Hallo,
ich habe noch ein Problem.
Ich habe den Antrag auf Erlass von Beitragsschulden gestellt. Entschieden worden ist noch nicht.
Jetzt habe ich erfahren (im Forum), dass es Voraussetzung für den Erlass ist, dass man keine Leistungen der Krankenkasse im fraglichen Zeitraum in Anspruch genommen hat. Ich war so weit ich es rekontruieren kann, einmal beim Zahnarzt. Kann ich die Zahnarztrechnung bezahlen und den Erlass in Anspruch nehmen?
Danke fürs Durchlesen.
Erlass von Beitragsschulden für Pflichtversicherte
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Erlass von Beitragsschulden für Pflichtversicherte
Ibis hat geschrieben:Hallo,
ich habe noch ein Problem.
Ich habe den Antrag auf Erlass von Beitragsschulden gestellt. Entschieden worden ist noch nicht.
Jetzt habe ich erfahren (im Forum), dass es Voraussetzung für den Erlass ist, dass man keine Leistungen der Krankenkasse im fraglichen Zeitraum in Anspruch genommen hat. Ich war so weit ich es rekontruieren kann, einmal beim Zahnarzt. Kann ich die Zahnarztrechnung bezahlen und den Erlass in Anspruch nehmen?
Danke fürs Durchlesen.
Hallo,
wann hast du den Antrag gestellt ?. Nein, grundsätzlich geht das nicht, wobei
ich mittlerweile gelernt habe, dass die Praxis doch etwas anders aussehen kann. Wie war das mit dem Zahnarzt- - mit Karte in Anspruch genommen ? - wie lange nach Ende der Mitgliedschaft.
Gruss
Czauderna
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 21 Gäste