Hilfe Tk lehnt mich ab

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Melba67
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Hilfe Tk lehnt mich ab

Beitragvon Melba67 » 05.01.2014, 18:04

Liebe Leute,

Etwas weiter unten schrieb ich Euch bereits. Bin selbständig, seit 1.1.2012
ohne KV.

Hintergrund hierfür war, dass ich nach Insolvenz meiner damaligen Krankenkasse, der BKK für Heilberufe, bei der ich etwa 10 Jahre versichert war (zuletzt als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen KV) den Anschluss in eine neue Krankenkasse verpasst habe. Ich hatte mich damals innerhalb der 3 monatigen Frist des freien Kassenwahlrechts (neue Krankenkasse muss mich nehmen) bei der TKK gemeldet und einen Antrag zu f. Mitgliedschaft gestellt.

Man bat mich um Unterlagen vom Finanzamt für rückwärtige Zeit, da ich diese noch nicht hatte, hat man mir per Mail geschrieben dass so eine Mitgliedschaft nicht zustande käme, wenn ich die Unterlagen nicht einreichen würde.

Ich habe dann den Kopf in den Sand gesteckt und nichts gemacht. Eine 2 jährige Zitterpartie. Ich war in dieser Zeit nicht krank und auch nicht beim Arzt.

Nun habe ich mich kurz vor Weihnachten erneut bei der TKK gemeldet, diesmal persönlich, einen erneuten Antrag gestellt. Ich war sehr glücklich, dass die Beraterin sehr nett war und mir versicherte, dass der Beitragsschuldenerlass bei mir "gemacht" werden könnte, da ich ja keine Leistungen in den 2 Jahren in Anspruch genommen hätte.
Ich habe dann noch einige wichtige Unterlagen eingereicht, nachträglich.

Nun hörte ich erstmal wieder nichts, was mich schon stutzig werden ließ. Heute fand ich einen Brief von der TK in dem sie schreiben, dass die 3monatige Frist zur freien Kassenwahl abgelaufen sei und somit die TK nicht zuständig sei für mich, sondern die Krankenkasse, bei der ich VOR der BKK versichert gewesen war... für Rückfragen unter. Tel- Nr xy.

Bei der jetzigen Antragstellung hatte ich übrigens nicht erwähnt, dass ich mich schon Anfang 2012 bei der TKK beworben hatte.

Nun stellen sich mir folgende Fragen:
Wenn ich nachweisen kann, dass ich mich bereits bei denen innerhalb der Frist gemeldet habe, müssen sie mich dann versichern?
"Durften" sie mich damals ablehnen, weil ich bestimmte Unterlagen nicht eingereicht habe? Oder hätten sie mich einfach irgendwie nach meinen Angaben einstufen und versichern müssen?

Reicht eine Mail als Beweis aus, in der eine TK Mitarbeiterin schreibt, dass ich mich melden muss, sonst käme eine Mitgliedschaft nicht zustande?
Möglicherweise finde ich auch noch Schriftverkehr, leider bin ich etwas chaotisch, deshalb bin ich nicht sicher, ob ich das Dokument noch habe oder es leider als unwichtig eingestuft habe, damals.

Wenn sie mich nun ablehnen dürfen wäre es wohl die AOK, die für mich zuständig wäre. Dort war ich kurz vorher kurzfristig versichert. Und da die Frist zum Beitragserlass ja nun abgelaufen ist, müsste ich mich ja dort um Aufnahme bemühen und einiges zählen, ist das richtig?

Ich würde mich sehr auf Eure kompetente Meinung freuen.
Auf jeden Fall habe ich vor, mich bei dem Mitarbeiter telefonisch zu melden und den obigen Sachverhalt zu klären. Vielleicht haben die mich ja auch noch in der Datenbank?

Viele Grüße
Melba

Vergil09owl
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Re: Hilfe Tk lehnt mich ab

Beitragvon Vergil09owl » 05.01.2014, 19:14

Melba67 hat geschrieben:Liebe Leute,

Etwas weiter unten schrieb ich Euch bereits. Bin selbständig, seit 1.1.2012
ohne KV.

Hintergrund hierfür war, dass ich nach Insolvenz meiner damaligen Krankenkasse, der BKK für Heilberufe, bei der ich etwa 10 Jahre versichert war (zuletzt als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen KV) den Anschluss in eine neue Krankenkasse verpasst habe. Ich hatte mich damals innerhalb der 3 monatigen Frist des freien Kassenwahlrechts (neue Krankenkasse muss mich nehmen) bei der TKK gemeldet und einen Antrag zu f. Mitgliedschaft gestellt.

Man bat mich um Unterlagen vom Finanzamt für rückwärtige Zeit, da ich diese noch nicht hatte, hat man mir per Mail geschrieben dass so eine Mitgliedschaft nicht zustande käme, wenn ich die Unterlagen nicht einreichen würde.

Ich habe dann den Kopf in den Sand gesteckt und nichts gemacht. Eine 2 jährige Zitterpartie. Ich war in dieser Zeit nicht krank und auch nicht beim Arzt.

Nun habe ich mich kurz vor Weihnachten erneut bei der TKK gemeldet, diesmal persönlich, einen erneuten Antrag gestellt. Ich war sehr glücklich, dass die Beraterin sehr nett war und mir versicherte, dass der Beitragsschuldenerlass bei mir "gemacht" werden könnte, da ich ja keine Leistungen in den 2 Jahren in Anspruch genommen hätte.
Ich habe dann noch einige wichtige Unterlagen eingereicht, nachträglich.

Nun hörte ich erstmal wieder nichts, was mich schon stutzig werden ließ. Heute fand ich einen Brief von der TK in dem sie schreiben, dass die 3monatige Frist zur freien Kassenwahl abgelaufen sei und somit die TK nicht zuständig sei für mich, sondern die Krankenkasse, bei der ich VOR der BKK versichert gewesen war... für Rückfragen unter. Tel- Nr xy.

Bei der jetzigen Antragstellung hatte ich übrigens nicht erwähnt, dass ich mich schon Anfang 2012 bei der TKK beworben hatte.

Nun stellen sich mir folgende Fragen:
Wenn ich nachweisen kann, dass ich mich bereits bei denen innerhalb der Frist gemeldet habe, müssen sie mich dann versichern?
"Durften" sie mich damals ablehnen, weil ich bestimmte Unterlagen nicht eingereicht habe? Oder hätten sie mich einfach irgendwie nach meinen Angaben einstufen und versichern müssen?

Reicht eine Mail als Beweis aus, in der eine TK Mitarbeiterin schreibt, dass ich mich melden muss, sonst käme eine Mitgliedschaft nicht zustande?
Möglicherweise finde ich auch noch Schriftverkehr, leider bin ich etwas chaotisch, deshalb bin ich nicht sicher, ob ich das Dokument noch habe oder es leider als unwichtig eingestuft habe, damals.

Wenn sie mich nun ablehnen dürfen wäre es wohl die AOK, die für mich zuständig wäre. Dort war ich kurz vorher kurzfristig versichert. Und da die Frist zum Beitragserlass ja nun abgelaufen ist, müsste ich mich ja dort um Aufnahme bemühen und einiges zählen, ist das richtig?

Ich würde mich sehr auf Eure kompetente Meinung freuen.
Auf jeden Fall habe ich vor, mich bei dem Mitarbeiter telefonisch zu melden und den obigen Sachverhalt zu klären. Vielleicht haben die mich ja auch noch in der Datenbank?

Viele Grüße
Melba

Für Versicherungsberechtigte (zum Beispiel Selbständige, die die Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft erfüllen) gibt es ein solches Meldeverfahren nicht. Üben sie ihr Wahlrecht für eine Krankenkasse nicht aus, kann eine neue Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse nicht begründet werden. Aufgrund der zum 1. April 2007 eingeführten nachrangigen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung tritt jedoch für Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, die zuletzt gesetzlich versichert waren, eine sogenannte nachrangige Versicherungspflicht ein. Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse aufgrund dieser nachrangigen Versicherungspflicht entsteht ab dem 1. Tag ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall und ist – auch rückwirkend – mit Beitragszahlungen verbunden. Ein Meldeverfahren gibt es auch für diese Personen, die der nachrangigen Versicherungspflicht unterliegen, nicht. Im Fall der Schließung ihrer bisherigen Krankenkasse müssen sie sich daher umgehend an eine andere, wählbare Krankenkasse wenden, um die Mitgliedschaft dort fortzusetzen. Tritt die nachrangige Versicherungspflicht hingegen erstmals nach Schließung der bisherigen Krankenkasse ein, ist die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse durchzuführen, bei der die Betroffenen zuletzt vor der geschlossenen Krankenkasse versichert waren.

Für bestimmte versicherungsfreie Personen (z.B. Beamte oder Arbeitnehmer, deren Verdienst oberhalb der Jahresarbeitentgeltgrenze liegt) ist der Eintritt der nachrangigen Versicherungspflicht ausgeschlossen. Diese Personen müssen sich innerhalb von drei Monaten eine neue gesetzliche Krankenkasse suchen, ansonsten werden sie in der privaten Krankenversicherung versicherungspflichtig.


http://www.bmg.bund.de/krankenversicher ... orten.html

Freiwillig Versicherten steht bei Schließung oder Auflösung einer Krankenkasse ebenfalls einKrankenkassenwahlrecht zu. Ihnen kann im Hinblick auf die Beitrittsregelung nach § 9 SGB V ein
Beitrittsrecht innerhalb von drei Monaten nach Schließung oder Auflösung eingeräumt werden.


http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... 080630.pdf

die TK hat Recht aufgrund der fehlenden Mitwirkung ist die Mitgliedschaft dort nicht zustande gekommen und die letze zuständige Kasse ist jetzt im Rahmen von § 5 Abs. 1 Nr. 13 die zuständige Kasse,

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... rmteil.pdf

http://www.aok-business.de/fileadmin/us ... 19-FKB.pdf

In der Anlage 4 ist geschildert ab Seite 21 we das Prozedere vorsich geht.

Melba67
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Beitragvon Melba67 » 05.01.2014, 19:41

Hallo Vergil
und vielen Dank für die Antwort.
Wenn ich jetzt zur AOK dackele, kann ich dann trotzdem auf Beitragserlass hoffen?
Viele Grüße
Melba

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 05.01.2014, 19:46

Naja ab dem 01.01.2014 ist das so geregelt das denn eigentlich nur die Kosten von Rechnung von 41, 77 € mtl gestellt werden sollen. = 501.24 für die Zeit.

http://www.caritas.de/fuerprofis/fachth ... rkrankenka

Ob § 76 SGB IV, hier Beitragserlass zum tragen kommt wage ich mal stark zu bezweifeln.

Frist versäumt nujut....

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Beitragvon Melba67 » 05.01.2014, 21:15

Hallo,
danke nochmal! 501,24 mal 2 dann, da es 2 Jahre sind..?,;-)

Grüße
Melba


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