Ich erhielt im Oktober 2012 eine Beitragsrückerstattung für das Jahr 2011.
Nun, im July 2013 stellte die Barmenia KV fest daß sie die Beitragsrückerstattung mir zu Unrecht zahlte , da auch für das Jahr 2011 Leistungen an mich ausgezahlt wurden.
Muß ich nun den Betrag wieder zurück zahlen?
Wäre mir recht wenn nicht da ich richtig klamm bin...
Danke im vorraus für ne Info
U. F. E.
