Erlass von Beitragsschulden für Pflichtversicherte

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Ibis
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Erlass von Beitragsschulden für Pflichtversicherte

Beitragvon Ibis » 24.03.2014, 10:00

Hallo,

ich habe noch ein Problem.
Ich habe den Antrag auf Erlass von Beitragsschulden gestellt. Entschieden worden ist noch nicht.

Jetzt habe ich erfahren (im Forum), dass es Voraussetzung für den Erlass ist, dass man keine Leistungen der Krankenkasse im fraglichen Zeitraum in Anspruch genommen hat. Ich war so weit ich es rekontruieren kann, einmal beim Zahnarzt. Kann ich die Zahnarztrechnung bezahlen und den Erlass in Anspruch nehmen?

Danke fürs Durchlesen.

Czauderna
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Re: Erlass von Beitragsschulden für Pflichtversicherte

Beitragvon Czauderna » 24.03.2014, 15:16

Ibis hat geschrieben:Hallo,

ich habe noch ein Problem.
Ich habe den Antrag auf Erlass von Beitragsschulden gestellt. Entschieden worden ist noch nicht.

Jetzt habe ich erfahren (im Forum), dass es Voraussetzung für den Erlass ist, dass man keine Leistungen der Krankenkasse im fraglichen Zeitraum in Anspruch genommen hat. Ich war so weit ich es rekontruieren kann, einmal beim Zahnarzt. Kann ich die Zahnarztrechnung bezahlen und den Erlass in Anspruch nehmen?

Danke fürs Durchlesen.


Hallo,
wann hast du den Antrag gestellt ?. Nein, grundsätzlich geht das nicht, wobei
ich mittlerweile gelernt habe, dass die Praxis doch etwas anders aussehen kann. Wie war das mit dem Zahnarzt- - mit Karte in Anspruch genommen ? - wie lange nach Ende der Mitgliedschaft.
Gruss
Czauderna

Ibis
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Beitragvon Ibis » 24.03.2014, 20:09

Mit Karte ca 3/4 Jahr nach Ende der Mitgliedschaft (wußte nichts vom Ende). Den Antrag habe ich letzten August gestellt.


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