Kündigungsbestätigung §175 (4) von KK falsch ausgestellt

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Ibis
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Kündigungsbestätigung §175 (4) von KK falsch ausgestellt

Beitragvon Ibis » 23.03.2014, 18:02

Hallo,

ich habe ein Problem mit einer Kündigungsbestätigung, welche die KK angeblich bereits herausgeschickt hatte, die aber nicht ankam, so daß ich persönlich hingegangen bin um sie abzuholen.

Dabei kam es zu folgendem Problem.

Ich habe am 03.02.2014 gekündigt (Bestätigungsstempel der KK auf der Kopie vorhanden).
In der Kündigungsbestätigung steht jetzt:
"Sie haben Ihre Mitgliedschaft ZUM 03.02.2014 gekündigt. Ihre Kündigung wird nur wirksam, wenn Sie uns bis zum 31.03.2014 nachweisen, dass Sie unmittelbar danach Mitglied einer anderen Krankenkasse werden ..."

Zuerst stand in der Bestätigung, ich müsste die neue KK bis zum 03.02.2014 nachweisen (war bereits etwas her). Auf den Fehler wies ich die Mitarbeiterin hin. Sie hat dann das Datum auf 31.03.2014 geändert. Die weiteren Fehler (Ende der Mitgliedschaft richtigerweise 30.04.2014 und das alles nicht zusammenpasst) habe ich erst entdeckt, als ich den Aufnahmeantrag ausfüllen wollte.

Meine Frage ist, da ich mich mit meiner KK übel streite und sie so schnell wie möglich verlasse möchte, ob diese Bestätigung gilt und mich die neue KK zum 03.02.14 aufnehmen kann?

Lieben Dank fürs Durchlesen.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 23.03.2014, 19:41

Hallo,
der § 175 Abs. 4 SGB V. sagt folgendes . (4) Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden, wenn sie das Wahlrecht ab dem 1. Januar 2002 ausüben. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt
Demnach entspricht diese Kündigungsbestätigung nicht dem geltenden Recht
und wenn die neue Kasse da trotzdem eine Mitgliedschaft vor dem 30.04.2014 begründet, dann begibt sie sich da auf ein sehr dünnes Eis.
Dir, als Versicherter kann das eigentlich egal sein, denn du hast ja eine Kündigungsbestätigung nach § 175 SGB V.(Der § ist doch aufgeführt in der Bestätigung?). Ich bin mir aber sicher , die alte Kasse wird den Fehler merken und korrigieren.
Gruss
Czauderna

Ibis
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Beitragvon Ibis » 24.03.2014, 09:55

Danke für die schnelle Antwort.


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