Ich bin angestellter Arbeitnehmer und freiwillig in der gesetzlichen KV versichert. Neben meinem Einkommen aus diesem Arbeitsverhältnis erhalte ich noch eine Betriebsrente aus einem früheren Arbeitsverhältnis. Im letzten Jahr war ich länger als 6 Wochen krank und habe für die die 6 Wochen übersteigende Zeit Krankengeld von der Krankenkasse bzw. von der Rentenversicherung bekommen.
Für diese Zeit - also die Zeit des Bezugs von Krankengeld - will die Krankenkasse jetzt Beiträge für die Bezüge aus der Betriebsrente. Ist das rechtens ? Das Krankengeld wurde wegen einer Kur teilweise auch von der Rentenversicherung gezahlt.
KV-Beiträge aus Versorgungsbezügen während Krankheit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Beitragspflichtige Einnahmen :
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159255&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159197&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
Jo die Versorgungsbezüge sind eine beitragspflichtige Einnahme, ergo sind dafür auch Beiträge zu zahlen. Es wurde Übergangsgeld anstatt Krankengeld gezahlt, wohl wahr, nur beitragspflichtige Einnahme ist beitragspflichtige Einnahme.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159255&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159197&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
Jo die Versorgungsbezüge sind eine beitragspflichtige Einnahme, ergo sind dafür auch Beiträge zu zahlen. Es wurde Übergangsgeld anstatt Krankengeld gezahlt, wohl wahr, nur beitragspflichtige Einnahme ist beitragspflichtige Einnahme.
Hallo wrdc47,
die Betriebsrente ist zu normalen Zeiten nur deshalb nicht beitragspflichtig, weil allein schon das durchschnittliche Entgelt aus der Beschäftigung die Bemessungsgrenze (3.937,50 €) übersteigt.
Gesetzliches Krankengeld endet aber bei 2756 brutto (2426 netto), so dass von hier aus noch entsprechend viel Luft für diese zu normalen Zeiten "ungeschorenen" Einnahmen entsteht. Mit dem Übergangsgeld verhält es sich analog.
Von daher passt es, trotz des Überraschungseffektes, dass die Betriebsrente jetzt - und übrigens auch später bei Bezug der gesetzlichen Rente - ca. 17% Beitrag kostet.
Gruß von
Gerhard
die Betriebsrente ist zu normalen Zeiten nur deshalb nicht beitragspflichtig, weil allein schon das durchschnittliche Entgelt aus der Beschäftigung die Bemessungsgrenze (3.937,50 €) übersteigt.
Gesetzliches Krankengeld endet aber bei 2756 brutto (2426 netto), so dass von hier aus noch entsprechend viel Luft für diese zu normalen Zeiten "ungeschorenen" Einnahmen entsteht. Mit dem Übergangsgeld verhält es sich analog.
Von daher passt es, trotz des Überraschungseffektes, dass die Betriebsrente jetzt - und übrigens auch später bei Bezug der gesetzlichen Rente - ca. 17% Beitrag kostet.
Gruß von
Gerhard
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste