Rückforderung v Beiträgen GV aufgrund v Heirat
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Rückforderung v Beiträgen GV aufgrund v Heirat
Hallo,
ich habe beim Durchlesen des Forums schon " viel " gelernt und habe mich heute registriert, um meine dringende Frage genau stellen zu können.
Ich war bis zum 30.04.2013 bei der TK freiwillig versichert ( Nebenverdienst von ca 50,- monatlich). Nun habe ich im September 2011 geheiratet und bei der TK im September 2011 noch eine neue Karte bzgl. der Namensänderung/ Heirat bestellt.
Ein Schreiben mit der Beitragsrückforderung kam aber erst im Dezember 2012. Nun würde ich gerne wissen, ob die TK einfach 16 Monate rückwirkend eine Beiragserhöhung erlassen kann.
Ich habe eine Rechung von ges. ca 4900,- erhalten.
Für jede Hilfe bin ich wirklich dankbar!
ich habe beim Durchlesen des Forums schon " viel " gelernt und habe mich heute registriert, um meine dringende Frage genau stellen zu können.
Ich war bis zum 30.04.2013 bei der TK freiwillig versichert ( Nebenverdienst von ca 50,- monatlich). Nun habe ich im September 2011 geheiratet und bei der TK im September 2011 noch eine neue Karte bzgl. der Namensänderung/ Heirat bestellt.
Ein Schreiben mit der Beitragsrückforderung kam aber erst im Dezember 2012. Nun würde ich gerne wissen, ob die TK einfach 16 Monate rückwirkend eine Beiragserhöhung erlassen kann.
Ich habe eine Rechung von ges. ca 4900,- erhalten.
Für jede Hilfe bin ich wirklich dankbar!
Re: Rückforderung v Beiträgen GV aufgrund v Heirat
imkelilly hat geschrieben:Hallo,
ich habe beim Durchlesen des Forums schon " viel " gelernt und habe mich heute registriert, um meine dringende Frage genau stellen zu können.
Ich war bis zum 30.04.2013 bei der TK freiwillig versichert ( Nebenverdienst von ca 50,- monatlich). Nun habe ich im September 2011 geheiratet und bei der TK im September 2011 noch eine neue Karte bzgl. der Namensänderung/ Heirat bestellt.
Ein Schreiben mit der Beitragsrückforderung kam aber erst im Dezember 2012. Nun würde ich gerne wissen, ob die TK einfach 16 Monate rückwirkend eine Beiragserhöhung erlassen kann.
Ich habe eine Rechung von ges. ca 4900,- erhalten.
Für jede Hilfe bin ich wirklich dankbar!
Hallo,
leider etwas verwirrend dein Beitrag.
bis zum 30.04.2013 freiwillig versichert bei einem Einkommen von 50,00 €, und das, obwohl seit September 2011 verheiratet (Ehegatte vermutlich auch GKV-Kasse ??), und jetzt will die Kasse 4900,00 € ??.
Das passt irgendwie nicht zueinander.
Bitte die Frage noch einmal konkreter formulieren - so kann es nichts werden mit einer Antwort. Danke !
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,
erst einmal danke für die schnelle Antwort.
Mein Mann ist privat versichert und ist dies bis heute.
Da ich nebenberuflich selbstständig bin, bin ich freiwillig versichert. Bis zum 30.04.2013 bei der TK mit einem Beitrag von ca 150,-) und ab dem 1. Mai 2013 bei der DAK.
Die DAK hat mich " komischerweise", obwohl sie davon in Kenntnis gesetzt ist, dass ich verheiratet und nebenberuflich selbsständig bin, auch mit ca 150,- euro Beitragshöhe versichert. (Weiß nicht, wie die eine GVK das kann und die andere fordert Beiträge zurück!)
Ich habe am 03.09.2011 geheiratet (war zu diesem Zeitpunkt also noch bei der TK) und hatte dies mit der Bitte um Zusendung einer neuen Versichertenkarte der TK damals gleich im Sepember 2011 noch mitgeteilt.
Meinen Beitrag hat die TK dennoch ( trotz Heirat) nicht erhöht. Ich habe im Dezember 2012 der TK gekündigt, da ich zur DAK wechseln wollte.
Dann kam auf einmal im Dezember 2012 eine Rückforderung der TK für Beiträge für die Monate September 2011 bis April 2013 aufgrund der Heirat und des Gehalts meines Mannes. Diese zusätzliche Beitragserhöhung addiert für die 20 Monate beläuft sich auf ca 4900,-
Ich hatte der TK damals doch meine Heirat mitgeteilt. Darf die TK dann trotzdem im Nachhinein soviele Monate rückfordern? Die hätten mir die Erhöhung doch gleich mitteilen können.
Und warum kann ich bei der DAK für ca 150,- versichert sein und die TK fordert zurück ..Hilfe!!!:-)
Ich hoffe sehr, dass der Sachverhalt nun deutlicher geworden ist...danke nochmal
erst einmal danke für die schnelle Antwort.
Mein Mann ist privat versichert und ist dies bis heute.
Da ich nebenberuflich selbstständig bin, bin ich freiwillig versichert. Bis zum 30.04.2013 bei der TK mit einem Beitrag von ca 150,-) und ab dem 1. Mai 2013 bei der DAK.
Die DAK hat mich " komischerweise", obwohl sie davon in Kenntnis gesetzt ist, dass ich verheiratet und nebenberuflich selbsständig bin, auch mit ca 150,- euro Beitragshöhe versichert. (Weiß nicht, wie die eine GVK das kann und die andere fordert Beiträge zurück!)
Ich habe am 03.09.2011 geheiratet (war zu diesem Zeitpunkt also noch bei der TK) und hatte dies mit der Bitte um Zusendung einer neuen Versichertenkarte der TK damals gleich im Sepember 2011 noch mitgeteilt.
Meinen Beitrag hat die TK dennoch ( trotz Heirat) nicht erhöht. Ich habe im Dezember 2012 der TK gekündigt, da ich zur DAK wechseln wollte.
Dann kam auf einmal im Dezember 2012 eine Rückforderung der TK für Beiträge für die Monate September 2011 bis April 2013 aufgrund der Heirat und des Gehalts meines Mannes. Diese zusätzliche Beitragserhöhung addiert für die 20 Monate beläuft sich auf ca 4900,-
Ich hatte der TK damals doch meine Heirat mitgeteilt. Darf die TK dann trotzdem im Nachhinein soviele Monate rückfordern? Die hätten mir die Erhöhung doch gleich mitteilen können.
Und warum kann ich bei der DAK für ca 150,- versichert sein und die TK fordert zurück ..Hilfe!!!:-)
Ich hoffe sehr, dass der Sachverhalt nun deutlicher geworden ist...danke nochmal
Es dürfte relativ einfach sein. Du hast alles der Kasse mitgeteilt.
Deine Kasse bzw. der Sachbearbeiter ist aus dem Dornröschenschlaf erwacht. Oder er hatte eine interne Prüfung. Jetzt versucht der Sachberarbeiter alles wieder glatt zu bügeln, in dem er Dir eine fette Nachberechung von 4.900,00 € kurz vor Weihnachten unter dem Tannenbaum legt.
Frohe Weichnachten!
Wenn Du die Heirat mit dem PKV versicherten Ehemann zeitnah der TK mitgeteilst hast und die TK nix gemacht hat, dann geht es in die Richtung der Verwirkung eines nachzuzahlenden Beitragsanspruches. Gleiches gilt natürlich für die Mitgleidschaft bei der DAK ab dem 01.05.2013.
Aber vielleicht kann unser Günter (Sofa / Moderator in einem anderen Forum) Dich hier coachen und Dir verraten, wie Du aus diesem Nummer herauskommst. Ich persönlich sehe dort relativ gute Chancen.
Aber lassen wir mal unseren Günter machen!
Deine Kasse bzw. der Sachbearbeiter ist aus dem Dornröschenschlaf erwacht. Oder er hatte eine interne Prüfung. Jetzt versucht der Sachberarbeiter alles wieder glatt zu bügeln, in dem er Dir eine fette Nachberechung von 4.900,00 € kurz vor Weihnachten unter dem Tannenbaum legt.
Frohe Weichnachten!
Wenn Du die Heirat mit dem PKV versicherten Ehemann zeitnah der TK mitgeteilst hast und die TK nix gemacht hat, dann geht es in die Richtung der Verwirkung eines nachzuzahlenden Beitragsanspruches. Gleiches gilt natürlich für die Mitgleidschaft bei der DAK ab dem 01.05.2013.
Aber vielleicht kann unser Günter (Sofa / Moderator in einem anderen Forum) Dich hier coachen und Dir verraten, wie Du aus diesem Nummer herauskommst. Ich persönlich sehe dort relativ gute Chancen.
Aber lassen wir mal unseren Günter machen!
Hallo Rossi,
danke...dann sieht Weihanchten ja gleich viel besser aus...die haben mir sogar das Zollamt jetzt auf den Hals gehetzt, da die TK die Gesamtsumme und nicht einmal Raten möchte!
Wie kann ich mich denn mit " Günter" in Kontakt setzen?
Ach ja ich habe gerade mit der TK telefoniert und diese hat mir bestätigt, dass ich sogar meinen Namen am 16.06.2011 bei denen geändert hatte.
Die wüßten aber nicht mehr wieso, da die die Telfonkontakte nach so langer Zeit löschen...
danke nochmal und ienen schönen 1. Advent
danke...dann sieht Weihanchten ja gleich viel besser aus...die haben mir sogar das Zollamt jetzt auf den Hals gehetzt, da die TK die Gesamtsumme und nicht einmal Raten möchte!
Wie kann ich mich denn mit " Günter" in Kontakt setzen?
Ach ja ich habe gerade mit der TK telefoniert und diese hat mir bestätigt, dass ich sogar meinen Namen am 16.06.2011 bei denen geändert hatte.
Die wüßten aber nicht mehr wieso, da die die Telfonkontakte nach so langer Zeit löschen...
danke nochmal und ienen schönen 1. Advent
Okay, jenes ist doch schon mal etwas. Du hast damals der Kasse die Heirat mitgeteilt.
Ich gehe mal davon aus, dass die Kasse Dir regelmäßig einen sog. Überprüfungsbogen für die Bemessung der Beiträge zur freiw. Krankenversicherung übersandt hat. In der Regel 1 x jährlich oder alle 2 Jahre. Dort musstes Du deine Einnahmen angeben. In der Regel ist dort auch eine Spalte, in der man das Einkommen des Ehegatten angeben muss.
Kannst Du dich an diese Anfrage der Kasse erinnern? Wurde dort auch das Ehegatteneinkommen abgefragt? Hast Du es dort eingetragen?!
Dann bist Du zum 01.05.2013 zur DAK gewechselt. Wurde bei dem Einkommensbogen auch das Einkommen des Ehegatten abgefragt. Hast Du es angegeben?!
Ich gehe mal davon aus, dass die Kasse Dir regelmäßig einen sog. Überprüfungsbogen für die Bemessung der Beiträge zur freiw. Krankenversicherung übersandt hat. In der Regel 1 x jährlich oder alle 2 Jahre. Dort musstes Du deine Einnahmen angeben. In der Regel ist dort auch eine Spalte, in der man das Einkommen des Ehegatten angeben muss.
Kannst Du dich an diese Anfrage der Kasse erinnern? Wurde dort auch das Ehegatteneinkommen abgefragt? Hast Du es dort eingetragen?!
Dann bist Du zum 01.05.2013 zur DAK gewechselt. Wurde bei dem Einkommensbogen auch das Einkommen des Ehegatten abgefragt. Hast Du es angegeben?!
Hallo Rossi,
ich habe bei der TK gestern alle von mir eingesandten Einkommensnachweise von 2011-2013 in Kopie angefordert. Aus meinen Unterlagen kann ich nämlich nur entnehmen, dass ich jedes Jahr ca. 2 Mal der TK mein Einkommen schriftlich mittgeteilt habe( aber nicht auf diesem Bogen ).
Auf diesen "Schriftstücken " hatte ich der TK das Einkommen meines Mannes nicht extra angegeben.
Ich warte mal ab, was die TK mir jetzt zu sendet. ( also ob auf den Einkommensnachweisen etwas steht).
Auf dem Bogen der DAK musste ich weder das Einkommen meines Mannes , noch das ich verheiratet bin angeben. Ich habe jedoch mehrere Emails , in denen ich meinem Berater mitteile, dass ich verheiratet bin und ihm auch das Einkommen meines Mannes mitteile.
Wir hatten nämlich überlegt zusammen in eine GKV zu wechseln. Er wechselt seinen Job und könnte so trotz zu hohem Gehalt in die GKV...daher weiß mein DAK Berater auch von der Höhe des Gehalts meines Mannes etc.
Mit Günter habe ich schon geschrieben..
ich habe bei der TK gestern alle von mir eingesandten Einkommensnachweise von 2011-2013 in Kopie angefordert. Aus meinen Unterlagen kann ich nämlich nur entnehmen, dass ich jedes Jahr ca. 2 Mal der TK mein Einkommen schriftlich mittgeteilt habe( aber nicht auf diesem Bogen ).
Auf diesen "Schriftstücken " hatte ich der TK das Einkommen meines Mannes nicht extra angegeben.
Ich warte mal ab, was die TK mir jetzt zu sendet. ( also ob auf den Einkommensnachweisen etwas steht).
Auf dem Bogen der DAK musste ich weder das Einkommen meines Mannes , noch das ich verheiratet bin angeben. Ich habe jedoch mehrere Emails , in denen ich meinem Berater mitteile, dass ich verheiratet bin und ihm auch das Einkommen meines Mannes mitteile.
Wir hatten nämlich überlegt zusammen in eine GKV zu wechseln. Er wechselt seinen Job und könnte so trotz zu hohem Gehalt in die GKV...daher weiß mein DAK Berater auch von der Höhe des Gehalts meines Mannes etc.
Mit Günter habe ich schon geschrieben..

Okay, bei der DAK dürfte es schon mal gut aussehen.
Jetzt müssen wir gucken, was genau von der TK gefordet wurde und was Du angegeben hast.
Wie sieht der Nachforderungsbescheid aus. Steht dort irgendwie eine Rechtsgrundlage drinne, wonach man jetzt rückwirkend die die damaligen Bescheide aufhebt. Bspw. § 45 oder 48 SGB X? Steht in dem Bescheid drinne, dass Du es versäumt hast etwas mitzuteilen (bspw. Verletzung der Mitwirkungspflicht) etc.?!!
Jetzt müssen wir gucken, was genau von der TK gefordet wurde und was Du angegeben hast.
Wie sieht der Nachforderungsbescheid aus. Steht dort irgendwie eine Rechtsgrundlage drinne, wonach man jetzt rückwirkend die die damaligen Bescheide aufhebt. Bspw. § 45 oder 48 SGB X? Steht in dem Bescheid drinne, dass Du es versäumt hast etwas mitzuteilen (bspw. Verletzung der Mitwirkungspflicht) etc.?!!
ich werde der TK jetzt einen Brief schreiben, in dem ich denen mitteile, dass ich mich zu einer Vergleichszahlung bereit erkläre, da Ihre Forderung rechtswidrig ist.
In dem gleichen Schreiben werde ich die darüber informieren, dass sollten sie auf mein Angebot nicht eingehen, die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt übergeben werde.
Daher möchte ich nochmal fragen, ob Du so nett wärst und mir veilleicht eine "Begründung" nennen könntest, die ich der TK als Grundlage meiner Einstellung zur Rechstwidrigkeit in meinem Schreiben nennen kann.
wirklich vielen Dank!!
In dem gleichen Schreiben werde ich die darüber informieren, dass sollten sie auf mein Angebot nicht eingehen, die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt übergeben werde.
Daher möchte ich nochmal fragen, ob Du so nett wärst und mir veilleicht eine "Begründung" nennen könntest, die ich der TK als Grundlage meiner Einstellung zur Rechstwidrigkeit in meinem Schreiben nennen kann.
wirklich vielen Dank!!
Hallo Rossi,
könntest Du mir bitte noch einmal bei der " Begründung" für das Schreiben an die TK helfen...
Sollich in meinem Schreiben als Begründung des Widerspruchs oder Grundlage bzgl Vergelichszahlung angeben , dass" es in die Richtung der Verwirkung eines nachzuzahlenden Beitragsanspruches" geht?
danke
könntest Du mir bitte noch einmal bei der " Begründung" für das Schreiben an die TK helfen...
Sollich in meinem Schreiben als Begründung des Widerspruchs oder Grundlage bzgl Vergelichszahlung angeben , dass" es in die Richtung der Verwirkung eines nachzuzahlenden Beitragsanspruches" geht?
danke
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