Hallo allerseits,
ich war überwiegend in meinem Berufsleben selbständig und somit in der PKV. Seit 1,5 Jahren bin ich bei meiner Frau als Familienmitglied in der gesetzl. KV versichert. Bleibe ich in der GKV bei Renteneintritt ?
Für Eure Antworten danke ich Euch im Voraus.
Viele Grüße
freiwilliges Familienmitglied im Rentenalter
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
klares "ja" - auch wenn Du die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung als Rentner nicht erfüllt haben sollterst, kannst du dich trotzdem in der bisherigen Kasse weiterversichern oder eine andere GKV-Kasse wählen.
Dabei gehe ich davon aus, dass deine Rente höher wie 385,00 € sein wird (derzeitige Grenze).
Gruss
Czauderna
klares "ja" - auch wenn Du die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung als Rentner nicht erfüllt haben sollterst, kannst du dich trotzdem in der bisherigen Kasse weiterversichern oder eine andere GKV-Kasse wählen.
Dabei gehe ich davon aus, dass deine Rente höher wie 385,00 € sein wird (derzeitige Grenze).
Gruss
Czauderna
Solange die Einkünfte zur Zeit 385 EUR monatlich nicht übersteigen, kann die kostenlose Familienversicherung (das ist übrigens keine Pflichtversicherung) fortgeführt werden.
Wenn zu dern Rente noch andere eigene Einkünfte hinzukommen (d.h. 385 EUR überschritten werden), muss man sich selbst versichern (Mindestbeitrag in der GKV als freiwilliges Mitglied ca. 150 EUR monatlich - dazu kann der Rentenversicherungsträger jedoch einen Zuschuss geben).
Für eine Pflichtmitgliedschaft als Rentner müssen bestimmte Vorversicherungsziten erfüllt sein (mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Erwerbtätigkeitszeitraums muss eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung bestanden haben). Das Kriterium ist also nicht erfüllt, wenn überwiegend eine PKV bestand.
Wenn zu dern Rente noch andere eigene Einkünfte hinzukommen (d.h. 385 EUR überschritten werden), muss man sich selbst versichern (Mindestbeitrag in der GKV als freiwilliges Mitglied ca. 150 EUR monatlich - dazu kann der Rentenversicherungsträger jedoch einen Zuschuss geben).
Für eine Pflichtmitgliedschaft als Rentner müssen bestimmte Vorversicherungsziten erfüllt sein (mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Erwerbtätigkeitszeitraums muss eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung bestanden haben). Das Kriterium ist also nicht erfüllt, wenn überwiegend eine PKV bestand.
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