kurz meine daten und situation:
bin 56, war lange in der pkv, aber wegen rückständen (wenig einnahmen damals) wurde mir gekündigt. ob das überhaupt rechtens war, hab ich damals nicht hinterfragt, denn es war mir gar nicht unangenehm, denn da hatten sich ganz schnell hohe rückstände angesammelt.
seit ca. 3 jahren bin ich jetzt unversichert.
die selbstständigkeit habe ich aufgeben müssen vor einigen monaten.
ich kann jetzt wieder eine stelle annehmen.
meine frage: ich war in der pkv, bin momentan unversichert, kann ich bei einer neuanstellung (ca. 800 € zunächst brutto) wieder in der gkv versichert werden?
falls ja: muss ich beiträge nachzahlen?
danke im vorraus für antworten!
ehemals pkv, aktuell unversichert, zukünftig gkv möglich?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank1
- Beiträge: 6
- Registriert: 24.11.2013, 20:31
Hm, nach dem ersten Überfliegen des Postings hast Du leider keine Chance durch eine Beschäftigung wieder in die GKV zu kommen. Du bist über 55 Jahr alt und dort bekommen die Kassen immer eine Putenpelle.
Wenn Du allerdings verheiratet bist und die bessere Hälfte in der GKV ist, dann wird es voraussichtlich funktionieren.
Ferner glaube ich nicht, dass Du derzeit nicht in der PKV versichert bist. Angeblich wurde die PKV vor 3 Jahren gekündigt. Eine Kündigung der PKV seit dem 01.01.2009 ist nicht mehr möglich, wenn jemand Beitragsrückstände hat. Die PKV kann allenfalls die Versicherung ruhend stellen, aber nicht kündigen. Eine Kündigung ist nur noch möglich, wenn das Vertrauenverhältnis zur PKV gestört ist, bspw. durch Abrechnungsbetrug oder wenn Du mit einem Bolzenschneider auf den Versicherungsmitarbeiter losgegangen bist. Ansonsten auch noch, wenn Du bei Versicherungsbeginn bestimmte Vorerkrankungen nicht angegeben hast.
Du solltest als erstes Deine Unterlagen druchforsten und genau gucken, zu wann und mit welcher Begründung die PKV vermeintlich gekündigt oder den Vertrag auf ruhend gestellt hat.
Ach ja, Du solltest in Quark kommen, denn bis zum 31.12.2013 gibt es eine sog. Galgenfrist.
Wenn Du allerdings verheiratet bist und die bessere Hälfte in der GKV ist, dann wird es voraussichtlich funktionieren.
Ferner glaube ich nicht, dass Du derzeit nicht in der PKV versichert bist. Angeblich wurde die PKV vor 3 Jahren gekündigt. Eine Kündigung der PKV seit dem 01.01.2009 ist nicht mehr möglich, wenn jemand Beitragsrückstände hat. Die PKV kann allenfalls die Versicherung ruhend stellen, aber nicht kündigen. Eine Kündigung ist nur noch möglich, wenn das Vertrauenverhältnis zur PKV gestört ist, bspw. durch Abrechnungsbetrug oder wenn Du mit einem Bolzenschneider auf den Versicherungsmitarbeiter losgegangen bist. Ansonsten auch noch, wenn Du bei Versicherungsbeginn bestimmte Vorerkrankungen nicht angegeben hast.
Du solltest als erstes Deine Unterlagen druchforsten und genau gucken, zu wann und mit welcher Begründung die PKV vermeintlich gekündigt oder den Vertrag auf ruhend gestellt hat.
Ach ja, Du solltest in Quark kommen, denn bis zum 31.12.2013 gibt es eine sog. Galgenfrist.
-
- Postrank1
- Beiträge: 6
- Registriert: 24.11.2013, 20:31
dass ich unversichert bin ist 100% amtlich. kann sein, dass die da irgendwas getrickst haben bei der pkv, um mich loszuwerden. ich war damals so durch den wind, dass ich das nicht weiter überprüft habe.
wenn ich nicht zurück in die gkv kann, weil ich zu alt bin, was mach ich dann, wenn ich angestellt werde?
antrag auf wiederaufnahme in pkv von damals stellen?
wenn ich nicht zurück in die gkv kann, weil ich zu alt bin, was mach ich dann, wenn ich angestellt werde?
antrag auf wiederaufnahme in pkv von damals stellen?
Okay, wenn Du ziemlich sicher bist, dann hast Du 2 Möglichkeiten.
1. Möglichkeit
Suche Dir eine andere PKV und bitte um Aufnahme in den Basistarif. Auf diesen Tarif hast Du einen Anspruch; er darf nicht abglehnt werden. Allerdings kostet der Tarif ca. 700,00 € pro Monat. Also kein Zuckerschlecken. Den berüchtigten Strafzuschlag (ca. 5.000,00 €) für den verspäteten Vertragsabschluss musst Du nicht zahlen, wenn Du bis zum 31.12.2013 den Vertrag anzeigst.
Zeigst Du den Vertrag nach dem 31.12.2013 an, dann musst Du diesen Strafzuschlag löhnen.
Die Prämie im sog. Basistarif ist zu halbieren (auf 350,00 €), wenn Du hierdurch hilfebedürftig im Sinne des SGB II (Hartz IV) wirst.
Einen rückwirkenden Leistungsanspruch im Krankheitsfall (ohne bestehenden Versicherungsvertag) hast Du nicht. D.h. , wenn Du morgen die Treppe herunterfällst und Du als Komapatient ins Krankenhaus kommst, dann löhnt die PKV nicht rückwirkend.
Hast Du schon mal versucht rückwirkend eine PKW-Teilkasko in eine Vollkaskoversicherung umzuwandeln. Nee, oder?! Genauso ist es bei der privaten Krankenversicherung.
2. Möglichkeit
Du machst jetzt derzeit nix und setzt Dir eine gespielgelte Sonnenbrille uff. Och; es wird nix passieren. Ich werde nicht krank.
Dies Szenairo hälst Du insgesamt 2 1/2 Jahre nach Abmeldung des Gewerbe durch. Jede Nacht hast Du einen Alptraum, hoffentlich werde ich morgen nicht krank.
Nach 2 1/2 Jahren, jede Nacht war schlaflos, ist es soweit. Es ist alles gut gegangen.
Nach dieser Galgenfrist (2,5 Jahre nach Aufgabe der Selbständigkeit) nimmst Du eine Beschäftigung (800,00 €) auf und landest dann in der GKV "ohne Nachzahlung". Denn dann musst Du wieder im Rahmen der Beschäftigung von der GKV aufgenommen werden. Allerdings wirst Du hier im ersten Anlauf mit Sicherheit eine Ablehnung von der Kasse bekommen (Putenpelle bei über 55 Järhige)
Willst Du so etwas!?
Noch einmal; komme in den Quark!!
Ehrlich gesagt; Du hast ein fettes Problem und kannst bis zum 31.12.2013 noch vieles retten. Diese Galgenfrist ist speziell für Dich eine Amnenstie.
1. Möglichkeit
Suche Dir eine andere PKV und bitte um Aufnahme in den Basistarif. Auf diesen Tarif hast Du einen Anspruch; er darf nicht abglehnt werden. Allerdings kostet der Tarif ca. 700,00 € pro Monat. Also kein Zuckerschlecken. Den berüchtigten Strafzuschlag (ca. 5.000,00 €) für den verspäteten Vertragsabschluss musst Du nicht zahlen, wenn Du bis zum 31.12.2013 den Vertrag anzeigst.
Zeigst Du den Vertrag nach dem 31.12.2013 an, dann musst Du diesen Strafzuschlag löhnen.
Die Prämie im sog. Basistarif ist zu halbieren (auf 350,00 €), wenn Du hierdurch hilfebedürftig im Sinne des SGB II (Hartz IV) wirst.
Einen rückwirkenden Leistungsanspruch im Krankheitsfall (ohne bestehenden Versicherungsvertag) hast Du nicht. D.h. , wenn Du morgen die Treppe herunterfällst und Du als Komapatient ins Krankenhaus kommst, dann löhnt die PKV nicht rückwirkend.
Hast Du schon mal versucht rückwirkend eine PKW-Teilkasko in eine Vollkaskoversicherung umzuwandeln. Nee, oder?! Genauso ist es bei der privaten Krankenversicherung.
2. Möglichkeit
Du machst jetzt derzeit nix und setzt Dir eine gespielgelte Sonnenbrille uff. Och; es wird nix passieren. Ich werde nicht krank.
Dies Szenairo hälst Du insgesamt 2 1/2 Jahre nach Abmeldung des Gewerbe durch. Jede Nacht hast Du einen Alptraum, hoffentlich werde ich morgen nicht krank.
Nach 2 1/2 Jahren, jede Nacht war schlaflos, ist es soweit. Es ist alles gut gegangen.
Nach dieser Galgenfrist (2,5 Jahre nach Aufgabe der Selbständigkeit) nimmst Du eine Beschäftigung (800,00 €) auf und landest dann in der GKV "ohne Nachzahlung". Denn dann musst Du wieder im Rahmen der Beschäftigung von der GKV aufgenommen werden. Allerdings wirst Du hier im ersten Anlauf mit Sicherheit eine Ablehnung von der Kasse bekommen (Putenpelle bei über 55 Järhige)
Willst Du so etwas!?
Noch einmal; komme in den Quark!!
Ehrlich gesagt; Du hast ein fettes Problem und kannst bis zum 31.12.2013 noch vieles retten. Diese Galgenfrist ist speziell für Dich eine Amnenstie.
-
- Postrank1
- Beiträge: 6
- Registriert: 24.11.2013, 20:31
thx für die antwort!
ja, dass ich bis zum jahresende was gefunden haben muss, ist mir schon klar...
zuletzt habe ich rund 240 euro incl. pflegeversicherung bezahlt. wieso soll ich dann jetzt im basistarif 700.00 euro offiziell zahlen müssen?
wenn ich jetzt 800 euro verdiene, kann ich nicht 700 euro pkv bezahlen.
nachtrag: was wäre eigentlich, wenn ich heirate?
ja, dass ich bis zum jahresende was gefunden haben muss, ist mir schon klar...
zuletzt habe ich rund 240 euro incl. pflegeversicherung bezahlt. wieso soll ich dann jetzt im basistarif 700.00 euro offiziell zahlen müssen?
wenn ich jetzt 800 euro verdiene, kann ich nicht 700 euro pkv bezahlen.
nachtrag: was wäre eigentlich, wenn ich heirate?
Wenn Du heiratest und die Holde ist in der GKV, dann kannst Du dich in die Familienversicherung eintragen lassen. Aber bitte nicht vorher die Arbeit aufnehmen.
Nach 1 Monat (Familienversicherung) nimmst Du dann erst eine Arbeit auf und wirst dadurch eigenes Mitglied. Die Beschränkungen für über 55 Jährige kannst Du mit 1 Monat Familienversicherung umgehen.
Nach 1 Monat (Familienversicherung) nimmst Du dann erst eine Arbeit auf und wirst dadurch eigenes Mitglied. Die Beschränkungen für über 55 Jährige kannst Du mit 1 Monat Familienversicherung umgehen.
-
- Postrank1
- Beiträge: 6
- Registriert: 24.11.2013, 20:31
-
- Postrank1
- Beiträge: 6
- Registriert: 24.11.2013, 20:31
Es werden keine Prämien nachgefordert - es gibt in der PKV auch keinen rückwirkenden Versicherungsschutz - sondern bei Wiederaufnahme bzw. Vertragsabschluss wird ein einmaliger Prämienzuschlag in Abhängigkeit von der nichtversicherten Zeit und mit dem gewählten Tarif als Bemessungsgrundlage erhoben. Höchstgrenze sind allerdings 5 Jahre, was einem maximalen Zuschlag von ca. 14 Monatsbeiträgen entspricht.
-
- Postrank1
- Beiträge: 6
- Registriert: 24.11.2013, 20:31
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste