Hallo,
ich habe folgende Frage:
Grundsätzlich besteht in Deutschland ja für jede volljährige Person die Versicherungspflicht. Ich bin momentan arbeitslos und beziehe ALG1 und bin somit versichert. Anspruch auf ALG1 habe ich für 4 Monate. Wenn ich bis dahin keine neue Arbeit finde, dann würde ich normalerweise auf ALG2 - also Harz 4 heruntergestuft und wäre somit auch wieder versichert.
Das Problem ist folgendes:
Ich habe keinen Anspruch auf Harz 4, weil ich mit meinen Ersparnissen über der 10000,- € Grenze liege. Wenn ich jetzt also bis zum Ablauf meines Anspruchs auf ALG1 keine neue Arbeit finde, dann bin ich nicht mehr durch die Arbeitsagentur versichert.
Es besteht aber - wenn ich das richtig verstanden habe - die Versicherungspflicht. Würde das bedeuten, dass ich die Versicherung aus meinen Ersparnissen finanzieren müsste? Wäre ich dazu gesetzlich verpflichtet? Wenn dem so ist, kennt sich jemand aus, mit Regelungen, die in so einem Fall greifen? Habt Ihr vielleicht irgendwelche Ratschläge, was ich in so einem Fall tun könnte?
Versicherungspflicht
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
ja, du bist nach dem Gesetz verpflichtet dich krankenzuversichern, und wenn du niemanden findest, der dir die Beiträge zahlt, dann musst du das selbst übernehmen (mindestens ca. 152,00 € mtl).
Den Beitrag kannst du nur vermeiden durch Eintritt von Krankenversicherungspflicht (nicht zu Verwechseln mit der Pflicht zur Versicherung), also Beschäftigung oder ALG-2 oder wenn du dich familienversichern kannst.
Die Höhe deines Beitrags bemisst sich nach einer gesetzlich festgelegten Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit ca. 898,00 €. Liegen deine Einkünfte darüber, zahlst du entsprechend mehr als die o.g. 152,00 €.
Als Einkommen wird die seitens der Kasse nicht dein Vermögen als solches sonder die Erträge daraus angerechnet, also wenn du z.B. 50.000 € auf der hohen Kante hast, dann zählen nur die Erträge daraus, nicht das Kapital selbst.
Gruss
Czauderna
ja, du bist nach dem Gesetz verpflichtet dich krankenzuversichern, und wenn du niemanden findest, der dir die Beiträge zahlt, dann musst du das selbst übernehmen (mindestens ca. 152,00 € mtl).
Den Beitrag kannst du nur vermeiden durch Eintritt von Krankenversicherungspflicht (nicht zu Verwechseln mit der Pflicht zur Versicherung), also Beschäftigung oder ALG-2 oder wenn du dich familienversichern kannst.
Die Höhe deines Beitrags bemisst sich nach einer gesetzlich festgelegten Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit ca. 898,00 €. Liegen deine Einkünfte darüber, zahlst du entsprechend mehr als die o.g. 152,00 €.
Als Einkommen wird die seitens der Kasse nicht dein Vermögen als solches sonder die Erträge daraus angerechnet, also wenn du z.B. 50.000 € auf der hohen Kante hast, dann zählen nur die Erträge daraus, nicht das Kapital selbst.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 09.10.2013, 16:37, insgesamt 1-mal geändert.
O.K. Danke schon einmal für die Antwort Lässt sich nicht so genau sagen, wie viel ich aus dem Kapital beziehe, es ist eigentlich alles angelegt und regelmäßige Einkünfte daraus habe ich nicht. Liege aber mit Sicherheit unter den 898,- €. Also muss ich mit 152,- € im Monat rechnen und eine Anhebung dieses Betrags findet erst statt, wenn ich über besagten 898,- € liege?
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