Hallo zusammen,
ein Freund erntet nun zu seinem 62. Geburtstag seine betriebliche Altersversorgung in Form von knapp 240.000 Euro ausgezahlter Direktversicherung. Wir hatten schon einmal darüber gesprochen, und trotzdem haut es ihn nun vom Sockel: Die Versicherungsgesellschaft fragt nun vor der Auszahlung seine Krankenkasse ab.
Er ist als Noch-Arbeitnehmer freiwillig versichert und hat vor, in 25 Monaten, also mit 64 Jahren in Rente zu gehen. Knapp 2.100 € Rente hat ihm die DR ausgerechnet, dazu 150 € Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag. Abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung (365 €) bleiben davon ca. 1.890 € übrig.
Vom Sockel hat ihn nun die Erkenntnis gehauen, in welcher Höhe die Auszahlung beitragspflichtig ist, in seinem (kinderlosen) Fall also monatlich zusätzliche 356 €, und das 10 Jahre lang.
Meiner Ansicht nach erwischt es ihn nur 8 Jahre lang, denn die nächsten 2 Jahre zahlt er ohnehin Höchstbeitrag, und die anteilige BAV (240.000/120 = 2.000) ist deshalb in dieser Zeit quasi beitragsfrei.
Nun zu meiner Frage: Liege ich da richtig oder gibt es einen Verschiebebahnhof, der seine 10-jährige BAV-Beitragszeit in die ansonsten höchstbeitragsfreie Zone verlagert?
Gruß von
Gerhard
Höchstbeitrag wegen BAV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Korrekt, denn nach meiner Einschätzung ist die Einmalzahlung ab dem Zeitpunkt der Auszahlung auf insgesamt 120 Monate zu verteilen.
Jenes sind dann wohl pro Monat 2.000,00 €.
Wenn er während der derzeitigen Beschäftigung schon oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, dann hat er Glück und muss hiervon zusätzlich keine Beiträge zahlen.
Dies wird dann allerdings anders, wenn er in den wohlverdienten Ruhestand geht. Er muss nur noch für die restlichen Jahren hiervon Beiträge zahlen.
Allerdings ist auch hier die Beitragsbemessungsgrenze zu beachten. Rechnen wir das Beispiel mal durch, mit den heutigen Zahlen.
Er bekommt eine Rente von 2.100,00 €, davon 150,00 € Zuschuss. Der Zuschuss zur Rente ist keine beitragspflichtige Einnahme. Also werden aus der Rente 1.950,00 € berücksichtigt. Wobei ich mir die Frage stellen, warum liegen hier nicht die KVdR-Voraussetzungen vor. Aber ist auch egal, es sind 1.950,00 € für die Beitragsbrechnung heranzuziehen. Dann kommen noch die 2.000,00 € für die betriebliche Altersversorung hinzu. Also landet er bei 3.950,00 € beitragspflichtige Einnahme. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt aber derzeit bei 3.937,50 €.
Er würde dann heute gesehen insgesamt ca. 700,00 € am Beiträge zahlen müssen.
Nun ja, wenn er in 2 Jahren in Rente geht, dann dürfte die Beitragsbemessungsgrenze natürlich höher sein, sodass er kpl. von den 2.000.00 € Beiträge zahlen muss. Vermutlich wird er sogar aufgrund der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze unterhalb dieser liegen, allerdings nur geringfügig.
Hm, ist die spannende Frage ist natürlich, ob man dies nicht irgendwie geschickt - unter Beachtung des Wortlautes der Bestimmungen - ungehen kann.
Denn der Wortlaut der Bestimmung sagt lediglich, dass "Einmalzahlungen auf 120 Monate aufzuteilen sind."
Hm, okay. Es steht eine Summe von 240.000,00 € an. Boah, dat iss aber ne Hausnummer. Er lässt sich die Summe jetzt "nicht ein einer Summe" auszahlen, sondern lässt sich in den nächsten "24 Monaten mtl. 10.000,00 € auszahlen". Dies ist nach dem Wortlaut keine Einmalzahlung, oder!? Selbstverständlich stellen diese 10.000,00 € natürlich eine beitragspflichtige Einnahme dar. Da er noch arbeitet und eh schon den Höchstbeitrag zahlt, kann die Kasse hiervon keine Beiträge erheben.
Wenn er anschließend die Rente bekommt, dann dürfte die Kasse hiervon keine Beiträge erheben, da es keine Einmalzahlung war. Hm, ob das klappt, müsste man natürlich sorgfältig recherchieren. Ich weiss es nicht, ob es schon mal so einen ähnlichen Fall gegeben hat.
Wenn dies klappen sollten, dann reden wir für die restlichen 8 Jahre über ca. 35.000,00 € Beitragsersparnis.
Natürlich sind auch noch die steuerrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.
Jenes sind dann wohl pro Monat 2.000,00 €.
Wenn er während der derzeitigen Beschäftigung schon oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, dann hat er Glück und muss hiervon zusätzlich keine Beiträge zahlen.
Dies wird dann allerdings anders, wenn er in den wohlverdienten Ruhestand geht. Er muss nur noch für die restlichen Jahren hiervon Beiträge zahlen.
Allerdings ist auch hier die Beitragsbemessungsgrenze zu beachten. Rechnen wir das Beispiel mal durch, mit den heutigen Zahlen.
Er bekommt eine Rente von 2.100,00 €, davon 150,00 € Zuschuss. Der Zuschuss zur Rente ist keine beitragspflichtige Einnahme. Also werden aus der Rente 1.950,00 € berücksichtigt. Wobei ich mir die Frage stellen, warum liegen hier nicht die KVdR-Voraussetzungen vor. Aber ist auch egal, es sind 1.950,00 € für die Beitragsbrechnung heranzuziehen. Dann kommen noch die 2.000,00 € für die betriebliche Altersversorung hinzu. Also landet er bei 3.950,00 € beitragspflichtige Einnahme. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt aber derzeit bei 3.937,50 €.
Er würde dann heute gesehen insgesamt ca. 700,00 € am Beiträge zahlen müssen.
Nun ja, wenn er in 2 Jahren in Rente geht, dann dürfte die Beitragsbemessungsgrenze natürlich höher sein, sodass er kpl. von den 2.000.00 € Beiträge zahlen muss. Vermutlich wird er sogar aufgrund der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze unterhalb dieser liegen, allerdings nur geringfügig.
Hm, ist die spannende Frage ist natürlich, ob man dies nicht irgendwie geschickt - unter Beachtung des Wortlautes der Bestimmungen - ungehen kann.
Denn der Wortlaut der Bestimmung sagt lediglich, dass "Einmalzahlungen auf 120 Monate aufzuteilen sind."
Hm, okay. Es steht eine Summe von 240.000,00 € an. Boah, dat iss aber ne Hausnummer. Er lässt sich die Summe jetzt "nicht ein einer Summe" auszahlen, sondern lässt sich in den nächsten "24 Monaten mtl. 10.000,00 € auszahlen". Dies ist nach dem Wortlaut keine Einmalzahlung, oder!? Selbstverständlich stellen diese 10.000,00 € natürlich eine beitragspflichtige Einnahme dar. Da er noch arbeitet und eh schon den Höchstbeitrag zahlt, kann die Kasse hiervon keine Beiträge erheben.
Wenn er anschließend die Rente bekommt, dann dürfte die Kasse hiervon keine Beiträge erheben, da es keine Einmalzahlung war. Hm, ob das klappt, müsste man natürlich sorgfältig recherchieren. Ich weiss es nicht, ob es schon mal so einen ähnlichen Fall gegeben hat.
Wenn dies klappen sollten, dann reden wir für die restlichen 8 Jahre über ca. 35.000,00 € Beitragsersparnis.
Natürlich sind auch noch die steuerrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.
Hausnummer 240
Ja, Rossi, das ist schon eine ordentliche Nummer. Aber er hat ja auch früh angefangen. Das und kein nennenswerter Karriereknick, da kann so ein Sümmchen zustande kommen.
Danke für die Bestätigung meiner Ansicht zu den 8 statt 10 Jahren, und die weiteren Ausführungen.
Die KVdR-Voraussetzungen erfüllt er durchaus, denn er ist, soweit ich weiß, schon seit seiner ersten Anstellung in der TK.
Mit der ist er wegen einer anderen Sache über Kreuz, deshalb wollte er nicht zuerst dort anfragen. Aber die TK kriegt es nun ja ohnehin mit, weil er sie dem Direktversicherer ja angeben muss, bevor dieser zahlt (beruft sich hierzu auf § 202 SGB V).
Ob der Kumpel die Beiträge in den verbleibenden 8 Jahren drücken kann, wie Du angedeutet hast, kann er gern ausloten. Mehr als deinen Tipp weitergeben werde ich aber nicht, denn hier geht es ans Eingemachte. Damit soll er Leute beschäftigen, die dafür ordentlich bezahlt werden und notfalls auch haften. So über den Gartenzaun läuft das besser nicht.
Gruß von
Gerhard
Danke für die Bestätigung meiner Ansicht zu den 8 statt 10 Jahren, und die weiteren Ausführungen.
Die KVdR-Voraussetzungen erfüllt er durchaus, denn er ist, soweit ich weiß, schon seit seiner ersten Anstellung in der TK.
Mit der ist er wegen einer anderen Sache über Kreuz, deshalb wollte er nicht zuerst dort anfragen. Aber die TK kriegt es nun ja ohnehin mit, weil er sie dem Direktversicherer ja angeben muss, bevor dieser zahlt (beruft sich hierzu auf § 202 SGB V).
Ob der Kumpel die Beiträge in den verbleibenden 8 Jahren drücken kann, wie Du angedeutet hast, kann er gern ausloten. Mehr als deinen Tipp weitergeben werde ich aber nicht, denn hier geht es ans Eingemachte. Damit soll er Leute beschäftigen, die dafür ordentlich bezahlt werden und notfalls auch haften. So über den Gartenzaun läuft das besser nicht.
Gruß von
Gerhard
Eben, jenes würde ich auch nicht machen.
Die Gretchenfrage ist wirklich, wie die sog. Direktversicherung auszuzahlen ist und ob man dort ggf. etwas steuern kann. In der Regel gibt es 2 Optionen. Einmalzahlung, oder Auszahlung in mtl. Teilbeträgen. Ob man diese Auszahlung in mtl. Teilbeträgen selber festsetzen kann oder ob sie varibel ist, sollte man fachkundig prüfen lassen. Nicht, dass der Schutz nachher nach hinten losgeht.
Ich denke mal für fast 35.000,00 € dürfte sich wohl lohnen, die Klamotte mal näher unter die Lupe zu nehmen.
Die Gretchenfrage ist wirklich, wie die sog. Direktversicherung auszuzahlen ist und ob man dort ggf. etwas steuern kann. In der Regel gibt es 2 Optionen. Einmalzahlung, oder Auszahlung in mtl. Teilbeträgen. Ob man diese Auszahlung in mtl. Teilbeträgen selber festsetzen kann oder ob sie varibel ist, sollte man fachkundig prüfen lassen. Nicht, dass der Schutz nachher nach hinten losgeht.
Ich denke mal für fast 35.000,00 € dürfte sich wohl lohnen, die Klamotte mal näher unter die Lupe zu nehmen.
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