alte Beitragsrückstände

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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markus_s1970
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alte Beitragsrückstände

Beitragvon markus_s1970 » 16.04.2014, 11:25

Hallo erst mal. Brauche euren Rat. Zu meiner Situation:
Zuerst mal vorab: Ich habe noch nie im Leben mit so einem arroganten Laden wie der TK gesprochen, hundertfach hinterher telefoniert.....
Von Januar 2009 bis Dezember 2011 war ich freiwillig versichert als Selbstständiger. Leider konnte ich in diesem Zeitraum die Beiträge nicht bezahlen. Seit Januar 2012 bin ich wieder angestellt und freiwillig in der GKV und seit dem werden die Beiträge auch wieder bezahlt. Seit diesem Zeitpunkt versuche ich eine Einigung mit der TK zu finden bezüglich Ratenzahlung. Das bedeutet, dass ich seit Januar 2009 nur im Nottarif versichert bin.
Dabei kam nach einer Beschwerde im Dez 2013 beim Bundesversicherungsamt heraus, dass die TK 2009 eine Frist nicht gesetzt hat und somit die gesamte Leistungssperrung seit 2009 unrechtmäßig war. Dies hat mir die TK auch so bestätigt. Auch kam bei der Überprüfung heraus, dass die TK immer noch die 5% Säumniszuschläge eingefordert hatte (Dez 2013!!!!!!). Auch dies wurde durch die Überprüfung korrigiert und meine offenen Beiträgen wurden von zirka € 16.000.- auf zirka € 10.000.- korrigiert.
Inzwischen wurde durch den Zoll eine erste Zwangsvollstreckung über € 1.200.- gemacht. Der Schuldenstand ist laut TK mom € 9.200.-
Einziges Angebot der TK: Wiederaufnahme der vollen Leistungen bei einer Ratenzahlung von € 1.000.- im Monat.
Nun zu meinen Fragen: Rechtlich war ich 4 Jahre zu Unrecht nicht voll versichert. In dieser Zeit habe ich die nötigsten ärztlichen Dinge selbst bezahlt. Leider habe ich aber kaum mehr die Rechnungen, da ich beruflich sehr viel unterwegs war und somit die Ärzte permanent gewechselt habe. Mir sind aber echte Schädigungen bei den Zähnen und allgemeiner Gesundheitszustand durch den enorm hohen, und teilweise unbehandelten Blutdruck entstanden. Die TK lehnt aber eine Haftung hierfür ab!!!! Das einzige Angebot ist, Arztrechnungen aus diesem Zeitraum nachzureichen.

Wenn ich die Beiträge dann irgendwann nachgezahlt habe, so habe ich dann über 6 Jahre die vollen Krankenkassenbeiträge bezahlt (Höchstsatz), aber so gut wie keine Leistungen bezogen da Nottarif. Gutes Geschäft für die TK!!!! Wenn ich die alten Beiträge in z.B. 30 Jahren bezahle, bin ich die nächsten 30 Jahre nicht richtig versichert aber bezahle Monat für Monat den Höchstsatz an Beiträgen.
Ratenzahlung über € 1.000.- extrem hoch für mich!!!

Was würdet ihr tun? Bisher behandelt mich die TK nur von oben herab und ich habe auch langsam keine Lust mehr, als Bittsteller zu Kreuze zu kriechen. Ist es rechtens, volle Beiträge zahlen zu müssen aber keinen Leistungsanspruch zu haben?

heinrich
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Beitragvon heinrich » 16.04.2014, 20:12

auch während eines Leistungsruhen wegen Beitragsrückständen
hat man einen Leistungsanspruch,

nämlich für alle Krankheiten, die AKUT sind oder mit SCHMERZEN zu tun haben.

Hier die entsprechende Passage aus § 16 Abs. 3a SGB V

....
ausgenommen (VOM RUHEN) sind Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind.

Nun sag mir doch mal die Erkrankungen, die Du hattest, die
NICHT AKUT waren oder mit SCHMERZEN zu tun hatte.

Wahrscheinlich KEINE. Und deshalb hättest Du sowieso einen Leistungsanspruch darauf gehabt

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 16.04.2014, 21:27

Hallo,
zum Leistungsanspruch ist zu sagen, dass die Kasse für die Zeit, in der sie zu Unrecht die Leistungen eingeschränkt hat, gegen Einreichung der angefallenen Rechnungen diese im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
zu erstatten hat, meine Meinung. Ob eine Verrechnung mit den bestehenden Beitragrückständen vorgenommen werden darf, das halte ich für möglich,
kann aber dazu momentan keine Rechtsgrundlage nennen.
Was die Ratenzahlung betrifft, so kenne ich es so, dass diese eingeräumt wird, wenn damit die Restschuld innerhalb eines Jahres getilgt wird, von daher ist der Betrag, den die Kasse nannte nachvollziehbar.
Allerdings kenne ich aber auch so, dass in dem Moment, in dem das Hauptzollamt, also die Vollstreckungsbehörde, eingeschaltet wird, die Kasse selbst nicht mehr aktiv handelt in dieser Sache, das obliegt der Vollstreckungsbehörde, mit der natürlich auch Ratenzahlung vereinbart werden kann. Ob eine solche Vereinbarung und die regelmäßige Ratenzahlung auch dazu führt, dass der volle Versicherungsschutz wiederhergestellt wird - ich sehe es so, muss mich aber da auch erst mal schlau machen.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitragvon Rossi » 16.04.2014, 21:40

Wir halten doch zunächst einmal fest, dass gerade die TK erhebliche Fehler begangen hat.

Die Feststellung der Ruhensphase war rechtswidrig.

Die erhöhten Säumniszuschläge waren rechtswidrig.

Erst unter Einschaltung des Bundesversicherungsamtes hat man reagiert. So etwas ist doch klasse oder nicht.

Dann will die TK noch letztendlich nen 1.000der auf die Rückstände. Sag mal geht es noch. Wann kommt die TK endlich vom hohen Ross runter und versucht auf vernünftiger Basis eine Einigung zu finden.

Durch die gesamte überwiegend rechtswidrige Vorgehensweise sind Dir ggf. gesundheitliche Schädigungen entstanden. Aha!?

Gucke mal hier:

http://www.krankenkassenforum.de/krankengeld-verweigert-lg-hamburg-verurteilt-tk-vt6258.html?highlight=schmerzensgeld

Hier hat sich ein Betroffener bzw. Geschädiger gewagt und hat die TK auf Schmerzensgeld verklagt. Man hat sich geeinigt; die TK hat es anerkannt.

Nun ja, die TK zahlt derzeit Prämien aus; weil es der TK gut geht.

Die TK in Deutschland gesehen, im Verhältnis zu den Versicherten , die geringsten Personalkosten. Sie hat ca. 8,6 Mio Versicherte bei ca. 10.000 Mitarbeiter; die BARMER hat auch 8,6 Mio Versicherte allerdings bei ca. 17.000 Mitarbeiter. Tja irgendwo gibt es dann immer Schwund bzw. Nachteile.

markus_s1970
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Beitragvon markus_s1970 » 17.04.2014, 01:06

Hallo, super und vielen lieben Dank für die Antworten bis jetzt. Das macht Mut. Ihr habt mich gefragt nach meinen Krankheiten.
Das größte Problem ist, dass ich durch den Druck, der von der Tk aufgebaut wurde und der Nichtbehandlung erhebliche psychische Probleme bekommen habe und bis heute konnte ich mich noch nicht richtig behandeln lassen. Ich vermute leider burnout. Deute ich zumindest so, hatte ich vor 10 Jahren schon mal. Aufgrund dieser Tatsache habe ich jetzt meinen Wirklich gut bezahlten Job als Geschäftsführer gekündigt! Ich konnte nicht mehr!!!!
Zähne unbehandelt, Blutdruck 190/110 seit 5 jahren.
Nachdem ich wirklich alles versucht habe mit der Tk, bestimmt 30 mal telefoniert, mehr als 20 Schreiben hin und her ... denke ich, mir wird echt nichts anderes übrig bleiben als zu klagen. Kennt jemand von euch einen guten Anwalt, der auch noch günstig ist? Vielleicht nicht erst eine Anzahlung möchte?
Ich fühle mich inzwischen von der Tk total verarscht und glaubt mir, schon als ich noch selbstständig war und meine Beiträge bezahlt habe, hatte ich falsche Beitragsrechnungen und Fehler in der Abrechnung. Ob das wohl systematisch gemacht wird? Viele werden sich nicht wehren oder kontrollieren?
Jetzt geht es mir nur noch um mein Recht und ich denke, dieser Streit muss auch symbolisch für andere ausgefochten werden!
Übrigens, die BVA hat mir bis heute nicht offiziell eine Stellungnahme gesendet. Auch nicht über die aufgedeckten Fehler, die die Tk gemacht hat. Das hat mir eine, vielleicht oder glücklicherweise etwas naive Mitarbeiterin von der Tk schriftlich bestätigt.
Man fühlt sich echt allein gelassen

heinrich
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Beitragvon heinrich » 17.04.2014, 06:56

bist Du denn noch dort versichert ?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.04.2014, 08:08

Nun ja, ich denke auch, dass Du dir erst einmal eine andere Kasse suchen solltest.

markus_s1970
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Beitragvon markus_s1970 » 17.04.2014, 12:25

wenn man das so bezeichnen kann? Versichert???

Ja, bin noch bei der TK. Hab das wechseln noch nicht versucht. Ändert doch auch nichts. Deswegen bin ich dann auch nicht wieder im Vollversicherungsschutz. Muss das, denke ich, zuerst mal mit der TK klären.
Vielleicht starte ich mal einen Aufruf an alle Versicherten der TK, sämtliche Unterlagen durch die BVA prüfen zu lassen. Ist sicher interessant, wie viel Probleme dabei raus kommen und wenn das nur ein paar Tausend machen, spürt vielleicht auch diese Versicherung, dass sie nicht Gott sind!


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