Steuerbescheid

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sisqonrw
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Steuerbescheid

Beitragvon sisqonrw » 20.06.2013, 09:08

Hallo,

ich war bis jetzt ca. 2 Jahre freiwillig versichert. Ich habe der Krankenkasse den Steuerbescheid 2010 und 2012 eingereicht. Den Steuerbescheid für 2011 und 2012 habe ich gleichzeitig bekommen. Da ich in 2011 mehr Gewinn gemacht habe und in 2012 nicht so viel habe ich nur den letzten aktuelle von 2012 eingereicht. Muss ich den von 2011 der Krankenkasse dennoch geben?

Würde mich sehr über eine kurze schnelle Antwort freuen.

Vielen Dank.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 20.06.2013, 18:12

ja

silvars

Beitragvon silvars » 20.06.2013, 18:21

Hallo,
zu dem lästigen Thema von Steuererklärungen und Steuerbescheiden gilt leider immer, wie üblich auch bei fast allen Ämtern. Es muss lückenlos für jedes Jahr etwas eingereicht werden. Egal wie der Verdienst war.

Grüße,

sisqonrw
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Beitragvon sisqonrw » 20.06.2013, 22:55

hmm 2012 war mein Gewinn ein wenig zu hoch. Muss ich für das ganze Jahr was zurück zahlen?

sisqonrw
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Beitragvon sisqonrw » 20.06.2013, 23:10

hmm mein Steuerberater sagt jetzt. Ich soll denen sagen dass 2011 nicht bewilligt worden ist. Das ist echt blöd wenn man den das von 2011 geben muss. Dann habe ich große Probleme als Existenzgründer. Gibt es da keine Möglichkeit das eine Jahr zu überspringen. Eine Nachzahlung würde meine Existenz gefährden.

heinrich
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Beitragvon heinrich » 21.06.2013, 08:21

schreib doch mal


welcher STB (also welches Jahr)

wie hohe Einkünfte hat und wann der jeweilige STBescheid ausgestellt wurde


Dann sag ich Dir, was Du zahlen muss

Aber bitte ganz genau bis zum Betrag der Gesamteinkünfte.
Du schreibst immer sehr pauschal. Da kann man wenig sagen.


PS: es gibt keine Möglichkeit des Entfliehens

sisqonrw
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Beitragvon sisqonrw » 21.06.2013, 19:05

Hi,

Einkünfte aus Gewerbebetrieb
2011: 26701 €. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der Ehefrau 44388 €
Steuerbescheid ausgestellt am 03.04.2013

2012: 3740 €. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der Ehefrau 44676 €
Steuerbescheid ausgestellt am 03.06.2013

Ich bin jetzt seit kurzem in der Familienversicherung von meiner Frau. Bringt das was vielleicht?

heinrich
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Beitragvon heinrich » 21.06.2013, 19:48

Jetzt kommen wieder neue Fakten,


seit wann bist Du denn in der Familienversicherung und warum (wurde Gewerbe wieder aufgegeben ??


Noch ne Frage,
Du warst 2 Jahre freiwillig versichert.

Also seit 2011

Welchen Zeitraum genau.

Wurde der Beitrag ab Beginn (2011 ??) VORLÄUFIG festgesetzt (auch "unter Vorbehalt" genannt).

Wurde schon der erste Steuerbescheid der Selbstständigkeit eingereicht und daraufhin der Beitrag durch die KK ENDGÜLTIG (nicht mehr vorläufig) berechnet. Dies dürfte allerdings ja nur der Fall sein, wenn Du bereits seit 2010 selbstständig warst

Schreib mal ein bischen mehr. und beantworte meine Fragen genau.

Dies ist ein schwieriges Rechtsgebiet ein einziges falsches Wort kann hier zu einer falschen Antwort führen. Dies willst DU sicherlich nicht.

sisqonrw
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Beitragvon sisqonrw » 21.06.2013, 20:39

Ich antworte mal direkt unter deinen Fragen.

heinrich hat geschrieben:Jetzt kommen wieder neue Fakten,


seit wann bist Du denn in der Familienversicherung und warum (wurde Gewerbe wieder aufgegeben ??
--- ich werde ab dem 01.07.2013 in der Familienversicherung meiner Frau sein. Weil ich 25 Stunden arbeite und wenig Gewinn erzielt habe.

Noch ne Frage,
Du warst 2 Jahre freiwillig versichert.
---- ich bin seit dem 01.04.2010 freiwillig versichert.

Also seit 2011

Welchen Zeitraum genau.

Wurde der Beitrag ab Beginn (2011 ??) VORLÄUFIG festgesetzt (auch "unter Vorbehalt" genannt).
--- Meinst du den Steuerbescheid von 2011?

Wurde schon der erste Steuerbescheid der Selbstständigkeit eingereicht und daraufhin der Beitrag durch die KK ENDGÜLTIG (nicht mehr vorläufig) berechnet. Dies dürfte allerdings ja nur der Fall sein, wenn Du bereits seit 2010 selbstständig warst
---- ich weiß nicht ob es Endgültig wurde. Wie kann ich es prüfen?
Selbständig bin ich seit dem 01.04.2010
Ich habe eine Beitragsbescheinigung am 13.04.11 erhalten. Bringt das was?
Seit dem 01.07.2011 wurde der ermäßigte Beitrag bewilligt.

Schreib mal ein bischen mehr. und beantworte meine Fragen genau.

Dies ist ein schwieriges Rechtsgebiet ein einziges falsches Wort kann hier zu einer falschen Antwort führen. Dies willst DU sicherlich nicht.


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