Hilfe, Frist läuft AB.Rückkehr in die KV..Bitte u. Rat

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Melba67
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Hilfe, Frist läuft AB.Rückkehr in die KV..Bitte u. Rat

Beitragvon Melba67 » 21.12.2013, 21:30

Liebe Leute,

ich bin seit 2008 selbstständig und habe "nach Möglichkeit" immer meine Beiträge bezahlt.
Ich war bei der BKK für Heilberufe in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, hatte monatliche Beiträge in Höhe von 326€.
Aber diese Krankenkasse ist zum 31. 12.11 in Insolvenz gefangen.

Man sagte mir, ich solle mich frühzeitig bis zum 31.03.2012 bei einer neuen Krankenkasse melden. Ich hatte mir die. Techniker Krankenkasse ausgesucht.
Hier habe ich damals einen Antrag hingeschickt. Da ich die Fristen nicht eingehalten hatte, die sie mir gesetzt hatten, um vom Finanzamt die Unterlagen vorzulegen, haben sie kurzerhand meine Mitgliedschaft abgelehnt, bzw. per Mail geschrieben, eine Mitgliedschaft komme nicht zustande! was ja dasselbe bedeutet. Ich habe es dann total vergeigt und den Kopf in den Sand gesteckt und nichts gemacht, seitdem lebe ich ohne Krankenversicherung.

Gibt es für mich auch eine Möglichkeit wieder in eine Krankenversicherung aufgenommen zu werden ohne 8000€ nachzahlen zu müssen, was ich definitiv nicht kann?

Auch jetzt noch in den verbleibenden 9 Tagen?
Ich weiß nicht zu welcher Krankenkasse ich gehen kann, da doch die Bkk insolvent ist.

Ist noch jemand vor Weihnachten in der Lage mir zu helfen?

Liebe Grüße
Melba

Rossi
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Beitragvon Rossi » 22.12.2013, 22:19

Nun ja, Du solltest im Schweinsgalopp noch eimal zu TK hingehen und auf das damalige Verfahren verweisen. Meines Erachtesn war die Ablehung nämlich nicht korrekt. Es gibt in Deutschland eine Pflicht zur Versicherung. Die TK kann diese Pflicht nicht damit ablehnen, dass Du damals nach der Pleite der BKK für Heilberufe die 3 Monatsfrist nicht eingehalten hast. Das ist meines Erachtens völlig daneben.

Die solltest bis zum 31.12.2013 noch einmal mit der TK Kontakt aufnehmen und darauf verweisen. Denn die absolute Galgenfrist, um die Nachzahlung zu vermeiden, läuft am 31.12.2013 ab. Ferner solltest Du Kontakt mit dem Bundesversicherunsamt (Aufsichtsbehörde) aufnehmen und diesen Fall mal schildern. Denn die Ablehnung, war nach meiner bescheidenen Ansicht, nicht korrekt.


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