Hallo Andi, erstmal danke für die schnelle Antwort.
Andi hat geschrieben: Eine private Versicherung muss Beamte und die Angehörigen versichern, wenn die Personen erstmalig Anspruch auf Beihilfe haben.
Ist das wirklich ein MUSS?
Der Versicherer muss sie aufnehmen, kann aber die Tarife vorgeben und auf die Standardtarife 30% und auf Tarife für Wahlleistungen 100% Risikozuschlag verlangen.
OK, da müsste man dann rechnen....
Deine Frau ist jetzt doppelt versichert. Sie erhält 30% Beihilfe und Leistungen aus der gesetzlichen Kasse, sofern man 2 Rechnungen hat.

Was heißt das in der Praxis? Muss meine Frau sich als Privatpatientin ausgeben und die Rechnung bei der Beihilfe und der GKV einreichen?
Gruß, Thomas