Schwangere nicht krankenversichert

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Caro111
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Schwangere nicht krankenversichert

Beitragvon Caro111 » 10.09.2013, 10:18

Hallo, meine Freunde haben folgendes Problem. Ehemann und Ehefrau sind beide bei dem Jobcenter gemeldet und beziehen Hartz IV. Die Ehefrau ist im April nach Deutschland aus Polen schwanher zugezogen. Seit dem ist sie nicht krankenversichert. Der Ehemann lebt seit 3 Jahren in Deutschland war vorher selbständig und privat krankenversichert. Momentan ist er auch nicht versichert. Die Ehefrau war in Polen beschäftigt und versichert. Das Jobcenter hat eine entsprechende Bescheinigung. Ich meine dieses Formular heisst E104. Das Jobcenter schiebt alles an die Krankenkasse, zum Arzt kann die Frau nur gehen wenn sie die behandlung selber zahlt. das ist mit Hartz IV schlecht. Die Frau ist mittlerweile in 9 Monat. Haben wir in Deutschland nicht eine krankenversicherungspflicht? Was kann man machen? Danke für die Antworten.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 10.09.2013, 21:40

Holla, wo ist das Problem?

Das Jobcenter muss die Ehefrau zur Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V anmelden. Eine Familienversicherung über den Ehemann ist nicht möglich, da der Ehemann privat versichert ist. Im Bereich der priv. Kv. gibt es keine Familienversicherung.

Das Jobcenter braucht auch nicht unbedingt den E 104 aus Polen. Denn damit kann man nachweisen, dass man zuletzt in Polen gesetzlich versichert ist.

Das Jobcenter hat einfach den § 5 Abs. 5a SGB V zu beachten. Das ist alles. Einen Ausschlussgrund hierfür gibt es nicht.

Denn die Ehefrau war nicht unmittelbar vor dem ALG II-Bezug privat versichert. Denn in Polen gibt es keine private Krankenversicherung.

Ferner war die Ehefrau unmittelbar vor dem ALG II-Bezug auch nicht hauptberuflich selbständig.

Leider wirst Du vermutlich vor einer riesen Betonmauer rennen.

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Beitragvon Vergil09owl » 11.09.2013, 07:36

Hat die Frau zufälligerweise eine Nachweis der polnischen gesetzlichen Krankenkasse vorliegen ausdem gervorgeht das Sie Leistungen bezogen hat bzw dort krankenversichert war ? ZUS

http://www.dp-ag.org/wp-content/uploads ... herung.pdf
Denn die staatliche polnische KV ist der deutschen geleich gesetzt, mit dem Nachweis seit wann man sich in Deutschland aufhält und dem entsprechenden ALG II Nachweis ist es möglich die Ehefrau standtepede rückwirkend zu versichern, auch den eheman, denn er kann jetzt ja familienversichert werden. No Problem

Caro111
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Beitragvon Caro111 » 11.09.2013, 12:56

Hallo, nachdem ich gestern mit meinen Freunden beim Jobcenter war, haben die eine Rückwirkende Meldung für die Krankenkasse zum 01.06.13 erastellt denn ab dem 01.06.13 waren die beiden beim Jobcenter gemeldet. Die Frau war bis zum 20.03.13 in Polen versichert. Der Ehemann war bis zum November 2011 privat krankenversichert. Seit dem nicht versichert. Jetzt spricht die Krankenkasse von einer Bürgerversicherung. Die beiden sollen rückwirkend die Beiträge selber bezahlen weil in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht. Kann mir jemand helfen?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 11.09.2013, 13:01

Immer schön ruhig an. Die Kasse soll mal machen.

Bis zum 31.12.2013 gibt es eine sog. Amnestie. Nachzuzahlenden Beiträge für die sog. Bürgerversicherung sind zu erlassen (vgl. § 256a SGB V).

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Beitragvon Caro111 » 11.09.2013, 13:11

Okay. Muss ich nachlesen. Gilt die "Amnestie" auschliesslich bis zum 31.12.13. Sool ich lieber jetzt schon ein entsprechendes Schreiben an die Krankenkasse aufsetzten ? Danke für die Antworten

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Beitragvon Caro111 » 11.09.2013, 13:21

Jetzt habe ich nachgelesen. Wie ich aber verstehe, gilt die Amnestie nicht für selbstständige. Der Ehemann war selbsttändig (Kleinunternehmerregelung) tätig. Stimmt es?

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Beitragvon Caro111 » 11.09.2013, 14:16

Wollte noch hinzufügen, dass der Ehemann bereits privat krankenversichert.

martin0815
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Beitragvon martin0815 » 12.09.2013, 10:48

gerade für Selbständige würde diese "Amnestie" erschaffen, dies war ja die Hauptgruppe die sich nicht krankenversichert hatte, musste es vor der Versicherungspflicht ja auch nicht, und durch die nachträgliche Meldung zur Versicherungspflicht extrem hohe Nachzahlungen zahlen sollten, das ging schnell mal in den 5 stelligen Bereich... geschaffene Nachlassmöglichkeiten wurden von den Kassen blockiert, musste regelmäßig vor Gericht eingeklagt werden....


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