Hallo liebes Forum,
ich bin seit dem 04.01.2013 krankgeschrieben und bekomme seitens meiner KK auf Krankengeld. Nun hat mir heute mein Arbeitgeber gekündigt.
Behalte ich meinen Anspruch auf das Krankengeld? Was ich bisher im Netz gefunden habe würde ich sagen ja, aber hier sind bestimmt die fachlich besser informierten, die mir das vielleicht kurz beantworten können.
Vielen Dank und schönen Tag
Jens
Bitte um kurze Info Krankengeld und Kündigung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0519200
Also wenn dein Arbeitsverhältnis endet und dein anspruch auf Krankegeld besteht weiter fort, also die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt liegen weiter vor und werden zeitlich genau eingereicht, besteht der Anspruch auf Krankengeld fort.
http://www.haufe.de/sozialwesen/leistun ... 68344.html
Mal hier ein Link der das weiter erklärt.
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 88972.html
Also wenn dein Arbeitsverhältnis endet und dein anspruch auf Krankegeld besteht weiter fort, also die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt liegen weiter vor und werden zeitlich genau eingereicht, besteht der Anspruch auf Krankengeld fort.
http://www.haufe.de/sozialwesen/leistun ... 68344.html
Mal hier ein Link der das weiter erklärt.
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 88972.html
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Nun ja, Du kannst aufgrund der Kündigung davon ausgehen, dass die Kasse ziemlich schnell den sog. MDK einschalten wird. Denn Du bist ja arbeitslos. Wenn Du bspw. noch ein paar Wehwehchen hast aber durchaus einen Pförtnerjob ausüben kannst, dann wird Dich die Kasse an die Bundesagentur für Arbeit (ALG I) verweisen. Ich bezeichne dies als sog. Töpfchenspiel.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste