Hallo zusammen !
Ein sehr guter Freund ist in folgender Situation:
Selbstständig, PKV bis ca. 1999, seitdem ohne KV.
Seit 2010 nach Insolvenz seiner GmbH auch privat mittellos und ohne Einkommen, aber offiziell noch selbstständig.
Seine Ehefrau ist abhängig beschäftigt und in der GKV versichert.
Überlegung ist, ob er über eine Familienversicherung den Weg in die (G)KV zurückfinden und dabei auch eventuelle Nachzahlungen vermeiden kann.
Wenn es nötig sein sollte, ist er auch bereit das Gewerbe zu beenden.
Ich würde Ihn sehr gerne helfen und habe mich deswegen hier im Forum registriert.
Für Eure Tipps, Ratschläge und Gedanken bedanke ich mich im Voraus
Viele Grüße
14 Jahre ohne KV, nun per Familienversicherung in GKV ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Beiträge: 2
- Registriert: 07.10.2013, 22:16
Hallo,
wenn die Prüfung der Krankenkasse ergibt, dass er nicht mher hauptberuflich selbständig ist und sein Einkommen unter 385,00 € mtl. liegt, dann steht einer Familienversicherung (ggf. auch rückwirkend) nichts im Wege. Mein Rat - nichts wie hin zur Krankenkasse und Familienversicherung beantragen.
Gruss
Czauderna
wenn die Prüfung der Krankenkasse ergibt, dass er nicht mher hauptberuflich selbständig ist und sein Einkommen unter 385,00 € mtl. liegt, dann steht einer Familienversicherung (ggf. auch rückwirkend) nichts im Wege. Mein Rat - nichts wie hin zur Krankenkasse und Familienversicherung beantragen.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 2
- Registriert: 07.10.2013, 22:16
Ganz lieben Dank für Eure Antworten !
Ich werde Ihn zur Krankenkasse bringen und wenn ich ihn selber hin schleppen muss.
@ Rossi: Die Insolvenz seiner GmbH ( juristische Person, er war dort Geschäftsführer) hat nicht wirklich direkt oder rechtlich was mit seinem Gewerbe (Selbstständigkeit, Gewerbeschein) zu tun.
An eine Möglichkeit einer rückwirkenden Abmeldung glaube ich da nicht.
Er hat bei der GmbH Insolvenz zwar keinen Kunden geschadet und auch Lieferanten mit eigenem Geld zufrieden gestellt, aber dadurch war er dann auch am absoluten Ende seiner Möglichkeiten und eine ausreichende Handelstätigkeit hat er nie mehr erreicht.
Soweit ich Ihn verstanden habe, hofft er zumindest eine geringfügige selbstständige Tätigkeit in Zukunft zu erreichen.
Seit 2011 hat er persönlich ja keinerlei Einkünfte.
Wenn der Gewerbeschein trotz keiner Einkünfte für die KV ein Grund für Theater sein soll, ist ja vielleicht möglich erst das Gewerbe abzumelden und irgendwann in Zukunft ein Nebengewerbe wieder zu eröffnen, wenn es für die KV denn erst durch den Rücken in die Brust gehen muss.
Ich werde Ihn zur Krankenkasse bringen und wenn ich ihn selber hin schleppen muss.
@ Rossi: Die Insolvenz seiner GmbH ( juristische Person, er war dort Geschäftsführer) hat nicht wirklich direkt oder rechtlich was mit seinem Gewerbe (Selbstständigkeit, Gewerbeschein) zu tun.
An eine Möglichkeit einer rückwirkenden Abmeldung glaube ich da nicht.
Er hat bei der GmbH Insolvenz zwar keinen Kunden geschadet und auch Lieferanten mit eigenem Geld zufrieden gestellt, aber dadurch war er dann auch am absoluten Ende seiner Möglichkeiten und eine ausreichende Handelstätigkeit hat er nie mehr erreicht.
Soweit ich Ihn verstanden habe, hofft er zumindest eine geringfügige selbstständige Tätigkeit in Zukunft zu erreichen.
Seit 2011 hat er persönlich ja keinerlei Einkünfte.
Wenn der Gewerbeschein trotz keiner Einkünfte für die KV ein Grund für Theater sein soll, ist ja vielleicht möglich erst das Gewerbe abzumelden und irgendwann in Zukunft ein Nebengewerbe wieder zu eröffnen, wenn es für die KV denn erst durch den Rücken in die Brust gehen muss.
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