Selbständig, krankgeschrieben, Unternehmensverkauf

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Jenmom
Beiträge: 2
Registriert: 28.08.2013, 12:40

Selbständig, krankgeschrieben, Unternehmensverkauf

Beitragvon Jenmom » 28.08.2013, 12:56

Ich bin seit 3 Jahren selbständig und habe ein Gewerbe angemeldet.
Ich bin seit 3 Jahren auch gesetzlich versichert.
Ich bin seit 25.3.2012 krankgeschrieben und erhalte Krankengeld, das gerade so die Kosten deckt. Der Krankengeldbezug läuft am 22.9.2013 aus. Ich bin auch weiterhin krankgeschrieben.

Ich verkaufe mein kleines Unternehmen (1-Mann-Betrieb, keine GmbH) zum 1.10.2013 und bekomme eine Ablöse für die Einbauten und Maschinen.

Am 1.10.2013 soll auch der Kaufpreis überwiesen werden.

Ich möchte vermeiden, dass der Kaufpreis in eine Berechnung für einen Krankenkassenbeitrag herangezogen wird. Wenn ich mein Gewerbe abmelde, während ich krankgeschrieben bin, muss ich dann irgendwelche Krankenkassenbeiträge zahlen, weil ich ja doch wieder ein "Einkommen" habe? Und kann ich mein Gewerbe angemeldet lassen, obwohl das Unternehmen veräußert ist und die Betriebsstätte nicht mehr zur Verfügung steht? Oder muss ich das Gewerbe am 1.10.2013 abmelden.

Ich möchte einfach nur vermeiden, dass ich noch mal Beiträge an die Krankenkasse zahlen muss, weil meine finanzielle Situation extrem angespannt ist und ich von der Ablöse noch nicht mal meine Schulden zahlen kann.

Falls diese Frage zu aufwendig ist: Wer kann mir einen günstigen Anwalt empfehlen?

Vielen Dank für Deine Hilfe.
Jens

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 28.08.2013, 15:32

Hallo,
solange die AU. durchgehend weiterbesteht spielt der Verkauf der Firma keine Rolle, zumal ja das alles offenbar sowieso nach dem Ende der Krankengeldzahlung
erfolgt. Was deine Einstufung ab dem 23.09.2013 angeht, so wirst du wahrscheinlich deinen alten Beitrag bezahlen müssen, und das bis zum 30.09.2013. Danach bist du nicht mehr selbständig. Das Gewerbe abmelden würde aus Sicht der Kasse Sinn machen, bist du doch nicht mehr selbständig tätig ? Du wirst dann als sonstiger
freiwillig Versicherter eingestuft und dies nach deinen Einkünften, wobei der Kaufpreis als solcher kein Einkommen darstellt sondern nur die (Kapital)Erträge
daraus - Mein Rat, besprich das alles mit deiner Kasse.
Gruss
Czauderna

Jenmom
Beiträge: 2
Registriert: 28.08.2013, 12:40

Beitragvon Jenmom » 28.08.2013, 17:21

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mir war nicht bewusst, dass ich mich wieder selber versichern muss nach den 78 Wochen, obwohl ich noch krankgeschrieben bin. Ich dachte, dass den Beitrag weiterhin die Kasse übernimmt und ich nach dem Ende meiner Selbständigkeit bei meiner Frau in der Familienversicherung mitversichert bin.
Schöne Grüße
Jens

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 28.08.2013, 20:27

Grundsätzlich ist die Familienversichrung möglich. Sofern kein Gesamteinkommen besteht das höher als 385 € ist.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 29.08.2013, 08:08, insgesamt 1-mal geändert.

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 29.08.2013, 06:55

die FAmilienversicherung bei Deiner Frau musst Du BEANTRAGEN.

geht nicht automatisch.

ALSO: mit KK REDEN

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 29.08.2013, 08:13

heinrich hat geschrieben:die FAmilienversicherung bei Deiner Frau musst Du BEANTRAGEN.

geht nicht automatisch.

ALSO: mit KK REDEN


richtig Kontakt aufnehmen und mit einander reden


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 10 Gäste