Hallo,
mein Mann ist schwer erkrankt und hat nur noch einige Wochen zu leben. Die Krankenkasse hat ihn mit 10-Wochen-Frist aufgefordert einen Rehaantrag ODER einen Erwerbsminderungsrentenantrag zu stellen. Ich habe Vollmachten und kümmere mich um seine Belange. Nach dieser Aufforderung bin ich zur Rentenkasse und habe eine Kontenklärung vorgenommen. Durch eine Falschberatung des Rentenberaters fühlte ich mich gezwungen am selben Tag noch den Erwerbsminderungsrentenantrag UND den Rehaantrag zu stellen. Also praktisch doppelt gemoppelt. Im genannten Schreiben stand ausserdem ich dürfte dem Rentenversicherungsträger gegenüber keine Erklärungen abgeben. Genauer beschrieben war dies nicht.
Heute, ca. 10 Tage nach den Anträgen, erhielt ich wieder ein Schreiben der Krankenkasse mit Überschrift : Krankenversicherung/Einschränkung des Dispositionsrechts.
Auszüge: Da sie bereits am 25.2.14 einen Antrag auf Reha gestellt haben, müssen wir Sie zur Stellung eines solchen Antrags nicht mehr auffordern. Trotzdem werden wir Ihren Antrag so werten als hätten wir diese Bitte gestellt.
Dann folgen Informationen über das Krankengeld und die Ansprüche. Am Ende steht, das die künftige Abgabe bestimmter Erklärungen gegenüber dem Rentenversicherungsträger die Zustimmung der Kasse benötigen.
Dazu gehört u.a. "Jegliche Erklärung über die Art der Rente oder den Rentenbeginn"
Gebe ich derlei Erklärungen ohne deren Zustimmung ab enden der Anspruch auf Krankengeld und Pflegegeld und die Mitgliedschaft meines Mannes. Eine Katastrophe für mich, denn er ist natürlich in Vollbetreuung.
Meine Frage: Den Rentenantrag habe ich gestellt, somit weiss die Rentenkasse also schon von den Vorgängen und der Krankheit meines Mannes. Welche Auswirkungen hat dies in Bezug auf meine Verpflichtung keine Erklärung über die Art der Rente und den Rentenbeginn zu machen.
Krankenkasse und Rentenkasse sind zusammen in einem Haus, ich bin sicher die Kasse weiss darüber Bescheid. Muss ich damit jetzt zum Anwalt, weil Sie mir einen Strick daraus drehen und meinen Mann rauswerfen?
ich hoffe, man konnte mir folgen und danke schon einmal herzlich für Antworten und Hilfestellung.
Gruß, Windfee
Krankenversicherung/Einschränkung des Dispositionsrechts
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Krankenversicherung/Einschränkung des Dispositionsrechts
Windfee hat geschrieben:Hallo,
mein Mann ist schwer erkrankt und hat nur noch einige Wochen zu leben. Die Krankenkasse hat ihn mit 10-Wochen-Frist aufgefordert einen Rehaantrag ODER einen Erwerbsminderungsrentenantrag zu stellen. Ich habe Vollmachten und kümmere mich um seine Belange. Nach dieser Aufforderung bin ich zur Rentenkasse und habe eine Kontenklärung vorgenommen. Durch eine Falschberatung des Rentenberaters fühlte ich mich gezwungen am selben Tag noch den Erwerbsminderungsrentenantrag UND den Rehaantrag zu stellen. Also praktisch doppelt gemoppelt. Im genannten Schreiben stand ausserdem ich dürfte dem Rentenversicherungsträger gegenüber keine Erklärungen abgeben. Genauer beschrieben war dies nicht.
Heute, ca. 10 Tage nach den Anträgen, erhielt ich wieder ein Schreiben der Krankenkasse mit Überschrift : Krankenversicherung/Einschränkung des Dispositionsrechts.
Auszüge: Da sie bereits am 25.2.14 einen Antrag auf Reha gestellt haben, müssen wir Sie zur Stellung eines solchen Antrags nicht mehr auffordern. Trotzdem werden wir Ihren Antrag so werten als hätten wir diese Bitte gestellt.
Dann folgen Informationen über das Krankengeld und die Ansprüche. Am Ende steht, das die künftige Abgabe bestimmter Erklärungen gegenüber dem Rentenversicherungsträger die Zustimmung der Kasse benötigen.
Dazu gehört u.a. "Jegliche Erklärung über die Art der Rente oder den Rentenbeginn"
Gebe ich derlei Erklärungen ohne deren Zustimmung ab enden der Anspruch auf Krankengeld und Pflegegeld und die Mitgliedschaft meines Mannes. Eine Katastrophe für mich, denn er ist natürlich in Vollbetreuung.
Das ist sachlich nicht richtig, es würde lediglich das Krankengeld gesperrt werden - das hat nichts mit der Pflegeversicherung zu tun und mit der Krankenversicherung (Mitgliedschaft)
Meine Frage: Den Rentenantrag habe ich gestellt, somit weiss die Rentenkasse also schon von den Vorgängen und der Krankheit meines Mannes. Welche Auswirkungen hat dies in Bezug auf meine Verpflichtung keine Erklärung über die Art der Rente und den Rentenbeginn zu machen.
Es gibt nach der Antragstellung zunächst keine Gründe gegenüber der Rentenversicherung irgendwelche Erklärungen abzugeben. Was man nicht darf ist, den Rentenantrag zurück nehmen ohne die Einverständnis der Kasse. Auf einen möglichen Rentenbeginn hat man,, meines Wissens nach, bei einem laufenden Rentenverfahren ohnehin keine Einflussnahme
Krankenkasse und Rentenkasse sind zusammen in einem Haus, ich bin sicher die Kasse weiss darüber Bescheid. Muss ich damit jetzt zum Anwalt, weil Sie mir einen Strick daraus drehen und meinen Mann rauswerfen?
siehe oben - was soll hier für ein Strick gedreht werden - die Kasse
wartet nun das Rentenantragsverfahren ab - wird dem Antrag stattgegeben, dann erhält die Kasse ab Rentenbeginn einen Teil des Krankengeldes vom Rentenversicherungsträger zurück und stellt die Krankengeldzahlung ein, da diese von der Rente abgelöst wird.
ich hoffe, man konnte mir folgen und danke schon einmal herzlich für Antworten und Hilfestellung.
Gruß, Windfee
Im Hinblick auf deinen ersten Satz kann ich dir aus meiner Praxis berichten. Bei solchen Diagnosen tritt sowieso alles andere in den Hintergrund, auch bei der Kasse !!
Gruss und viel Kraft
Czauderna
Das ist sachlich nicht richtig, es würde lediglich das Krankengeld gesperrt werden - das hat nichts mit der Pflegeversicherung zu tun und mit der Krankenversicherung (Mitgliedschaft)
Hallo Czauderna,
danke für Deine Antwort! Anbei waren 2 Seiten Gesetzestext dort stand: " Mit dem Wegfall des Krankengeldes endet die Mitgliedschaft in der Kranken-und Pflegeversicherung". Man solle der Krankenversicherung dann als freiwilliges Mitglied beitreten usw.
was soll hier für ein Strick gedreht werden
Da ich der Rentenkasse ja eine "Art der Rente", nämlich die Erwersminderungsrente mitgeteilt habe (was ich ja nicht darf), musste ich ja, sonst kann ich sie ja nicht beantragen, habe ich Sorge, das ich evtl. Leistungen zurückzahlen muss oder rausfliege. Ich frage mich, warum Sie mir sonst so ein Schreiben schicken. Ich verstehe so und so nicht, warum man von der Krankenkasse einen "Maulkorb" bekommt, um nicht mit der Rentenkasse zu reden.
Ich gehe aber im Moment nervlich so und so auf Krücken und reagiere empfindlich auf derlei Schreiben.
Danke für Deine Wünsche und lieber Gruß,
Windfee
Hallo Czauderna,
danke für Deine Antwort! Anbei waren 2 Seiten Gesetzestext dort stand: " Mit dem Wegfall des Krankengeldes endet die Mitgliedschaft in der Kranken-und Pflegeversicherung". Man solle der Krankenversicherung dann als freiwilliges Mitglied beitreten usw.
was soll hier für ein Strick gedreht werden
Da ich der Rentenkasse ja eine "Art der Rente", nämlich die Erwersminderungsrente mitgeteilt habe (was ich ja nicht darf), musste ich ja, sonst kann ich sie ja nicht beantragen, habe ich Sorge, das ich evtl. Leistungen zurückzahlen muss oder rausfliege. Ich frage mich, warum Sie mir sonst so ein Schreiben schicken. Ich verstehe so und so nicht, warum man von der Krankenkasse einen "Maulkorb" bekommt, um nicht mit der Rentenkasse zu reden.
Ich gehe aber im Moment nervlich so und so auf Krücken und reagiere empfindlich auf derlei Schreiben.
Danke für Deine Wünsche und lieber Gruß,
Windfee
Hallo,
In einem solchen Fall endet nicht der Anspruch auf Krankengeld sondern es erfolgt eine "Sperrung", d.h. Es wird kein Krankengeld gezahlt, alles andere, z.b Behandlungen und Therapien bleibt unverändert.
Nur, wenn die Kasse auf "Arbeitsfähigkeit" entscheidet, nur dann würde auch der Krankengeldanspruch und damit (zunächst) die Pflichtmitgliedschaft enden, die aber dann per Gesetz nahtlos weitergeführt bzw. Neu beginnen würde (Anschlussversicherung).
Gruss
Czauderna
In einem solchen Fall endet nicht der Anspruch auf Krankengeld sondern es erfolgt eine "Sperrung", d.h. Es wird kein Krankengeld gezahlt, alles andere, z.b Behandlungen und Therapien bleibt unverändert.
Nur, wenn die Kasse auf "Arbeitsfähigkeit" entscheidet, nur dann würde auch der Krankengeldanspruch und damit (zunächst) die Pflichtmitgliedschaft enden, die aber dann per Gesetz nahtlos weitergeführt bzw. Neu beginnen würde (Anschlussversicherung).
Gruss
Czauderna
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste