Kein geld und schulden bei KK

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Thomas
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Kein geld und schulden bei KK

Beitragvon Thomas » 10.11.2007, 18:48

Hallo,

Ich bin 24 und bekomme weder H4 noch ALG habe fakto keinen cent im monat einkommen.

Leben tue ich bei meinem eltern.

nun habe ich das problem das meine KK jeden monat 130€ von mir haben will, die ich aber nicht zahlen kann wie auch ich hab ja nix.

mittlerweile hat sich ein schuldenberg von 1000€ aufgebaut und mir wurde nun mit einem verfahren und kontopfändung gedroht (wo eh nix drauf is).

Jemand einen Tip was ich machen kann ?

Das kann ja net als so weiter gehen.

Am telefon stösst man auf keine Hilfe und verweist nur auf den gesetztgeber. [-(

Aber für solche fälle muss sich der "Herr" Gesetzgeber doch auchwas einfallen lassen haben. =;

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 10.11.2007, 19:56

Tja, da kann Dir wohl keiner so richtig helfen.

Versicherungspflichtig bist Du seit dem 01.04.2007. Ähm, wie hat das unser lieber Gesetzgeber noch formuliert; in einem modernen Sozialstaat muss jeder versichert sein.

Da Du noch bei deinen Eltern wohnst und unter 25 Jahre alt bist, kannst Du so ohne weiteres auch kein ALG II (Hartz IV) bekommen. Hier ist nämlich das Einkommen der Eltern massgeblich. Ihr bildet eine sog. Bedarfsgemeinschaft. Was Du noch machen kannst, unter Berücksichtigung des zu zahlenden KV-Beitrages die Geschichte hinsichtlich des ALG II prüfen zu lassen. Evtl. kommt hier ein Beitragszuschuss gem. § 26 SGB II in Frage.

Wenn Du noch eine Ausbildung suchst, dann kannst Du zumindestens noch 154,00 Euro Kindergeld erhalten (bis zum 25. Lebensjahr möglich). Hierzu musst Du dich zunächst mit der zuständigen Berufsberatung in Verbindung setzen.

Ansonsten versuche es doch mal mit einem Mini-Job (400,00 Euro).

Im Internet findet man ziemlich viel.

Guck mal hier:
http://www.meinestadt.de/

Auf der linken Seite skrollen und dann deine Stadt eingeben. Danach wieder skrollen und auf Stellenangebote klicken. Dann hast Du vor Ort die aktuellen Stellenangebote.

Gast100

Beitragvon Gast100 » 12.11.2007, 18:41

rossi hat geschrieben: Ähm, wie hat das unser lieber Gesetzgeber noch formuliert; in einem modernen Sozialstaat muss jeder versichert sein.


Da bin ich mir noch nicht ganz sicher. Laut SGB V § 5 heißt es z.B.:

(1) Versicherungspflichtig sind Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben...

Aber was ist jetzt "kein anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall"? Ich habe mich bei meiner ehemaligen KK gemeldet und angegeben, dass ich durch eigene Rücklagen vorgesorgt habe und somit im Krankheitsfall abgesichert bin. Ich warte jetzt auf Antwort, ob si e mich versichern müssen oder nicht. Ich glaube, die sind reichlich verwirrt. :twisted: \:D/ -lol-

Rossi
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Beitragvon Rossi » 12.11.2007, 19:09

Na ja, dass wird vermutlich nicht ausreichen.

In der Begründung zum Gesetzentwurf steht es auch schön drinne, was eine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall bedeutet.

Ansonste gucke mal hier :http://212.227.101.181/aok/service/rundschr/pdf/rds_20070320-5Abs1Nr13SGBV.pdf

Auf Seite 17 steht es klein und fein. Kommt auch aus der Begründung zum Gesetzentwurf. Haben die Spitzenverbände der Krankenkassen nur übernommen.

Na klar, kannst ja mal versuchen Deine Ansichten vorm Sozialgericht vorzutragen. Vielleicht sehe die es etwas anders.

Gast100

Beitragvon Gast100 » 12.11.2007, 20:14

Ich glaube auch, dass der Gesetzgeber das so gemeint haben müsste, aber in dem pdf kann ich nichts finden, was in meinem Fall eine Versicherungspflicht begründet, oder wie Du sagst "was eine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall" sei. Da stehen nur ein paar Tipps, was sie z.B. NICHT ist.

Aber ist ja auch egal. Wenn sich die Kasse meldet, werde ich einfach mal Widerspruch erheben. Dann müssen sich die Ausschüsse und Sozialgerichte damit befassen. Mir ja wurscht.
Zuletzt geändert von Gast100 am 13.11.2007, 00:00, insgesamt 1-mal geändert.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 12.11.2007, 22:49

Hä, verstehe ich jetzt überhaupt nicht!?!?

Du sagst, dass Du durch private Rücklagen für den Krankheitsfall vorgesorgt hast und somit über eine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall verfügst.

Auf Seite 17 des Rundschreibens sowie in der Begründung zum Gesetzentwurf steht eben nicht, dass solche Dinge "als ausreichende Absicherung im Krankheitsfall" zu verstehen sind. Nur wenn Du einer der dort aufgezählten Tatbestände erfüllst, bist Du nicht von der Versicherungspflicht betroffen.

Das ist aber gerade nicht der Fall. Ergo hast Du keine und fällst gfs. darunter, wenn Du zuletzt auch gesetzlich versichert gewesen bist.

Der nächste ideenreiche Nichtversicherte kommt auf den Trip und legt ne Bescheinigung eines befreundeten Arztes vor. Dieser erklärt sich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe bereit, diesen gfs. im Krankheitsfall zu behandeln. Soll das etwa auch eine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall sein.?!?!

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Beitragvon Frank » 12.11.2007, 23:18

Also wenn jemand soviel Kohle hat, dass er Rücklagen für einen Krankenhausaufenthalt incl. Herz-OP bilden kann, dann kann er sich auch eine schöne teure Krankenversicherung bei mir leisten. Wenn es sein muss auch mit hoher Selbstbeteiligung. Die Provision lege ich mir dann zur Seite, um meinem lieb gewonnen Kunden im Krankheitsfall Blumen schicken zu können. :mrgreen:

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Beitragvon Rossi » 12.11.2007, 23:23

Sehe ich auch so - Frank - wenn er soviel Kohle hat dann auf jeden Fall privat. Vor allen Ding´n die Behandlung als Privatpatient, iss doch auch in Ordnung, oder?!?

Gast100

Beitragvon Gast100 » 12.11.2007, 23:56

In dem pdf steht bloß

"Insbesondere folgende Ansprüche auf anderweitige Absicherung im Krankheitsfall schließen ... die Versicherungspflicht ... aus: ..."

Das heißt nicht, dass ich eine dieser Sachlagen erfüllen muss. Das sind nur Beispiele dafür, NICHT versicherungspflichtig zu sein.

Den Zweck eurer weiteren Argumentation kann ich nicht folgen. Warum soll ich mich privat krankenversichern, wenn ich steinreich bin? Was soll da der Vorteil sein? Und was hat das mit meinem Recht zu tun? Nichts.

Aber ich lasse mir gern mal ein Angebot eurer privaten KV erstellen. Ich hatte nämlich Schwierigkeiten eine abzuschließen.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 13.11.2007, 09:09

Hallo Gast100

Aber ich lasse mir gern mal ein Angebot eurer privaten KV erstellen. Ich hatte nämlich Schwierigkeiten eine abzuschließen.

:-) prima es setzt ein Prozess ein :-)
aber der Gesetzgeber ist ja viel umsichtiger, sollten Sie dem Lager der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) zu zuordnen sein dann bilden Sie schoneinmal eine Rücklage. Seit 1.4.2007 versicherungspflichtig, eine Entscheidung vor dem Sozialgericht fällt nicht vor 1.4. 2009 wir brauchen schon einmal gute 12000 Euro für Nachzahlungen plus Bußgeld und Säumniszuschläge. :-)

Gruß

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Beitragvon Frank » 13.11.2007, 10:48

Warum soll ich mich privat krankenversichern, wenn ich steinreich bin?

Weil du es dir leisten kannst.

Vermögen kann auch mal ganz schnell kleiner werden. Mußt du nur heiraten... Eine Versicherung hält ewig. Es gibt viele Gesetze wo man für oder gegen sein kann. Ändern wird man dadurch nichts.

Gast100

Beitragvon Gast100 » 13.11.2007, 11:22

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo Gast100

Aber ich lasse mir gern mal ein Angebot eurer privaten KV erstellen. Ich hatte nämlich Schwierigkeiten eine abzuschließen.

:-) prima es setzt ein Prozess ein :-)
aber der Gesetzgeber ist ja viel umsichtiger, sollten Sie dem Lager der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) zu zuordnen sein dann bilden Sie schoneinmal eine Rücklage. Seit 1.4.2007 versicherungspflichtig, eine Entscheidung vor dem Sozialgericht fällt nicht vor 1.4. 2009 wir brauchen schon einmal gute 12000 Euro für Nachzahlungen plus Bußgeld und Säumniszuschläge. :-)

Gruß


Sie halten mich also für unvernünftig, dass ein "Prozess einsetzen" muss. Aha.

Wenn ich Ihren Schmarrn lese, dann fällt die DKV für mich schon mal als seriöser Versicherungs-Betrieb aus, Danke für's Gespräch.

Gast100

Beitragvon Gast100 » 13.11.2007, 11:48

Frank hat geschrieben:
Warum soll ich mich privat krankenversichern, wenn ich steinreich bin?

Weil du es dir leisten kannst.

Vermögen kann auch mal ganz schnell kleiner werden. Mußt du nur heiraten... Eine Versicherung hält ewig. Es gibt viele Gesetze wo man für oder gegen sein kann. Ändern wird man dadurch nichts.


Weil ich es mir leisten kann? Das ist irgendwie Unsinn. Ich würde mir auch keine Jagt in Monaco kaufen, wenn ich es mir leisten könnte.Ich würde mir auch kein eigenes Krankenhaus kaufen, wenn ich es mir leisten könnte.

Und jetzt überleg mal, was ich alles in eine Versicherung im Laufe der Jahre einbezahlen muss. Bei 200 Euro im Monat sind das in 30 Jahren schon 72.000 Euro ohne Zinseszins! Und das für den Zahnarzt oder nen Hexenschuss oder max. ne Gehirnerschütterung und ne Allergie zwischendurch. Richtig krank wird man meistens erst auf den letzten Metern. Nicht jede Versicherung macht Sinn. Vor allem macht der Zwang dazu keinen Sinn. Schließlich kann ich nur mir selbst schaden. Und ökonomisch macht der Wasserkopf einer Versicherung auch keinen Sinn, wenn dadurch nicht tatsächlich ein entsprechendes Maß an Sicherheit geschaffen wird. Wenn ich mir aber die Politiker und Funktionäre ansehe, die davon leben, dann muss ich dies klar ablehnen.

Gast100

Beitragvon Gast100 » 13.11.2007, 11:58

Ach so. Noch ein Wort zu "Eine Versicherung hält ewig", mein lieber Frank.

Die gesetzliche RV ist gerade am Abkacken. Das ist bekannt. Eine KV hat, glaube ich, gerade mal für 6 Wochen Rücklagen, um die laufenden Ausgaben zu decken. Danach müsste Sie vom Staat oder sonst einer Anstalt einen Kredit bekommen und die Beiträge erhöhen. Aber die Mitglieder der KV überaltern genauso wie es in der RV der Fall ist. Was dann in 20 Jahren sein wird, kann heute noch niemand abschätzen. Aber eins ist klar. Die GKV wird immer teurer werden und dafür immer weniger Leistung bringen.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 13.11.2007, 19:41

[quote]Sie halten mich also für unvernünftig, dass ein "Prozess einsetzen" muss. Aha. [/quote]

nein noch nicht, ein einsetzender Prozess ist bei mir ohne Wertung.
ich wollte nur darlegen welche Belastung auf Sie zu kommt.
"Per Gesetz" um dieses zu erkennen, nahm ich fälschlicherweise an, dass der "Prozess" begonnen habe, hat aber noch nicht:-)

[quote]Wenn ich Ihren Schmarrn lese, dann fällt die DKV für mich schon mal als seriöser Versicherungs-Betrieb aus, Danke für's Gespräch.[/quote][/quote]

Davon abgesehen dass Sie sich versichern muessen, ist es mir relativ egal ob bei der DKV oder Pfefferminzia vordergründig ist das Sie seit dem 1.4.2007 versicherungspflichtig sind und Ihre Schuld noch nicht getilgt haben.


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