http://www.haufe.de/sozialwesen/versich ... 11966.html
Bitte daran denken ab dem 01.01.2014 wir es wieder teuer.
Nichtversicherte - Fristende 31.12.2013
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
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Okay, der 31.12.2013 scheint im ersten Anlauf eine Art von Galgenfrist zu sein.
Letztendlich gibt es aber nach wie vor den § 76 SGB IV (Erhebung von Einnahmen), der den Kassen auch einen Spielraum einräumt, eben nicht die Kanone heruauszuholen und auf Spatzen zu ballern. Leider führt diese Vorschrift vielfach ein Schattendasein.
Letztendlich gibt es aber nach wie vor den § 76 SGB IV (Erhebung von Einnahmen), der den Kassen auch einen Spielraum einräumt, eben nicht die Kanone heruauszuholen und auf Spatzen zu ballern. Leider führt diese Vorschrift vielfach ein Schattendasein.
Eine Rückkehr zum status quo ante gibt es in der GKV allerdings nicht mehr, da wenn dann nur noch der Anwartschaftsbetrag nacherhoben wird, und das - falls die Verjährungsfrist von 4 Jahren greift - ergibt maximal rund 2500 EUR und nicht mehr rund 20.000 wie in nicht wenigen Fällen zuvor.
Anders in der PKV. Dort ist ab 01.01.2014 auf einen Schlag wieder ca. ein Jahresbeitrag als Prämienzuschlag fällig, und zwar in aller Regel zum teuren Basistarif,weil die PKVen lange Zeit Nichtversicherte genauso wie schwer Kranke nicht in Normaltarife aufnehmen.
Anders in der PKV. Dort ist ab 01.01.2014 auf einen Schlag wieder ca. ein Jahresbeitrag als Prämienzuschlag fällig, und zwar in aller Regel zum teuren Basistarif,weil die PKVen lange Zeit Nichtversicherte genauso wie schwer Kranke nicht in Normaltarife aufnehmen.
Hallo,
ich war vor ca. 1 1/2 Monaten bei meiner Krankenkasse. Hatte mir davor die die "Leistungsverzichtserklärung" zuschicken lassen.
Bei dem Besuch meinte der Berater, dass das selbstverständlich sei, für die Zeit in der man nicht versichert gewesen ist keine Beiträge zu zahlen. Vielleicht habe ich ihn aber auch falsch Verstanden und er bezog sich auf das Gesetz.
Wie auch immer. Bei meinem Besuch hatte ich eine Seite des Antrags noch nicht dabei, welche zwingend erforderlich war. Den Antrag habe ich dann komplett eine Woche später abgegeben. Der Berater mit dem ich gesprochen hatte war an dem Tag leider nicht da und die Mitarbeiterin am Empfang wollte ihm den Antrag auf den Schreibtisch legen.
Bisher habe ich aber keine Bestätigung erhalten, weder wurden Beiträge vom angegebenen Konto abgebucht.
Am Mittwoch habe ich dem Berater eine E-Mail zu kommen lassen und keine Antwort erhalten. Heute habe ich der Geschäftsstelle selbst eine E-Mail hinterlassen, falls der Berater zur Zeit nicht anwesend ist.
Nun habe ich das mulmige Gefühl, dass sich das ganze nun doch noch über den Jahreswechsel ziehen könnte.
Dazu habe ich eine Frage:
In meiner ersten E-mail die ich von dem Berater erhalten habe, stand folgende Aussage:
"Die Versicherung wirkt grundsätzlich mit dem Monatsersten in welchem
Sie den Antrag gestellt haben beginnen."
Und bei meinem Besuch hieß es, dass ich mich mit dem Antrag beeilen solle, da bereits Beiträge fällig werden in dem ich den Antrag gestellt habe.
Bin ich nun schon versichert und brauch mir gar keine so großen sorgen machen wenn der Antrag ggf. noch nicht bearbeitet wurde, oder im schlimmsten Fall sogar verschollen ist?
Andererseits stand in dem Antrag auch drin, dass man nach 3 Monaten ohne Beiträge automatisch gekündigt wird, was dann wohl im Januar der Fall wäre.
Aber naja, mal abwarten ob ich auf die E-Mail(s) eine Antwort bekomme. Bin auf jeden Fall etwas verunsichert.
Lg
ich war vor ca. 1 1/2 Monaten bei meiner Krankenkasse. Hatte mir davor die die "Leistungsverzichtserklärung" zuschicken lassen.
Bei dem Besuch meinte der Berater, dass das selbstverständlich sei, für die Zeit in der man nicht versichert gewesen ist keine Beiträge zu zahlen. Vielleicht habe ich ihn aber auch falsch Verstanden und er bezog sich auf das Gesetz.
Wie auch immer. Bei meinem Besuch hatte ich eine Seite des Antrags noch nicht dabei, welche zwingend erforderlich war. Den Antrag habe ich dann komplett eine Woche später abgegeben. Der Berater mit dem ich gesprochen hatte war an dem Tag leider nicht da und die Mitarbeiterin am Empfang wollte ihm den Antrag auf den Schreibtisch legen.
Bisher habe ich aber keine Bestätigung erhalten, weder wurden Beiträge vom angegebenen Konto abgebucht.
Am Mittwoch habe ich dem Berater eine E-Mail zu kommen lassen und keine Antwort erhalten. Heute habe ich der Geschäftsstelle selbst eine E-Mail hinterlassen, falls der Berater zur Zeit nicht anwesend ist.
Nun habe ich das mulmige Gefühl, dass sich das ganze nun doch noch über den Jahreswechsel ziehen könnte.
Dazu habe ich eine Frage:
In meiner ersten E-mail die ich von dem Berater erhalten habe, stand folgende Aussage:
"Die Versicherung wirkt grundsätzlich mit dem Monatsersten in welchem
Sie den Antrag gestellt haben beginnen."
Und bei meinem Besuch hieß es, dass ich mich mit dem Antrag beeilen solle, da bereits Beiträge fällig werden in dem ich den Antrag gestellt habe.
Bin ich nun schon versichert und brauch mir gar keine so großen sorgen machen wenn der Antrag ggf. noch nicht bearbeitet wurde, oder im schlimmsten Fall sogar verschollen ist?
Andererseits stand in dem Antrag auch drin, dass man nach 3 Monaten ohne Beiträge automatisch gekündigt wird, was dann wohl im Januar der Fall wäre.
Aber naja, mal abwarten ob ich auf die E-Mail(s) eine Antwort bekomme. Bin auf jeden Fall etwas verunsichert.
Lg
Es zählt der Antragseingang. Ich würde ich nach der relativ langen Zeit mal höflich, aber bestimmt den aktuellen Stand erfragen. Immerhin fallen für die Zeit schon Beiträge an, wenn sie auch erst später abgebucht werden.
Eine Kündigung ist ausgeschlossen.
Wenn dann würde der Aufnahmeantrag abgelehnt werden, falls zuletzt eine PKV bestand.
Eine Kündigung ist ausgeschlossen.
Wenn dann würde der Aufnahmeantrag abgelehnt werden, falls zuletzt eine PKV bestand.
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- Postrank7
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http://www.haufe.de/sozialwesen/versich ... 14172.html
Es scheint jedenfalls kein voller Erfolg zu sein, ...
Es scheint jedenfalls kein voller Erfolg zu sein, ...
Hallo,
war doch abzusehen - ich bin jedenfalls nicht überrascht ob dieser niedrighen Zahl. Ich denke aber, dass die Zahl der Nutzniesser doch wesentlich höher ist, denken wir an den Erlass für die bereits erfassten Versicherten und die Senkung der Säumniszuschläge auf 1%.
Gruss
Czauderna
PS. Den Beitrag von Rossi in diesem Zusammenhang habe ich (wieder einmal) nicht verstanden, liegt aber sicher an mir.
war doch abzusehen - ich bin jedenfalls nicht überrascht ob dieser niedrighen Zahl. Ich denke aber, dass die Zahl der Nutzniesser doch wesentlich höher ist, denken wir an den Erlass für die bereits erfassten Versicherten und die Senkung der Säumniszuschläge auf 1%.
Gruss
Czauderna
PS. Den Beitrag von Rossi in diesem Zusammenhang habe ich (wieder einmal) nicht verstanden, liegt aber sicher an mir.
Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen. Das Problem der hohen Zahl an Nichtversicherten hat sich in den letzten Jahren stark entschärft -wahrscheinlich ist die Zahl in Deutschland geringer als je zuvor - andere Probleme wie die Beitragsrückstände der Kassen haben sich dagegen verschärft.
An bestimmte Gruppen wie Obdachlose oder zum Teil illegale Migranten ist kaum herankommen. Daher wird es Nichtversicherte immer geben.
Das Kernproblem - die mangelnde Fähigkeit zur Zahlung laufender Beiträge - ist nicht gelöst. Außer vielleicht, man nimmt die Betroffenen zwangsweise unter die SGB II- oder XII-Fittiche. Sonst bleibt nur (oder immerhin) eine Notversorgung, und der Gerichtsvollzieher bzw. Zoll ist auch bald da...
An bestimmte Gruppen wie Obdachlose oder zum Teil illegale Migranten ist kaum herankommen. Daher wird es Nichtversicherte immer geben.
Das Kernproblem - die mangelnde Fähigkeit zur Zahlung laufender Beiträge - ist nicht gelöst. Außer vielleicht, man nimmt die Betroffenen zwangsweise unter die SGB II- oder XII-Fittiche. Sonst bleibt nur (oder immerhin) eine Notversorgung, und der Gerichtsvollzieher bzw. Zoll ist auch bald da...
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- Postrank7
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Dipling hat geschrieben:Man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen. Das Problem der hohen Zahl an Nichtversicherten hat sich in den letzten Jahren stark entschärft -wahrscheinlich ist die Zahl in Deutschland geringer als je zuvor - andere Probleme wie die Beitragsrückstände der Kassen haben sich dagegen verschärft.
An bestimmte Gruppen wie Obdachlose oder zum Teil illegale Migranten ist kaum herankommen. Daher wird es Nichtversicherte immer geben.
Das Kernproblem - die mangelnde Fähigkeit zur Zahlung laufender Beiträge - ist nicht gelöst. Außer vielleicht, man nimmt die Betroffenen zwangsweise unter die SGB II- oder XII-Fittiche. Sonst bleibt nur (oder immerhin) eine Notversorgung, und der Gerichtsvollzieher bzw. Zoll ist auch bald da...
Wohl wahr, die Problematiken wären mit einer entsprechenden Änderung des § 240 SGB V für den Bereich GKV relativ einfach lösbar.
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