ALG1 Sperre und Krankengeld

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Geffre
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ALG1 Sperre und Krankengeld

Beitragvon Geffre » 27.07.2013, 19:06

Hallo,
ich wurde zum 1.4.13 wegen Betriebsverlagerung durch Aufhebungsvertrag arbeitslos, das Arbeitsamt verordnete mir 4 Monate Ruhensszeit (Kündigungsfrist bei Abfindung angeblich immer 1 Jahr) und ab August 12 Wochen Sperre, mir wäre ein Umzug oder doppelte Haushaltsführung auch mit 60 Jahren noch zuzumuten. Sachverhalt muss leider über Sozialgericht geklärt werden, das kann leider noch sehr lange dauern.
Nun wurde bei mir zu einer bekannten KHK ein Lungenemphysem mit konfluirenden subpleuralen Bullae festgestellt, mein Arzt wollte mich krankschreiben. Ab wann hätte ich Anspruch auf Krankengeld? Würde diese Diagnose das AA erfahren, würden die mich wegen "Nichtverfügbarkeit" gerne aussteuern, gelte ich damit als Versicherter ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung? Zur Zeit bin bei meiner Frau familienversichert.
An welche kompetente Stelle kann man sich damit wenden, ohne das AA und möglichst KK einzubinden.
Gerne höre ich von euch
Geffre

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Beitragvon Vergil09owl » 28.07.2013, 08:56

Guten Morgen es gilt § 158 SGB III, jede Entlassungsentschädigung führt dazu das dein ALG I Anspruch ruht. Wegen der 3 Monatssperre ab August nunja das ist denn eine Sache zwischen dir un dem Arbeitsamt. [-X

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lg-159.pdf

Während des Ruhenszeitraumes erfolgt auch keine Anmeldung zur Krankenkasse, das heißt du bist nicht verischert und mußt dich selber Versichern, du bist zur Zeit familienverischert. Ein Krankengeldanspruch besteht nur denn wenn ein Mitgliedschaft besteht, heißt denn also frühestens ab dem 01.11.2013, allerdings wenn du ALG I beantragen möchtest mußt du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und gesund sein. Bist du jetzt Krankgeschreiben und arbeitsunfähig besteht kein Anspruch auf Arbeitslsogeld I. Sofern du arbeitsfähig bist besteht denn zuerst der 6 Wöche anspruch auf Entgeltfortzahlung durch dieAfA also ab 11/13 denn erst der Anspruch auf Krankenngeld. Während des Krankegeldbezuges hat die Kasse die Möglichkeit dich nach § 51 SGB V zur Reha aufzufordern und dich denn auf Kur zu schicken. Denn kommt es drauf an ob der RV Träger dich denn ggf nach § 116 SGB VI , Umdeutug des Kurantrages in eine Antrag auf EM Rente, auf Rente schickt.Da besteht nur die Möglichkeit sich mit der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit und dem DRV Bund sich auseinaderzusetzen. Beratungsmöglichkeiten bestehem beim Sozialverband. SovD, dem VDK, der Unabhängigen Patientenberatung. bei den Gewerkschaften.

Ist allerdings nur meine Auffassung, vieleicht weiß ein Kollege hier einen besseren Rat.

Geffre
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Beitragvon Geffre » 28.07.2013, 09:50

Vielen Dank für die schnelle Antwort,
javascript:emoticon(':D')ich werde mich wegen der zusätzlich festgestellten Erkrankung nicht vor November krankschreiben und behandeln lassen, bis dahin werde ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Da die Erkrankung bei einer privat bezahlten 256-Schicht-Flash-CT festgestellt wurde, ist die KK nicht über diese Erkrankung informiert.
Danach sollte es keine Probleme mehr geben, hoffe ich.
Dem Hinweis mit dem VDK und der unabhängigen Patientenberatung gehe ich gerne nach.
Vielen Dank!!

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Beitragvon Vergil09owl » 28.07.2013, 09:52

Erfahren tun sie es eh, kommt jetzt nur drauf an ob du auch bis zu 11/2013 fit bleibst. Mit sowas ist nicht zu spasen. Übrigens als Familienversicherter benötigst du keine Krankschreibung. Übrigens nur weil du in Behandlung bist, bist noch nicht arbeitsunfähig, das sind zwei Paar Schuhe.

http://www.g-ba.de/downloads/62-492-726 ... -04-18.pdf

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/z ... flege.html

Geffre
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Beitragvon Geffre » 28.07.2013, 12:43

:D Nochmals vielen herzlichen Dank!!
bin jetzt wesentlich schlauer, die Links haben mir ebenfalls weitergeholfen. Werde nun doch schon vorher ärztliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Nochmals vielen Dank!!

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Beitragvon Vergil09owl » 28.07.2013, 12:56

Bitte, ist allerdings nur meine Meinung. Es gibt hier Leute die mehr Ahnung haben.


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