Angestellt dann nicht mehr und nun Rückzahlung?

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Waldkauz
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Angestellt dann nicht mehr und nun Rückzahlung?

Beitragvon Waldkauz » 05.05.2014, 18:38

Hallo, ich habe das Forum schon ein wenig durchforstet, aber möchte trotzdem noch ein Mal genau nachfragen.
Ich war ein halbes Jahr angestellt und bei der AOK versicher (davor war ich da freiwillig versichert) dann als die Anstellung endetet, dachte ich meine vorherige Versicherung läuft weiter. Nun nach einigen Monaten wunderte ich mich über fehlende Abbuchungen der AOK und fragte nach. Jetzt sagen sie mir dass ich ab dem Beenden der Anstellung nicht versichert bin und nun ein Jahr zurückzahlen soll. Ich dachte, ich würde automatisch zurückrutschen in die alte Versicherung.

2. Nun könnte ich mich im Herbst wieder anstellen lassen und frage ich mich, ob das für den Arbeitgeber Konsequenzen hat, die unschön sind. Ich möchte da keinen Ärger bereiten. Vielleicht Forderungen an den Arbeitgeber oder so etwas

Vielen Dank für Auskünfte

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Beitragvon Czauderna » 05.05.2014, 19:42

Hallo,
dazu eine Verständnisfrage - du schreibst, dass du als Angestellter versichert warst - das war eine Pflichtversicherung, von daher hat die Kasse während dieser Zeit nichts von dir abgebucht sondern der Arbeitgeber hat die Beitragszahlung vorgenommen. Nach Ende der Beschäftigung hätte sich die Kasse zwingend mit dir in Verbindung setzen müssen um dein Versicherungsverhältnis zu klären - was offenbar nicht passierte.
Du schreibt aber, dass die Kasse nun für ein Jahr Beiträge von dir nachfordert - ab wann genau wäre das ?.
Dir ist dann tatsächlich nach 12 (??) Monaten erst aufgefallen dass du keine Beiträge mehr gezahlt hast ?.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Waldkauz » 05.05.2014, 19:54

Ja es ist mir erst dann wirklich aufgefallen. Und ja in der Angestlltenzeit wurde nichts abgebucht. Es ist ein wenig komisch. Ich habe ein Schreiben, da steht, dass ich bis zum 01.2013 gezahlt habe und dann gibt es ein Schreiben, da werde ich vom 01.01.2013 bis zum 28.02.2014 unter BGR (1111) so wie versichert aufgeführt. Meine Beschäftigung endete aber am 28.02.2013.
Am Telefon meinte eine Dame ich müsse ab dem 01.2013 zurückzahlen.
Das ist der Informationsstand.

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Beitragvon Czauderna » 05.05.2014, 22:03

Waldkauz hat geschrieben:Ja es ist mir erst dann wirklich aufgefallen. Und ja in der Angestlltenzeit wurde nichts abgebucht. Es ist ein wenig komisch. Ich habe ein Schreiben, da steht, dass ich bis zum 01.2013 gezahlt habe und dann gibt es ein Schreiben, da werde ich vom 01.01.2013 bis zum 28.02.2014 unter BGR (1111) so wie versichert aufgeführt. Meine Beschäftigung endete aber am 28.02.2013.
Am Telefon meinte eine Dame ich müsse ab dem 01.2013 zurückzahlen.
Das ist der Informationsstand.


Hallo,
wenn der 28.02.2013 stimmt, dann musst Du grundsätzlich ab dem
01.03.2013 nach zahlen - die Kasse muss eine Abmeldung deines Arbeitgebers haben. Die Frage bleibt nun, hat sich die Kasse damals bei dir gemeldet, ja oder nein - die Frage kann aber nur die Kasse und/oder Du selbst beantworten. Wenn ja, dann hast du meiner Meinung nach schlechte Karten - wenn nein, besteht die Chance einer Einigung mit der Kasse, das wieder kannst du aber nur im persönlichen Gespräch mit der Kasse klären. Nichts unternehmen hilft dir leider nicht weiter, denn du musst eine Krankenversicherung haben, und ich nehme mal an, dass du seit dem 01.03.2013 deine Krankenversichertenkarte auch verwendet hast ?
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Waldkauz » 06.05.2014, 08:04

Okay, aber was ist mit der Option eine Anstellung zu bekommen. Was passiert dann?

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Beitragvon Czauderna » 06.05.2014, 09:30

Waldkauz hat geschrieben:Okay, aber was ist mit der Option eine Anstellung zu bekommen. Was passiert dann?


Hallo,
nun, wenn die (neue) Kasse richtig handelt, wird sie dich wegen der der "fehlenden" Zeit ab dem 01.03.2013 an die alte Kasse verweisen, also die Aufnahme ablehnen - wenn du die "alte" Kasse nimmst, dann ändert sich nichts an deiner Situation bis auf die Tatsache, dass sich dein Rückstand wahrscheinlich inzwischen noch erhöht hat.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Waldkauz » 06.05.2014, 13:09

Okay danke für den Hinweis.
Ich schaue mal, ob sich noch andere Menschen melden auf meinen Post um ein wenig Informationsvielfalt zu bekommen.

viele Grüße

Dipling
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Beitragvon Dipling » 06.05.2014, 13:35

Wenn nach Ende des Jobs keine schriftliche Vereinbarung über eine freiwillige Weiterversicherung getroffen wurde, liegt ein Fall des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V vor. Die zum 01.08.2013 eingeführte automatische Weiterversicherung als freiwilliges Mitglied gilt nur für Neufälle, also ab 01.08.2013.

Das bedeutet: Wenn seit dem 01.03.2013 keinerlei Leistungen der Kasse in Anspruch genommen wurden, greift die Ermäßigungsregelung nach § 256 a SGB V i.V.m. dem Rundschreiben des GKV Spitzenverbandes vom 16.09.2013.
Nachzuzahlen ist nur der geringe Anwartschaftsbeitrag von ca. 43 EUR pro Monat.
Der künftige Arbeitgeber ist davon nicht betroffen.


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