Mindestbeitrag GKV in der BKK
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Mindestbeitrag GKV in der BKK
Ich bin 63 Jahre und ohne Beschäftigung. Bis zum 62. Lebensjahr war ich selbständig und freiwillig versichert in der BKK. Nach der Selbständigkeit muss ich mich laut Krankenkasse zum Mindestsatz mtl. Ca. 150 € Beitrag versichern obwohl ich keinen Verdienst habe. Mein Ehemann ist Pensionär und bekommt Teilrente aus der Rentenversicherung und ein Teil Mindestpension, er ist über die Beihilfe versichert. Wie kann ich mich günstiger versichern? Was kommt nach meinem 65. Lebensjahr. Ich war auch lange Zeit Rentenversicherungspflichtig und werde eine kleine Rente bekommen.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Guten Morgen,
es stellt sich jetzt die Frage ist dein Mann gesetzlich oder privat krankenversichert?
Sofern keine Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse möglich ist, ist der Mindestbeitrag tatsächlich 157 €
Sofern denn ein Anspruch auf Altersrente besteht und 9/10 der 2 Hälfte des Erwerbslebens eine gesetzliche Krankenversicherung bestand, entfällt die freiwillige Mitgliedschaft und es trit die Versicherungspflicht als Rentner in den Vordergrund. Die Beiträge dort bemessen sich dannnach der Rente und ggf. den beitragspflichtigen Versorgungsbezügen.
http://www.tk.de/tk/besondere-personeng ... ten/236672
Grob umfaßt.
Vieleicht weiss hier jemand noch einen besseren Rat.
Viele Grüße.
es stellt sich jetzt die Frage ist dein Mann gesetzlich oder privat krankenversichert?
Sofern keine Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse möglich ist, ist der Mindestbeitrag tatsächlich 157 €
Sofern denn ein Anspruch auf Altersrente besteht und 9/10 der 2 Hälfte des Erwerbslebens eine gesetzliche Krankenversicherung bestand, entfällt die freiwillige Mitgliedschaft und es trit die Versicherungspflicht als Rentner in den Vordergrund. Die Beiträge dort bemessen sich dannnach der Rente und ggf. den beitragspflichtigen Versorgungsbezügen.
http://www.tk.de/tk/besondere-personeng ... ten/236672
Grob umfaßt.
Vieleicht weiss hier jemand noch einen besseren Rat.
Viele Grüße.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 05.01.2014, 15:57, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
wenn dein Ehemann nicht gesetzlich versichert ist und du aufgrund der fehlenden Voraussetzungen nicht in die Krankenversicherung der Rentner kannst, dann kann es dir sogar passieren, dass die Hälfte des Einkommens deines Ehemanns für die Festsetzung deines Beitrages berücksichtigt wird und das könnte dann teuer werden.
Gruss
Czauderna
wenn dein Ehemann nicht gesetzlich versichert ist und du aufgrund der fehlenden Voraussetzungen nicht in die Krankenversicherung der Rentner kannst, dann kann es dir sogar passieren, dass die Hälfte des Einkommens deines Ehemanns für die Festsetzung deines Beitrages berücksichtigt wird und das könnte dann teuer werden.
Gruss
Czauderna
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
manni33 hat geschrieben:In der Tat ist mein Ehemann nicht in der gesetzlichen Krankenkasse sondern Beihilfe versichert. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, dass mein Mann zurück wechseln kann in die gesetzliche. Er bekommt einen Teil gesetzliche Rente und einen Teil Mindestversorgung vom Bund.
2.
Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr und sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder Verbänden öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder deren Spitzenverbänden, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben,
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html
Dein Man ist Beilfeberechtigt und damit versichrungsfrei, somit ist kein Wechsel in die GKV möglich.
Meiner Ansicht nach.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html
GGF kommt für dich auch eine vorgezogene Altersrente in Betracht?
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