
Mutterschaftsgeld bei Selbstständigen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Mutterschaftsgeld bei Selbstständigen
Hallo, meine Frau ist selbstständig und erwartet Nachwuchs. Sie ist, obwohl sie keine Probleme hätte in die PKV zu wechseln, aus Überzeugung Mitglied in der TK (GKV) geblieben inkl. Krankentagegeldversicherung. Nun beginnt die Mutterschutzfrist und sie hätte eigentlich einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Nun hat ihr ihre Krankenkasse überraschend verkündet, dass Ihr Gewinn auf das Mutterschaftsgeld voll angerechnet werden würde. Da noch einige Rechnungen ausstehen und sie trotz Mutterschutz noch den einen oder anderen Kunden abarbeiten muss, werden aber noch nach Beginn der Mutterschutzfrist Gewinne "fließen", so dass sie im Ergebnis vermutlich kaum Mutterschaftsgeld bekommen würde. Dass Gewinne (die ja im Gegensatz zu Arbeitsentgelt nicht taggenau fließen) beim Elterngeld voll angerechnet werden. kann man überall nachlesen und das wussten wir auch vorher. Weiß jemand von hier Euch, woraus sich die Anrechnung beim Mutterschaftsgeld begründen soll? Im SGB V findet sich nichts, in einem "Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft vom 23.02.2005" findet sich von einer Anrechnung auch kein Wort. Kennt sich jemand mit Mutterschaftsgeld bei Selbstständigen aus? Im Netz findet sich nichts über eine Gewinnanrechnung
. Und ist die Dame bei der TK auf dem falschen Dampfer? Wäre für Hinweise dankbar. Ist für uns auch letztlich die Entscheidungshilfe, ob sie überhaupt in der GKV bleibt. (Das Kind muss eh über mich versichert werden).

Hallo,
was das Kind angeht, so muss dies nicht zwangsläufig
in der PKV versichert werden -das kann auch in der GKV geschehen und wenn das Einkommen der Ehefrau höher ist (lt. Einkommensteuerbescheid) wie das des Ehegatten, dann könnte sogar noch die kostenlose Familienversicherung gehen.
Gruss
Czauderna
was das Kind angeht, so muss dies nicht zwangsläufig
in der PKV versichert werden -das kann auch in der GKV geschehen und wenn das Einkommen der Ehefrau höher ist (lt. Einkommensteuerbescheid) wie das des Ehegatten, dann könnte sogar noch die kostenlose Familienversicherung gehen.
Gruss
Czauderna
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