Gesetz für Beitragserlass

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

BBBMarv
Beiträge: 4
Registriert: 02.12.2013, 21:40

Gesetz für Beitragserlass

Beitragvon BBBMarv » 02.12.2013, 21:44

Hallo,

ich hoffe hier kann mir einer helfen oder Auskunft geben. Weiß langsam nicht mehr was ich machen soll.

Ich war bis zum 5.8.2013, also bis zum erreichen des 25. Lebensjahres bei meinem Vater in der Familienversicherung.
Seither habe ich mich nicht mehr bei der Krankenkasse gemeldet und habe bzw. konnte keine Beiträge bezahlen.

Lebe seit Anfang Juli mehr oder weniger von meinen Ersparnissen.

Nun wurde ich von der Krankenkasse einfach eingestuft und soll pro Monat ca. 690€ Beitrag bezahlen. Zudem fordert die GKV knapp 3000€ an Nachzahlung von mir.

Ich habe mich im Internet informiert und vom dem Gesetz für Beitragserlass gelesen.
Dann habe ich mich überwunden, und mich endlich getraut bei der zu melden GKV dann diese in einem telefonat über meine Recherchen informiert. Meine Sachbearbeiterin wusste leider nichtmal, dass es so ein Gesetz gibt.

Heute habe ich jedoch die Nachricht bekommen, dass das Gesetz für mich nicht gelten würde.

Im Internet lese ich aber immer, dass das Gesetz für alle gilt, die sich bei ihrer früheren GKV melden.

Was kann oder muss ich jetzt tun?

Gruß

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 03.12.2013, 07:24

Hallo,
nein, das mit dem Erlass wird nicht funktionieren obwohl die neue Gesetzgebung bei dir greift. Wenn eine Versicherung, auch Familienversicherung endet, muss die Kasse den betroffenen darüber informieren (schriftlich), dann hat dieser 14 Tage Zeit einen anderen Krankenversicherungsschutz nachzuweisen - geschieht dies nicht greift die neue Gesetzgebung und es wird nahtlos eine "Zwangsversicherung" hergestellt und da keine Einkommensnachweise der Kasse vorliegen wird (erst einmal) die Beitragshöchstgrenze festgesetzt. Also, nix wie hin zur Kasse und das klären. Ein Erlass kommt deshalb für dich nicht in Frage weil du nicht zum Kreis der Unversicherten gehörst.
Gruss
Czauderna

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 03.12.2013, 11:41

Hä ? Bist du Student und wieso der Höchstbeitrag? Oder endete die Studentische Krankenverischerung und du bist hauptberuflich selbstständig seit zirka April 2013?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4629
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 03.12.2013, 12:54

Hallo,
da er bis zum 25. Lebensjahr familienversichert war, muss er meiner Meinung nach entweder Student gewesen sein oder sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden bzw. befunden haben, denn ansonsten wäre ja mit 23. schon Schluss gewesen. Wenn er Student war, käme natürlich zuerst die Pflichtversicherung als solcher in Frage, aber es könnten ja auch Gründe vorliegen, die eine Pflichtversicherung nicht zulassen -da hat es sich die Kasse einfach gemacht und erst mal den Höchstsatz genommen. Es liegt jetzt an ihm sofort mit der Kasse das zu klären.
Gruss
Czauderna

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 03.12.2013, 12:56

Besser ist das

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 03.12.2013, 20:35

Du solltest wirklich im Schweinsgalopp Kontakt mit der Kasse aufnehmen, denn Du bist zum sog. Höchstsatz (690,00 €) eingestuft werden.

Wenn Du kein Einkommen hast, dann wirst Du zum Mindestsatz (ca. 155,00 €) eingestuft. Da liegen mal so eben mtl. 535,00 € dazwischen, nur weil Du dich offensichtlich nicht gemeldet hast.

In der Regel stufen die Kassen nicht rückwirkend von 690,00 € auf 155,00 € herunter, sondern erst ab dem Tag der Meldung.

BBBMarv
Beiträge: 4
Registriert: 02.12.2013, 21:40

Beitragvon BBBMarv » 03.12.2013, 20:45

Vielen Dank für die ganzen Antworten.

Ich hab bis zum 31.7. eine schulische Ausbildung absolviert...

Die Kasse wäre entgegen einiger Vermutungen bereit, mich rückwirkend zurückzustufen...kann ich den mit der Kasse eine Ratenzahlung der aufgelaufenden Beiträge ausmachen?

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 03.12.2013, 21:16

Nun ja, dies hört sich doch schon mal ganz gut an (rückwirkend zurückstufen). Die Kasse scheint also gesprächsbereit zu sein.

Schildere Deine Situation und einige Dich auf eine vermünftige Ratenzahlung. Sonst kommt der Pit-Bull (Hauptzollamt) vorbei.

BBBMarv
Beiträge: 4
Registriert: 02.12.2013, 21:40

Beitragvon BBBMarv » 04.12.2013, 22:18

Wieso Hauptzollamt? Was machen die denn dann?

Habe heute mit einer netten Dame telefoniert und alles geklärt...mit 155€ im Monat kann man im Vergleich zu knapp 700€ gut leben :D

BBBMarv
Beiträge: 4
Registriert: 02.12.2013, 21:40

Beitragvon BBBMarv » 04.12.2013, 22:19

Vielen Dank nochmal für eure schnellen Antworten!


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 14 Gäste