Bitte um Hilfe bei Vorgehensweise mit gesetzlicher KV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

juanico
Beiträge: 4
Registriert: 29.08.2013, 18:11

Bitte um Hilfe bei Vorgehensweise mit gesetzlicher KV

Beitragvon juanico » 30.08.2013, 13:48

Hallo

mein Fall ist etwas speziell und ich weiss nicht recht was zu tun ist.

1. Waehrend meines frueheren Berufslebens in Deutschland war ich in der GKV.

2. Seit 6 Jahren arbeite ich in Asien fuer ein deutsches Unternehmen. Seit dieser Zeit bin ich privat versichert (da meine GKV im Ausland keine Leistungen uebernimmt) und zahle eine Anwartschaft an meine alte GKV.

3. Die ersten 4 Jahre des Auslandseinsatzes war ich in Deutschland abgemeldet, seit 2 Jahren bin ich aus verschiedenen persoenlichen Gruenden wieder angemeldet...lebe und arbeite jedoch immer noch Vollzeit in Asien.

4. Bald geht mein Arbeitsleben zu Ende und ich werde als Expat weiterhin in Asien leben...mit einer entsprechenden KV.

Nun die Frage: was muss ich tun, um den Zugang zu meiner ehemaligen GKV in Deutschland zu behalten?

In D abmelden vermutlich. Wie schauts aus mit der Anwartschaft?
Ist es ein Problem, dass ich die letzten beide Jahre in D gemeldet war und bei einer Privaten versichert war?

Gruss
Tim

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 30.08.2013, 17:51

Hallo,
unabhängig von allem anderen, solange eine Anwartschaft besteht, solange ist auch das Wiederaufleben der Mitgliedschaft mit Leistungsanspruch überhaupt kein Problem.
Im übrigen - wieso übernimmt die GKV keine Leistungen im Ausland (auch außerhalb der EU), wenn jemand von einem deutschen Unternehmen entsandt wird ??
Wir haben etliche solcher Versicherten.
Gruss
Czauderna

juanico
Beiträge: 4
Registriert: 29.08.2013, 18:11

Beitragvon juanico » 30.08.2013, 19:41

Hallo

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
unabhängig von allem anderen, solange eine Anwartschaft besteht, solange ist auch das Wiederaufleben der Mitgliedschaft mit Leistungsanspruch überhaupt kein Problem.

geht es nicht auch ohne? Wenn ich in Deutschland abgemeldet bin und irgendwann zurueck komme...muss mich dann nicht meine GKV wieder versichern? auch ohne Anwartschaft?

Czauderna hat geschrieben:Im übrigen - wieso übernimmt die GKV keine Leistungen im Ausland (auch außerhalb der EU), wenn jemand von einem deutschen Unternehmen entsandt wird ??
Wir haben etliche solcher Versicherten.
Gruss
Czauderna

Habe bei meiner GKV (Knappschaft) nachgefragt...die decken Auslandsleistungen nicht ab und haben mich an die Hallesche verwiesen...da bin ich nun

schoenen Gruss
Tim

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 30.08.2013, 19:49

Hallo,
natürlich geht es auch ohne Anwartschaft - durch die neue Gesetzgebung besteht ein Zwang zur Versicherung und da ist immer die letzte Krankenkasse vor Ausreise bzw. Wohnsitzverlegung zuständig.
Ich hatte dich so verstanden, dass du eine solche Anwartschaftversicherung schon hättest.
Gruss
Czauderna

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1364
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 30.08.2013, 20:04

wird denn Rente bezogen,
wenn ja, ab wann ??

juanico
Beiträge: 4
Registriert: 29.08.2013, 18:11

Beitragvon juanico » 01.09.2013, 15:16

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
natürlich geht es auch ohne Anwartschaft - durch die neue Gesetzgebung besteht ein Zwang zur Versicherung und da ist immer die letzte Krankenkasse vor Ausreise bzw. Wohnsitzverlegung zuständig.
Ich hatte dich so verstanden, dass du eine solche Anwartschaftversicherung schon hättest.
Gruss
Czauderna


Hallo

Die Situation jetzt ist, dass ich eine Private habe und die Anwartschaft bei der Knappschaft.
Wie kann ich es nun einrichten, dass ich nach der Abmeldung aus Deutschland weiterhin das Recht auf die Knappschaft habe...ohne die Anwartschaft weiterhin zu zahlen?

tschoe
Tim

juanico
Beiträge: 4
Registriert: 29.08.2013, 18:11

Beitragvon juanico » 01.09.2013, 15:17

heinrich hat geschrieben:wird denn Rente bezogen,
wenn ja, ab wann ??


nein,noch keine Rente, das dauert noch ca 10 Jahre


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste