Hallo,
meine Situation stellt sich wie folgt dar:
Bis vor kurzen war ich ledig und mein Sohn war bei seiner Mutter (meine jetzige Frau) in der GKV versichert.
Nun haben wir gereitet und ich wollte meine Sohn in der PVK versichern, da ich dachte das dies laut Gesetz so wäre, da ich in der PVK versichert bin und über der Beitragsbemessungsgrenze liege.
Nun wurde der Antrag abgelehnt das mein Sohn Logopädie bekommt. Wo kann ich meinen Sohn nun versichern? Kann er bei seiner Mutter bleiben?
Viele Grüße,
brocki
Kind wird von PVK abgelehnt, wo versichern?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Moin,
Sie können Ihren Sohn entweder gegen eigenen Beitrag bei der GKV versichern oder Sie lassen einen Makler/Vermittler für Sie bei den einzelnen Gesellschaften anfragen. Ihr Sohn muss ja nicht zwangsläufig in Ihre PKV.
Haben Sie sich denn ausführlich beraten lassen?
Gruß aus Leipzig
Philipp Mättig
Regionalleiter für die
Proventus Gruppe
Pfaffendorfer Straße 26a
04105 Leipzig
Fax +49 341 264 351 47
Mobil +49 176 240 400 17
Home: www.proventus-ag.de
Sie können Ihren Sohn entweder gegen eigenen Beitrag bei der GKV versichern oder Sie lassen einen Makler/Vermittler für Sie bei den einzelnen Gesellschaften anfragen. Ihr Sohn muss ja nicht zwangsläufig in Ihre PKV.
Haben Sie sich denn ausführlich beraten lassen?
Gruß aus Leipzig
Philipp Mättig
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Pfaffendorfer Straße 26a
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Nun ja, nach meiner bescheidenen Auffassung hat das Kind einen Anspruch auf eine PKV, allerdings nur auf den berüchtigten Baisistarif.
Wir halten nämlich fest. Durch die Heirat der Elternteile (ein Elternteil in der PKV und oberhalb der JAEG) fliegt das Kind aus der Familienversicherung in der GKV. Das Kind muss sich daher freiwillig in der GKV versichern. Es gehört ja diesem System (GKV) an. Denn jeder soll dorthin, wo er zuletzt war.
Okay, jetzt wird der Beitritt zur freiw. Kv. bei der Kasse angezeigt. Die Eltern überlegen sich dennoch, ob man das Kindchen nicht in die PKV packen könnte.
Es gibt hierzu eine Vorschrift, die wir in § 193 Abs. 5 VVG finden.
Zitat:
(5) Der Versicherer ist verpflichtet,
1. allen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten
a) innerhalb von sechs Monaten nach Einführung des Basistarifes,
b) innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der im Fünften Buch Sozialgesetzbuch vorgesehenen Wechselmöglichkeit im Rahmen ihres freiwilligen Versicherungsverhältnisse
..
Versicherung im Basistarif nach § 12 Abs. 1a des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu gewähren.
Also hat das Kind innerhalb der Wechselfristen nur Ansrpuch auf den Basistarif; mehr nicht.
Der Basistarif kostet für Kinder derzeit 249,04 € (0 - 14 Jahre).
Auf einen Normaltarif hat das Kind keinen Anspruch. Wenn die PKV darauf Bock hat, kann sie dies natürlich machen.
Die Versicherung in der GKV dürfte ca. 150,00 € kosten.
Wir halten nämlich fest. Durch die Heirat der Elternteile (ein Elternteil in der PKV und oberhalb der JAEG) fliegt das Kind aus der Familienversicherung in der GKV. Das Kind muss sich daher freiwillig in der GKV versichern. Es gehört ja diesem System (GKV) an. Denn jeder soll dorthin, wo er zuletzt war.
Okay, jetzt wird der Beitritt zur freiw. Kv. bei der Kasse angezeigt. Die Eltern überlegen sich dennoch, ob man das Kindchen nicht in die PKV packen könnte.
Es gibt hierzu eine Vorschrift, die wir in § 193 Abs. 5 VVG finden.
Zitat:
(5) Der Versicherer ist verpflichtet,
1. allen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten
a) innerhalb von sechs Monaten nach Einführung des Basistarifes,
b) innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der im Fünften Buch Sozialgesetzbuch vorgesehenen Wechselmöglichkeit im Rahmen ihres freiwilligen Versicherungsverhältnisse
..
Versicherung im Basistarif nach § 12 Abs. 1a des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu gewähren.
Also hat das Kind innerhalb der Wechselfristen nur Ansrpuch auf den Basistarif; mehr nicht.
Der Basistarif kostet für Kinder derzeit 249,04 € (0 - 14 Jahre).
Auf einen Normaltarif hat das Kind keinen Anspruch. Wenn die PKV darauf Bock hat, kann sie dies natürlich machen.
Die Versicherung in der GKV dürfte ca. 150,00 € kosten.
Philipp Mättig hat geschrieben:Moin,
Sie können Ihren Sohn entweder gegen eigenen Beitrag bei der GKV versichern oder Sie lassen einen Makler/Vermittler für Sie bei den einzelnen Gesellschaften anfragen. Ihr Sohn muss ja nicht zwangsläufig in Ihre PKV.
Haben Sie sich denn ausführlich beraten lassen?
Gruß aus Leipzig
Philipp Mättig
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Hallo Philipp,
gegen deinen Beitrag ist absolut nix einzuwenden, aber muss denn diese Werbung für dich und dein Unternehmen am Ende unbedingt sein - nimmt ja fast mehr Platz ein als der Beitrag selbst.
Gruss
Czauderna
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