHob-Center kommt kann und darf die Mitgliedschaft so nicht hergestellt werden, meine ich. Wenn du nicht anrufen willst, schreibe einen zweizeiler, dass es zu keinem ALG-2 Bezug kommt und deshlab deine Erklärung gegenstandslos ist, wie gesagt, kannst du machen, musst du aber nicht, auch das ist meine Meinung.
Gruss
Czauderna
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