Auszahlung Lebensversicherung / freiwillig in der GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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KatjaI
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Auszahlung Lebensversicherung / freiwillig in der GKV

Beitragvon KatjaI » 16.08.2013, 14:18

Liebe Fachleute,
ich habe mal eine Frage bezüglich meiner Lebensversicherung. Ich bin selbstständig und als freiwilliges Mitglied in der GKW.
Im nächsten Jahr wird (nach 35 Jahren Beitragszahlung) meine rein private Lebensversicherung ausgezahlt.
Der Großteil davon ist zur Ablösung meines Hauskredites vorgesehen. Dazu wurde die Police auch bei der finanzierenden Bank als Sicherheit hinterlegt.

Jetzt habe ich gehört, dass ich von der Auszahlungssumme KV-Beiträge zahlen muss.
Da die Versicherung ein Altvertrag ist, muss ich die Auszahlung nicht versteuern, also wird die Auszahlung auch vermutlich nicht auf dem Steuerbescheid erscheinen.
Muss ich das etwa selbst bei der Versicherung melden? Und muss ich wirklich für die ganze Summe KV-Beiträge bezahlen?

Ich würde mich freuen, einen Rat zu bekommen. Mein Einkommen ist nicht wirklich hoch und von der Versicherung bleiben wirklich nur ein paar Tausend Euro übrig, nach Tilgung des Hauskredits. Wenn ich jetzt aber für die komplette Summe KV-Beiträge zahlen muss, kann ich wohl Hartz IV beantragen.

Viele Grüße

KatjaI
Beiträge: 2
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Auszahlung Lebensversicherung - KV-Beiträge

Beitragvon KatjaI » 17.08.2013, 17:36

Liebe Forumsmitglieder,
zwischenzeitlich scheint es ziemlich sicher, dass ich zahlen muss. Ich habe ich aber doch noch eine Zusatzfrage.

Wenn ich jetzt in die Lebensversicherung als Bezugsberechtigten im Erlebensfall meinen Ehemann eintragen lassen würde. Würde das was ändern an dem Krankenkassenbeitrag? Oder muss ich auch den Versicherungsnehmer ändern? Oder nützt das vielleicht auch nichts?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.08.2013, 20:45

Wenn Du mich fragst, dann musst Du es irgendwie drehen, dass Dir diese Einnahme zum Lebensunterhalt nicht direkt zusteht.

GS
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Dauer bis zum Rentenbeginn?

Beitragvon GS » 17.08.2013, 23:05

Hallo Katja,

mal unterstellt, Du hast einen Anspruch auf gesetzliche Rente. Mit dem Beginn der Rente wechselst Du in die so genannte Krankenversicherung der Rentner (Kassenwechsel nicht erforderlich) mit dem feinen Unterschied, dass Du dann pflichtversichert bist und die LV deshalb aus der Beitragspflicht herausfällt, leider nicht rückwirkend.

Was meint der übrigens der LV-Anbieter dazu?

Gibt es eine Chance, dass Du eine reelle Beschäftigung > 450 € beginnst mit der Folge, dass du deshalb wirksam krankenpflichtversichert wirst? Auch dann bleibt die LV beitragsfrei - und übrigens auch die Einnahmen aus der verbleibenden selbständigen Tätigkeit. Das muss aber einer Gesamtbetrachtung unterliegen, damit nicht etwa das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird.

Gruß von
Gerhard


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