Hallo Gemeinde,
mich beschäftigt eine Thematik, die ich gerne konkret klären möchte.
In welchem Austausch darf meine Beihilfestelle mit meiner PKV über mich treten. Dürfen dort Informationen fließen?
Zum Beispiel, wenn ich eine Rechnung nur bei meiner Beihilfe einreiche aber nicht bei meiner PKV und das zukünftig bei ihr auch nicht angebe, kann oder darf die PKV davon erfahren?
Auch in Hinblick darauf, dass man doch alle möglichen Datenschutzentbindung beim Antrag zur PKV unterschreibt. Sprich, bei meinem Arzt darf die PKV durch meine Zustimmung im Vertrag nachfragen.
Meine Beihilfestelle sagt, sie haben mit mir ein Verhältnis als Dienstherr und sie geben nie Daten an die PKV weiter, auch sicher nicht auf Anfrage. Höchstens wenn es zur Auseinandersetzung bezüglich der gemeinsamen Kostenübernahme kommt und dann brauchen sie dennoch meine Zustimmung. Ist in diesem Fall auch unerheblich, da es mir um den Fall geht, dass ich nichts bei meiner PKV einreiche.
Vielen Dank und Grüße
Burnerle
Informationsaustausch Beihilfe gegenüber PKV
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Hallo Burnerle,
ich würde meinen Vertreter fragen
um es abzukürzen, die PKV und die Beihilfe haben nix gemeinsam. Ich kenne viele welche, nicht um eine Seite zu besch....en sondern zum Beispiel möchten diese von der PKV die Beitragsrückerstattung haben und das geht nur wenn ich keine Rechnungen einreiche.
Gruß
ich würde meinen Vertreter fragen
um es abzukürzen, die PKV und die Beihilfe haben nix gemeinsam. Ich kenne viele welche, nicht um eine Seite zu besch....en sondern zum Beispiel möchten diese von der PKV die Beitragsrückerstattung haben und das geht nur wenn ich keine Rechnungen einreiche.
Gruß
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