"Unversichert" seit 2010 - was bewirkt das neue Ge

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Psycho250
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"Unversichert" seit 2010 - was bewirkt das neue Ge

Beitragvon Psycho250 » 20.09.2013, 12:20

Hallo,

um die Frage möglichst kurz zu fassen:

Ich bin seit dem Ausscheiden bei meinem letzten AG in keinerlei Beziehung zu meiner damaligen Krankenkasse - sprich Ich bekam weder monatliche Zahlungsaufforderungen noch eine neu datierte Karte,etc !

Leider sind mir die letzten Dokumente seitens der KK abhanden gekommen,sodass Ich nun nicht mehr weiß,ob Sie mich aufgefordert haben,mich freiwillig weiter zu versichern,oder ähnliches.

Wie dem auch sei,bin seit 2010 ohne Arbeit und habe seitdem auch weder Leistungen der KK beansprucht,noch den Gang zur Agentur für Arbeit getätigt,oder sonstiges...

Seit Ich vor etwa einem Jahr aufmerksam darauf wurde,das man in DE Pflichtversichert sein MUSS seit 2007,hatte Ich natürlich immer Bammel in irgendeiner Art und Weise in die Arbeitswelt einzusteigen,nicht weil Ich faul wäre oder sonstiges, einfach deshalb weil Ich Angst vor Nachzahlungen von Exorbitanten Summen seitens der KK hatte !

Sehe Ich es richtig,das Ich mich theoretisch UND auch praktisch zumindest freiwillig hätte versichern müssen seit 2010 ?
Wenn Ich das richtig verstehe,gab es für mich ja keinen Grund für eine PFLICHTVERSICHERUNG,da Ich ja keine Sozialversicherungspflichtige Arbeit hatte/Habe - jedoch die Pflicht mich freiwillig zu versichern,richtig ?

Nun,was bewirkt das neue Gesetz das vom SPIBU abgesegnet und inzwischen veröffentlicht wurde,für mich ?

Der Kern meiner Frage ist eigentlich nur folgender:

Ich melde mich nächste Woche bei meiner letzten Kasse,...

1. Ich muss seit 2010 die KK Beiträge + Zuschläge entrichten,und ab sofort auch fortlaufend weiter zahlen (Freiwillig bis neue Arbeitsstelle) !

2. Ich muss seit 2010 die KK Beiträge + ermäßigte Zuschläge entrichten,und ab sofort auch fortlaufend zahlen (Freiwillig bis neue Arbeitsstelle)

3. Ich habe keinerlei Nachzahlungen zu befürchten,solange Ich mich bis 31.12.2013 bei der KK melde,ab Meldezeitpunkt aber fortlaufend zu zahlen (Freiwillig bis neue Arbeitsstelle)


Wäre erfreulich wenn mir jemand auf verständlichen Deutsch sagen könnte,woran ICH bin.danke vielmals !

Rossi
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Beitragvon Rossi » 20.09.2013, 16:53

Dem Grunde nach trifft Nr. 3 zu.

Zitat:
3. Ich habe keinerlei Nachzahlungen zu befürchten,solange Ich mich bis 31.12.2013 bei der KK melde,ab Meldezeitpunkt aber fortlaufend zu zahlen (Freiwillig bis neue Arbeitsstelle)

Allerdings mit einer kleinen Einschränkung, die ggf. sehr gravierend ist.

Für mich stellt sich die Frage, warum Du nicht sofort nächste Woche zur Kasse gehst und die Mitgliedschaft eintragen lässt. Wo ist das Problem?

Willst Du etwa auch noch die zu zahlenden Beiträge bis 12/2013 sparen?

Dort könnte nämlich der Schuss völlig nach hinten losgehen. Denn der Erlass sieht vor, dass Du rückwirkend keine Leistungen in Anspruch nimmst. Nimmst Du rückwirkend Leistungen in Anspruch (1 Tag rückwirkend reicht aus), dann musst Du komplett nachzahlen.

Ich zeige Dir mal ein kleines Beispiel auf.

- Du hast dich bislang nicht bei der letzten Kasse gemeldet
- am 21.09.2013 kommst Du als Notfall ins Krankenhaus, es fällt dann auf
- da Du selber in den ersten Tagen im Krankenhaus nichts regeln kannst, nimmst Du erst Anfang Oktober 2013 Kontakt mit der alten Kasse auf.


Es wird jetzt unterschieden.

- ab dem 01.10.2013 (Monat der Anzeige der Versicherungspflicht) muss Du die lfd. Beiträge zahlen
- ein Erlass der nachzuzahlenden Beiträge in der Zeit vom 01.01.2010 - 30.09.2013 ist nur dann möglich, wenn Du rückwirkend keine Leistungen in Anspruch nimmst


Wer soll dann den Krankenhausaufenthalt in der Zeit vom 21.09.2013 - 30.09.2013 zahlen?! Wenn Du diesen selber zahlst, dann werden die Beiträge erlassen.

Kannst Du hingegen die Kosten für die Zeit vom 21.09.2013 - 30.09.2013 nicht selber zahlen, übernimmt die Kasse diese Kosten. Allerdings bekommst Du dann auch keinen Erlass; Du musst dann für die Zeit vom 01.01.2010 - 30.09.2013 die Beiträge nachzahlen.

JadeFalls
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Beitragvon JadeFalls » 21.09.2013, 08:11

Rossi hat geschrieben:
Ich zeige Dir mal ein kleines Beispiel auf.

- Du hast dich bislang nicht bei der letzten Kasse gemeldet
- am 21.09.2013 kommst Du als Notfall ins Krankenhaus, es fällt dann auf


Würde man in so einem Fall überhaupt behandelt werden?

Psycho250 hat geschrieben:Ich melde mich nächste Woche bei meiner letzten Kasse,...


und er hat doch geschrieben, dass er sich nächste Woche melden möchte.


Genau wie ich, daher habe ich noch 2 Fragen, die hier irgendwie rein passen:

1.: Werden jedem Beiträge erlassen der sich meldet, oder gibt es auch Ausnahmen, wie z.B.: Die Kasse hätte die Person irgendwann zum freiwilligem weiter versichern angeschrieben?

2.: Wie zeigt man sich bei der Krankenkasse an? Wenn man sich z.B. über das Online-Formular meldet, reicht ein Hinweis im Kommentar Feld, dass man nicht versichert war, oder sollte man direkt auf das Urteil verweisen?

Lg

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Beitragvon Czauderna » 21.09.2013, 11:34

JadeFalls hat geschrieben:
Rossi hat geschrieben:
Ich zeige Dir mal ein kleines Beispiel auf.

- Du hast dich bislang nicht bei der letzten Kasse gemeldet
- am 21.09.2013 kommst Du als Notfall ins Krankenhaus, es fällt dann auf


Würde man in so einem Fall überhaupt behandelt werden?

Psycho250 hat geschrieben:Ich melde mich nächste Woche bei meiner letzten Kasse,...


und er hat doch geschrieben, dass er sich nächste Woche melden möchte.

Hallo,
so wie es die Ausführungen vorsehen, gibt es keine Ausnahmen, d.h. alle Beiträge zwischen Beginn der "Versicherungspflicht" und der Meldung bei der Kasse werden erlassen. Das bedeutet auch, dass du dich direkt an deine alte Kasse wenden musst. Ob es dafür "Onlineformulare" geben wird hängt von der einzelnen Kasse ab, ich glaube es aber nicht, schließlich wird das kein Massengeschäft bei den jeweiligen Kassen werden. Also hingehen oder per Email/Brief melden.
Gruss
Czauderna


Genau wie ich, daher habe ich noch 2 Fragen, die hier irgendwie rein passen:

1.: Werden jedem Beiträge erlassen der sich meldet, oder gibt es auch Ausnahmen, wie z.B.: Die Kasse hätte die Person irgendwann zum freiwilligem weiter versichern angeschrieben?

2.: Wie zeigt man sich bei der Krankenkasse an? Wenn man sich z.B. über das Online-Formular meldet, reicht ein Hinweis im Kommentar Feld, dass man nicht versichert war, oder sollte man direkt auf das Urteil verweisen?

Lg

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Beitragvon Rossi » 21.09.2013, 18:11

Wenn man keine Leistungen rückwirkend in Anspruch nimmt und bis zum 31.12.2013 die Versicherungspflicht anzeigt, dann werden die nachzuzahlenden Beiträge erlassen.

Für die sog. Anzeige gibt es speziell ein Anzeigebogen von der Kasse. Diesen muss man ausfüllen und bei der letzten Kasse einreichen.

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Beitragvon Psycho250 » 23.09.2013, 08:03

Hallo,

wie schon richtig gestellt wurde, möchte UND werde Ich mich dank deiner Antwort die mir durchaus Positiv entgegenkommt bei meiner letzten KK melden.

Glauben kann Ich es zwar noch immer nicht so wirklich,da dies einen immensen finanziellen und vor allem psychischen Druck von mir & einigen 1000en anderen nehmen dürfte - aber besser wie in diesem Forum kann einem wohl nicht mehr versichert werden,wie das für die jeweiligen "Unversicherten" abläuft.

Eine kleine OffTopic Frage hätte Ich dann allerdings doch

8-[

Ich möchte mich aufgrund der Aussicht auf eine Vollzeit-Festanstellung in 3-4 Monaten zwischenzeitlich NICHT an die Agentur für Arbeit wenden,um Hartz4 zu beantragen - mir wurde angeboten,das die Kosten bis 01.01.14 von einem Familienangehörigen gedeckt werden...
Zum Arzt gehe Ich mit oder ohne Versicherung sowieso kaum bis nie,habe auch weiterhin vor,diese Praxisbesuche (Eher Krankenhaus) nur in Notfällen vor zu nehmen - gilt der sogenannte Notlagentarif auch für mich? Wie kann Ich mich am günstigsten Freiwillig versichern bis Anfang nächsten Jahres? Erst dann werde Ich den Wechsel in die GKV anstreben können.

Danke :)

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Beitragvon Psycho250 » 23.09.2013, 08:25

Hallo,

wie schon richtig gestellt wurde, möchte UND werde Ich mich dank deiner Antwort die mir durchaus Positiv entgegenkommt bei meiner letzten KK melden.

Glauben kann Ich es zwar noch immer nicht so wirklich,da dies einen immensen finanziellen und vor allem psychischen Druck von mir & einigen 1000en anderen nehmen dürfte - aber besser wie in diesem Forum kann einem wohl nicht mehr versichert werden,wie das für die jeweiligen "Unversicherten" abläuft.

Eine kleine OffTopic Frage hätte Ich dann allerdings doch

8-[

Ich möchte mich aufgrund der Aussicht auf eine Vollzeit-Festanstellung in 3-4 Monaten zwischenzeitlich NICHT an die Agentur für Arbeit wenden,um Hartz4 zu beantragen - mir wurde angeboten,das die Kosten bis 01.01.14 von einem Familienangehörigen gedeckt werden...
Zum Arzt gehe Ich mit oder ohne Versicherung sowieso kaum bis nie,habe auch weiterhin vor,diese Praxisbesuche (Eher Krankenhaus) nur in Notfällen vor zu nehmen - gilt der sogenannte Notlagentarif auch für mich? Wie kann Ich mich am günstigsten Freiwillig versichern bis Anfang nächsten Jahres? Erst dann werde Ich den Wechsel in die GKV anstreben können.

Danke :)

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 23.09.2013, 08:33

Hallo,
in der GKV gibt es keinen Notlagentarif,.
der Beitrag orientiert dich in deinem Fall
an deinem Einkommen und du kein Einkommem hast
wird die Mindestbeitragsbemessungsgrenze
herangenommen, die derzeit bei ca. 898,00€
liegt, was einen monatlichen Kranken/Pflegeversicherung
Beitrag von ca. 152,00 € zur Folge hat.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Psycho250 » 23.09.2013, 08:53

Vielen Dank für die rasche Antwort...

Spitze,Ich danke dir !

Habe meine Geschichte nun auch unter einem Pseudoprofil direkt an die Krankenkasse gemailt (Facebook),mal schauen ob die Herren das genauso sehen wie in diesem Forum hier !

JadeFalls
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Beitragvon JadeFalls » 30.09.2013, 15:58

Hi,

ich habe am Samstag die Unterlagen meiner Krankenkasse erhalten, dazu hätte ich Fragen:

- Soll ich ein Passfoto mitsenden für die Karte?
- Wenn ich das Geld von meinem Dad seinem Konto abbuchen lassen möchte, sollte ich dann eine Erlaubnis von ihm mitsenden? Er hat den selben Namen wie ich. (Habe zZt leider kein eigenes Konto)
Thema Lastschrift:
Bei der Einzugsermächtigung, unter dem Punkt "hiermit ermächtige ich die ... widerruflich, ab ....... die von mir zu entrichtenden Beiträge bei Fälligkeit durch Lastschrift einzuziehen." das heutige Datum eintragen?

Des weiteren ist bereits eine Rentenversicherungsnummer eingetragen, wie kann ich überprüfen ob das die richtige ist?

Vielen Dank.


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