Guten Abend,
ich benötige etwas Hilfe in Bezug auf folgende Problematik:
Ich wurde wegen längerer Krankheit von meinem Arbeitgeber in der Probezeit gekündigt, erhalte aber weiterhin Krankengeld.
Krankheitsbild ist folgendes, ich habe Probleme mit meinem Handgelenk und es tut mal mehr mal weniger weh, bei bestimmten Bewegungen. Ich wurde letztes Jahr schon einmal wegen der selben Verletzung operiert, war seitdem aber nie richtig beschwerdefrei.
Dies zog sich seit November bis jetzt noch hin, da es mal besser wurde und dann wieder schlimmer. Nun soll ich wieder operiert werden, bin aber nicht so begeistert von, denn ich habe wieder die Angst, dass es mit der Genesung nicht so wird. Die zweite Sache ist, ich habe eine Arbeitsstelle angeboten bekommen, die mir wirklich total zusagt, sozusagen mein Traumjob (und dieser soll demnächst losgehen).
Wie sieht das jetzt versicherungstechnisch mit der gesetzlichen Krankenkasse aus?
Der Arzt wird doch sicherlich der Kasse melden, dass eine Genesung nur durch eine erneute OP möglich ist.
Aber wenn ich die OP jetzt auslasse (oder auf viel später verschiebe) und arbeiten gehe, bekomme ich von der Kasse dann Ärger bzw Probleme?
Bin bis zum 22.07. krank bzw arbeitsunfähig geschrieben und der Arbeitsvertrag würde schon am 01.07. losgehen.
MfG
Statt OP, lieber arbeiten gehen, Ärger von GKV?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Registriert: 02.06.2013, 12:46
Hallo,
keine Kasse kann dich dazu zwingen, dich operieren zu lassen, geschweige dir, dann das Krankengeld versagen weil du dich nicht hast operieren lassen.
Soweit sind wir, Gott sei Dank, nun doch noch nicht. Wenn es gewichtige Gründe gibt, die von einer OP. abhalten, dann ist das einfach so - denn wer hat denn die Folgen davon zu tragen, doch nur der Betroffene und nicht die Kasse.
Ich meine, dazu gibt es sogar schon Gerichtsurteile.
Gruss
Czauderna
keine Kasse kann dich dazu zwingen, dich operieren zu lassen, geschweige dir, dann das Krankengeld versagen weil du dich nicht hast operieren lassen.
Soweit sind wir, Gott sei Dank, nun doch noch nicht. Wenn es gewichtige Gründe gibt, die von einer OP. abhalten, dann ist das einfach so - denn wer hat denn die Folgen davon zu tragen, doch nur der Betroffene und nicht die Kasse.
Ich meine, dazu gibt es sogar schon Gerichtsurteile.
Gruss
Czauderna
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