Es ist relativ einfach.
1. Möglichkeit
Im Rahmen der neuen Beschäftigung wählst Du eine neue Krankenkasse und legst dem Arbeitgeber eine neue Mitgliedsbescheinigung "einer anderen Kasse" vor.
Dies wird Dir in der Regel nicht funtkionieren, weil die neu gewählte Kasse eine Putenpelle bekommt. Jeder in Deutschland muss versichert sein.
Insofern kannst Du innerhalb der sog. 14 Tagesfrist nach Aufnahme der Beschäftigung vermutlich keine Mitgliedsbescheinigung vorlegen.
2. Möglichkeit
Du hast Dir die Hacken abgerannt. Eine neue bzw. andere Kasse stellt dir innerhalb der absoluten 14-Tagesfrist keine Mitgliedsbscheinigung aus.
Dies ist der Regelfall.
In dieser Konstellation muss Dich der neue Arbeitgeber bei der "letzten Kasse" anmelden.
Jenes ist alles, was der Gestzgeber vorgeschrieben hat.
Die Kassenpraxis sieht ganz offensichtlich manchmal anders aus.
Die Kassenpaxis hat teilweise nichts mehr mit den einschlägigen rechtlichen Vorschriften im Bereich des SBV zu tun.
Unversichert seit 2010 - Frage zur Rückkehr in GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank2
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Danke für die Antworten.
Also muss ich mich erst einmal wieder bei der letzten KK melden, bei der ich zuvor über die Familie mit krankenversichert wurde?
@Czauderna
z.B. https://www.bkk24.de/de/mitglied_werden
Was soll ich da z.b. auswählen?
Dass ich im Ausland war?
Selbst, wenn die den Antrag gestatten, werde ich innerhalb 2 Wochen einen Versicherungsnachweis bekommen?
Also muss ich mich erst einmal wieder bei der letzten KK melden, bei der ich zuvor über die Familie mit krankenversichert wurde?
@Czauderna
z.B. https://www.bkk24.de/de/mitglied_werden
Angaben zu Ihrer bisherigen Krankenversicherung: Wie waren Sie
bisher versichert?
Was soll ich da z.b. auswählen?
Dass ich im Ausland war?
Selbst, wenn die den Antrag gestatten, werde ich innerhalb 2 Wochen einen Versicherungsnachweis bekommen?
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- Postrank2
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Müssen die mich eigentlich annehmen mittlerweile, weil auch der Rossi sagt, dass die mir wohl alle keine Mitgliedsbescheinigung aushändigen ?
Die wollen ja eine Kündigung von der alten KK sehen, obwohl es eigentlich nicht nötig ist, da seit 18 Monaten nicht mehr versichert oder ohne mein Wissen?
Die Anmeldung über das Onlineformular geht dann wohl nicht in den meisten Fällen, weil man nicht auswählen kann, dass man bisher unversichert war.
Ich schied aus der Familienversicherung aus, nach dem Abbruch des Studiums. Seitdem habe ich auch nie irgendwelche Leistungen in Anspruch genommen.
Die KK hat sich bei mir oder der Familie auch nie gemeldet.
Die wollen ja eine Kündigung von der alten KK sehen, obwohl es eigentlich nicht nötig ist, da seit 18 Monaten nicht mehr versichert oder ohne mein Wissen?
Die Anmeldung über das Onlineformular geht dann wohl nicht in den meisten Fällen, weil man nicht auswählen kann, dass man bisher unversichert war.
Ich schied aus der Familienversicherung aus, nach dem Abbruch des Studiums. Seitdem habe ich auch nie irgendwelche Leistungen in Anspruch genommen.
Die KK hat sich bei mir oder der Familie auch nie gemeldet.
Zuletzt geändert von Geächteter am 25.11.2013, 18:39, insgesamt 1-mal geändert.
Jooh, wenn Du keine neue Mitgliedsbescheinigung bekommst, dann muss Dich die Kasse nehmen, wo Du zuletzt versichert gewesen bist.
Dies ist in § 175 Abs. 3 Satz 2 SGB V klipp und klar geregelt.
Du solltest dies der Kasse auch zusätzlich schriftlich mitteilen, dass Du dem Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen keine Mitgliedsbescheinigung vorlegen konntest und daher die Anmeldung bei der letzten Kasse (Familienversicherung bis XX.XX.XXXX) nach § 175 Abs. 3 Satz 2 SGB V erfolgen wird.
Wenn Du dies oder der Arbeitgeber der Kasse nicht mitteilst, dann wird es in die Buchse gehen.
Ferner solltest Du auch in der Zwischenzeit die sog. Versicherunspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V anzeigen und um Erlass der nachzuzahlenden Beiträge bitten. Dies Schreiben muss bis zum 31.12.2013 bei der Kasse eingehen.
Dies ist in § 175 Abs. 3 Satz 2 SGB V klipp und klar geregelt.
Du solltest dies der Kasse auch zusätzlich schriftlich mitteilen, dass Du dem Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen keine Mitgliedsbescheinigung vorlegen konntest und daher die Anmeldung bei der letzten Kasse (Familienversicherung bis XX.XX.XXXX) nach § 175 Abs. 3 Satz 2 SGB V erfolgen wird.
Wenn Du dies oder der Arbeitgeber der Kasse nicht mitteilst, dann wird es in die Buchse gehen.
Ferner solltest Du auch in der Zwischenzeit die sog. Versicherunspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V anzeigen und um Erlass der nachzuzahlenden Beiträge bitten. Dies Schreiben muss bis zum 31.12.2013 bei der Kasse eingehen.
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Ok, danke
Ich muss, egal ob ich erfolgreich bin mich bei einer neuen KK anzumelden, bei der alten KK melden und denen einen Brief mit der Bitte zur Schuldenerlass senden bis zum 31.12.2013.
Habe ich das so richtig verstanden?
Oder muss der Brief dann zur neuen KK gehen, falls ich mich dort erfolgreich anmelde?
Nagut, ich werde es erst bei anderen KK versuchen und wenn gar nichts geht, dann bei der zuletzt angemeldeten KK.
Mit der hatten meine Eltern eher schlechte Erfahrung...und ich weiß auch nicht so recht ob die mir einfach die versteckten Schulden erlassen, auch wenn gesetzlich geregelt. Bin dann für die nächsten 1,5 Jahre an die gebunden bevor ich wechseln kann.
Ich muss, egal ob ich erfolgreich bin mich bei einer neuen KK anzumelden, bei der alten KK melden und denen einen Brief mit der Bitte zur Schuldenerlass senden bis zum 31.12.2013.
Habe ich das so richtig verstanden?
Oder muss der Brief dann zur neuen KK gehen, falls ich mich dort erfolgreich anmelde?
Nagut, ich werde es erst bei anderen KK versuchen und wenn gar nichts geht, dann bei der zuletzt angemeldeten KK.
Mit der hatten meine Eltern eher schlechte Erfahrung...und ich weiß auch nicht so recht ob die mir einfach die versteckten Schulden erlassen, auch wenn gesetzlich geregelt. Bin dann für die nächsten 1,5 Jahre an die gebunden bevor ich wechseln kann.
Nun ja, Du bist jetzt ehrlich gesagt der Knaller.
Probiere es ruhig weiter bei einer ggf. neuen Kasse.
Meine Auffassung dazu; Du wirst keine neue Kasse finden. Alle neuen Kassen werden Dich abwimmeln, weil Du vorher vermeintlich nicht versichert gewesen bist. Leider hast Du dies offensichtlich bislang nicht verstanden.
Aber es ist okay, suche weiter wie die wilde Wutz nach einer neuen Kasse.
Wenn Du diesen Kampf nach einer neuen Kasse ggf. aufgibst, musst Du dich leider bei der alten Kassen melden und den Kopf unter den Arm nehmen. Wenn dann dieser Kampf nach dem 31.12.2013 beendet wird, dann bekommst Du postwendend eine Retourkutsche.
Nur weil Du vorher nicht den Arm unter den Kopf genommen hast (alte Kasse zu nehmen) musst Du Beiträge nachzahlen. Es sind ca. 50,00 Euro pro Monat, wenn Du weiterhin so ignorant bzw. stumpf bist.
Willst Du das?!
Du bist dann geächtet; was der Nick schon verrät. Also mache einfach jenes, was Du persönlich für richtig hälst. Keine Frage; aber bitte nicht später jammern!!
Probiere es ruhig weiter bei einer ggf. neuen Kasse.
Meine Auffassung dazu; Du wirst keine neue Kasse finden. Alle neuen Kassen werden Dich abwimmeln, weil Du vorher vermeintlich nicht versichert gewesen bist. Leider hast Du dies offensichtlich bislang nicht verstanden.
Aber es ist okay, suche weiter wie die wilde Wutz nach einer neuen Kasse.
Wenn Du diesen Kampf nach einer neuen Kasse ggf. aufgibst, musst Du dich leider bei der alten Kassen melden und den Kopf unter den Arm nehmen. Wenn dann dieser Kampf nach dem 31.12.2013 beendet wird, dann bekommst Du postwendend eine Retourkutsche.
Nur weil Du vorher nicht den Arm unter den Kopf genommen hast (alte Kasse zu nehmen) musst Du Beiträge nachzahlen. Es sind ca. 50,00 Euro pro Monat, wenn Du weiterhin so ignorant bzw. stumpf bist.
Willst Du das?!
Du bist dann geächtet; was der Nick schon verrät. Also mache einfach jenes, was Du persönlich für richtig hälst. Keine Frage; aber bitte nicht später jammern!!
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Geächteter hat geschrieben:Danke für die Antworten.
Also muss ich mich erst einmal wieder bei der letzten KK melden, bei der ich zuvor über die Familie mit krankenversichert wurde?
@Czauderna
z.B. https://www.bkk24.de/de/mitglied_werdenAngaben zu Ihrer bisherigen Krankenversicherung: Wie waren Sie
bisher versichert?
Was soll ich da z.b. auswählen?
Dass ich im Ausland war?
Selbst, wenn die den Antrag gestatten, werde ich innerhalb 2 Wochen einen Versicherungsnachweis bekommen?
Und was macht die Lage?
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