Hallo,
ich befinde mich seit 01.11.12 in einer sogenannten Auffanggesellschaft und musste über diese jetzt zwangsweise in einer GKV angemeldet werden. Ich bin aber seit über 18 Jahren PKV versichert.
Ich habe jetzt die Möglichkeit in meiner PKV eine Anwartschaft abzuschliessen, damit meine Altersrückstellungen nicht verloren gehen.
Nur die Frage ist will ich das. Ich bin jetzt 49 und habe mir daher überlegt meine PKV evtl. in eine Zusatzversicherung umzuwandeln.
Allerdings werde ich vorraussichtlich zum 01.02.14 eine neue Anstellung haben und das Gehalt wird die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten.
Muss ich jetzt zwingend, nachdem ich eine neue Anstellung antrete, zurück in die PKV oder kann ich in der GKV bleiben?
Ich hatte mal im Internet recherchiert und bin nicht unbedingt auf eindeutige Infos gestossen und auch die KK Mitarbeiter erzählen auch jeder etwas anderes.
Danke schon mal im vorraus für Infos's
Wechsel in Transfergesellschaft PKV? GKV?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nach der alten Rechtslage bis 31.07.2013 hätte eine Rückkehr in die PKV erfolgen müssen (damals noch notwendige Vorversicherungszeiten nicht erfüllt).
Seit der Einführung des § 188 Abs. 4 SGB V zum 01.08.2013 gilt:
Grundsätzlich keine Vorversicherungszeiten mehr nötig, um nach Ende einer Versicherungspflicht oder Familienversicherung als dann freiwillig Versicherter in der GKV bleiben zu können. Also der Verbleib in der GKV ist möglich.
Ausführlicher siehe z.B. hier:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?xid=229754#gld1.
Seit der Einführung des § 188 Abs. 4 SGB V zum 01.08.2013 gilt:
Grundsätzlich keine Vorversicherungszeiten mehr nötig, um nach Ende einer Versicherungspflicht oder Familienversicherung als dann freiwillig Versicherter in der GKV bleiben zu können. Also der Verbleib in der GKV ist möglich.
Ausführlicher siehe z.B. hier:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?xid=229754#gld1.
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