Hallo, ich war bisher in der privaten Krankenkasse versichert, weil ich einen Beihilfeanspruch aus der Halbwaisenpension hatte. Ich befand mich zu diesem Zeitpunkt in der schulischen Ausbildung zum Erzieher. Da ich das 5. Semester wegen Krankheit nicht bestanden habe, kündigte ich die Ausbildung. Danach wurde ich Hatz IV Empfänger und konnte nicht in die gesetzliche Versicherung wechseln. Stattdessen musste ich in einen Tarif bei der Debeka in Höhe des Basistarifs wechseln (234,00 €), die das JobCenter zwar übernimmt, dennoch möchte ich in eine gesetzliche Versicherung wechseln. Gibt es hier eine Möglichkeit?
2. Wenn ich meine schulische Ausbildung zum Erzieher im August wieder aufnehmen (Fachschule) übernimmt mich dann eine gesetzliche Versicherung? Ich bin dann 26 1/2 Jahre alt.
Danke für Antworten.
Wechsel von privater KV in die gesetzliche KV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Während des ALG II Bezuges musst Du nicht 12 Monate eine sv-pflichtige Beschäftigung ausüben.
Dem Grunde nach reicht hier 1 Tag (Extremfall) aus. Denn für diesen ggf. 1 Tag muss Dich das Jobcenter im Rahmen des ALG II auch zur Pflichtversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V) anmelden. Wenn Du nach diesem 1 Tag die Arbeit wieder verlierst, verbleibt es bei der Pflichtversicherung im Rahmen des ALG II.
Wenn Du dann allerdings aus dem ALG II-Bezug ausscheidest, dann werden die Karten ggf. neu gemischt. Hier müsste man ggf. gucken.
Dem Grunde nach reicht hier 1 Tag (Extremfall) aus. Denn für diesen ggf. 1 Tag muss Dich das Jobcenter im Rahmen des ALG II auch zur Pflichtversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V) anmelden. Wenn Du nach diesem 1 Tag die Arbeit wieder verlierst, verbleibt es bei der Pflichtversicherung im Rahmen des ALG II.
Wenn Du dann allerdings aus dem ALG II-Bezug ausscheidest, dann werden die Karten ggf. neu gemischt. Hier müsste man ggf. gucken.
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