Nachforderung der Beiträge für GKV???

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Gast100

Beitragvon Gast100 » 12.11.2007, 01:44

Nein. Selbst wenn die KK regelt, was sie soll, ist doch nicht vom Gesetz bestimmt, wie sie das Problem anpacken muss. Die eine Kasse wird die Versicherungspflichtigen eher verschonen und die andere wird nach Kassenlage verfahren.

Ich habe in der Witzipedia folgenden Text gefunden. Da wird -oh Wunder- sogar ausgerechnet zum Kassenbeitrag Stellung bezogen.

Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist einschlägig in Fällen der Gleich- oder Ungleichbehandlung von Sachverhalten oder von Personen(gruppen). Sie liegt vor, wenn die öffentliche Gewalt miteinander vergleichbare Fälle nach unterschiedlichen Grundsätzen behandelt.

Ein Beispiel hierfür wäre etwa, die Heranziehung Pflichtversicherter in der Gesetzlichen Krankenversicherung nach ihrem Einkommen zu unterschiedlich hohen Beiträgen.


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheit ... behandlung

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Beitragvon DKV-Service-Center » 12.11.2007, 08:57

Hallo Gast100,
das wäre der Fall wenn eine Kasse für 1000 euro Einkommen 100 Euro Beitrag haben will und die andere Kasse 250, dann können wir das Gesetz von Ihnen benutzen.
Es geht aber nicht um die Berechnung sondern es geht um die Bezahlung, Stundung oder Erlass der Beiträge.
Und das ist Kassensatzung!
Gruß

Gast100

Beitragvon Gast100 » 12.11.2007, 18:20

Kassensatzung hin oder her. Es ist öffentliche Gewalt. Siehe oben. Und wenn Ihre Kasse das "Abkassieren" Versicherungspflichtiger (die per Gesetz in die Kasse gezwungen werden) anders macht als die KKH oder die TK oder sonst eine Kasse, dann ist das eine klare Ungleichbehandlung. Ich verstehe überhaupt nicht, wie man das abstreiten kann.

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Beitragvon Rossi » 12.11.2007, 20:02

Klar, kann es dann eine Ungleichbehandlung darstellen.

Aber deswegen ist die Satzung nicht verfassungswidrig sondern rechtswidrig!?!? Sie berücksichtigt dann nämlich nicht die vom Gesetzgeber geforderten Vorgaben!!!

Gast100

Beitragvon Gast100 » 12.11.2007, 21:06

Ich hab nichts von einer verfassungswidrigen Satzung geschrieben, sondern nur von einem m.E. verfassungswidrigen Gesetz. (=Vorgabe des Gesetzgebers fürhrt zur Ungleichbehandlung)

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Beitragvon Rossi » 12.11.2007, 22:41

Tja, Gast 100, wenn Du derzeit davon betroffen bist, dann musst Du halt zum Bundesverfassungsgericht marschieren.

Aber bedenke bitte, Eingaben an das Bundesverfassungsgericht, die von vornherein aussichtslos sind und überhaupt keine Aussicht auf Erfolg haben, kosten Dich dann mal so eben mindestens 2.500,00 Euro!!!

Gast100

Beitragvon Gast100 » 12.11.2007, 23:38

Aussichtslos sind Eingaben an das BVerfG fast immer. Nur eine von 4000 Eingaben wird mit Erfolg beschieden.
Aber Geld kostet das normalerweise nicht. Da bist Du offenbar falsch informiert.


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