Hallo!
Zur Vorgeschichte: Ich habe mich letztes Jahr selbstständig gemacht und bin dementsprechend von der GKV in die PKV gewechselt. Genau dann kam ich aufgrund eines Schicksalsschlags jedoch in eine sehr blöde Situation und war mit allem überfordert. Deswegen habe ich nicht einmal den ersten Beitrag zahlen können und wurde aufgrund einer Sonderregelung rückwirkend gekündigt - ich weiß, das war unglaublich dumm von mir, aber passiert ist passiert. Bin also seit fast einem Jahr nicht krankenversichert.
Wenn ich das richtig verstehe, ist meine einzige Option, fürs Erste in die GKV zurückzukehren, und erst dann kann ich mich wieder bei einer PKV anmelden. Ist das korrekt? Oder bin ich bei PKVs jetzt so oder so ein rotes Tuch aufgrund meines vorherigen Zahlungsausfalls?
Kurzum - ich weiß nicht, wie ich jetzt am besten vorgehe. Soll ich fürs Erste wieder einen Job als Arbeitnehmer aufnehmen und mich in diesem Zuge bei der GVK melden? Muss ich dann die gesamten Beträge nachzahlen und alles ist gut? Oder gibt es potentiell weitere Probleme?
Oder kann ich mich als Selbstständiger an die GKV wenden und um Aufnahme bitten? Oder gar darum bitten, bis heute rückwirkend krankenversichert zu sein, um dann direkt wieder in die PKV zu wechseln (vorausgesetzt, die nehmen mich überhaupt auf?!)
Ich habe auch die Option, erstmal ins Nicht-EU-Ausland zu gehen für 6-12 Monate. Wäre ich auf diese Weise vielleicht in der Lage, Nachzahlungen zu entgehen? Oder wie funktioniert das überhaupt? Und woran bemisst sich das – muss ich auf dazu dem Standesamt meine offizielle Meldeadresse ändern oder reicht es, wenn sich dort mein primärer Wohnsitz befindet?
Ich bin relativ gesund und habe von daher keine Eile, in die Krankenversicherung zurückzukehren - aber es ist mir wichtig, dieses Problem jetzt endlich mal in Angriff zu nehmen. Kann ja nicht ewig so weitergehen. Je weiter ich Nachzahlungen reduzieren kann, desto besser. Und ganz wichtig: Was sollte dann konkret mein erster Schritt sein?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
Nicht krankenversichert - welche Optionen habe ich?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Auch wenn ein PKV-Vertrag rückwirkend aufgehoben wird und vorher eine GKV bestand, bleibt die PKV zuständig. Maßgeblich ist, dass der PKV-Vertrag zunächst wirksam zustande kam.
Das bedeutet:
- Es besteht nur Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif einer PKV nach Wahl. Das ist aber auch die teuerste Option: (über 600 EUR monatlich Beitrag), dazu ca. 6 Monatsbeiträge Strafzuschlag für Zeit der Nichtversicherung. Denkbar ist auch die Aufnahme in einen günstigeren Normaltarif, wenn eine PKV dazu bereit ist.
- Alternativ Abschluss eines Vertrages bei einem EU/EWR-Dienstleister (ohne Strafzahlungen). Nur die Pflegeversicherung ist dann noch bei einer deutschen PKV abzuschließen.
-Oder Aufnahme einer hauptberuflichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Das bedeutet: Aufnahme in die GKV ohne Straf- oder Beitragsnachzahlungen. Bei Wiederaufnahme einer hauptberuflichen Selbständigkeit besteht die Möglichkeit, als freiwilliges Mitglied in der GKV zu bleiben.
Es gibt keinen Automatismus, dass Selbständige privat versichert sind oder sein müssten. War man jedoch privat versichert, muss man zunächst einen Versicherungstatbestand erfüllen, um wieder in die GKV zu kommen (Alternativ Familienversicherung bzw. Mitversicherung beim Ehegatten).
Das bedeutet:
- Es besteht nur Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif einer PKV nach Wahl. Das ist aber auch die teuerste Option: (über 600 EUR monatlich Beitrag), dazu ca. 6 Monatsbeiträge Strafzuschlag für Zeit der Nichtversicherung. Denkbar ist auch die Aufnahme in einen günstigeren Normaltarif, wenn eine PKV dazu bereit ist.
- Alternativ Abschluss eines Vertrages bei einem EU/EWR-Dienstleister (ohne Strafzahlungen). Nur die Pflegeversicherung ist dann noch bei einer deutschen PKV abzuschließen.
-Oder Aufnahme einer hauptberuflichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Das bedeutet: Aufnahme in die GKV ohne Straf- oder Beitragsnachzahlungen. Bei Wiederaufnahme einer hauptberuflichen Selbständigkeit besteht die Möglichkeit, als freiwilliges Mitglied in der GKV zu bleiben.
Es gibt keinen Automatismus, dass Selbständige privat versichert sind oder sein müssten. War man jedoch privat versichert, muss man zunächst einen Versicherungstatbestand erfüllen, um wieder in die GKV zu kommen (Alternativ Familienversicherung bzw. Mitversicherung beim Ehegatten).
Dipling hat geschrieben:Denkbar ist auch die Aufnahme in einen günstigeren Normaltarif, wenn eine PKV dazu bereit ist.
Wäre das denn erfahrungsgemäß realistisch, nachdem ich zuvor meine Beiträge nicht bezahlt habe? Aber so oder so erscheint es mir da jetzt natürlich als sinniger, mich anstellen zu lassen und zur GKV zu wechseln.
Müsste ich mir denn Sorgen machen, wenn ich nach 12 Monaten wieder hauptberuflich selbstständig werde? Oder kann ich mir dann wieder ganz normal Angebote von PKVs einholen und es gibt keine Besonderheiten? Und mal dreist gefragt: Was, wenn ich auf die Idee käme, meinen Job nach zwei Monaten zu kündigen?
Und wie müsste ich denn jetzt konkret vorgehen, wenn ich mich anstellen lasse? Einfach bei einer GKV meiner Wahl anrufen und sagen, dass ich mich versichern möchte aufgrund der Aufnahme einer nichtselbstständigen Tätigkeit? Muss dazu bereits ein Arbeitsverhältnis bestehen oder wie "beweise" ich das, um eine Versichertennummer zu bekommen? Und ist es denkbar,dass die GKV irgendwelche Unterlagen von mir sehen will bzgl. einer Vorversicherung? Nicht, dass am Ende aus irgendwelchen Gründen doch eine Nachzahlung auf mich zukommt.
Üblich sind Bonitätsprüfung (z.B. Schufa) und bei Nichtversicherten zusätzlich eine ärztliche Untersuchung - wenn beides in Ordnung ist, klappt die Aufnahme in einen Normaltarif vielleicht. Die ca. 6 Monatsbeiträge Strafzuschlag fallen allerdings auch in Normaltarifen an.
Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht, kann sich die Kasse also grundsätzlich aussuchen. Die eigentliche Anmeldung führt der Arbeitgeber durch.
Die GKV wird nach der Vorversicherung fragen. Hier sollte man wahrheitsgemäß die PKV-Vorversicherung angeben - die GKV kann bei zuletzt privat Versicherten keine Nachforderungen stellen. Allenfalls die rückwirkende Aufhebung des Vertrages könnte zu Diskussionen führen. Aber selbst bei einer wirksamen Anfechtung des PKV-Vertrages - der PKV-Vertrag wäre dann von Anfang an nichtig- wäre weiterhin die PKV zuständig (LSG Sachsen vom 14.06.2012), siehe z.B.
http://www.rechtsanwalt-koeper.de/index ... basistarif
Bei Ende des Jobs setzt sich die GKV automatisch als freiwilliges Mitglied fort, selbst wenn der Job nur kurz dauerte. Ein Wechsel in eine PKV ist möglich (maximal 2 Monate Kündigungsfrist bei der GKV). Kurz zurückliegende Lücken in der Vorversicherung können beim PKV-Antrag allerdings zu Problemen führen.
Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht, kann sich die Kasse also grundsätzlich aussuchen. Die eigentliche Anmeldung führt der Arbeitgeber durch.
Die GKV wird nach der Vorversicherung fragen. Hier sollte man wahrheitsgemäß die PKV-Vorversicherung angeben - die GKV kann bei zuletzt privat Versicherten keine Nachforderungen stellen. Allenfalls die rückwirkende Aufhebung des Vertrages könnte zu Diskussionen führen. Aber selbst bei einer wirksamen Anfechtung des PKV-Vertrages - der PKV-Vertrag wäre dann von Anfang an nichtig- wäre weiterhin die PKV zuständig (LSG Sachsen vom 14.06.2012), siehe z.B.
http://www.rechtsanwalt-koeper.de/index ... basistarif
Bei Ende des Jobs setzt sich die GKV automatisch als freiwilliges Mitglied fort, selbst wenn der Job nur kurz dauerte. Ein Wechsel in eine PKV ist möglich (maximal 2 Monate Kündigungsfrist bei der GKV). Kurz zurückliegende Lücken in der Vorversicherung können beim PKV-Antrag allerdings zu Problemen führen.
Bei Ende des Jobs setzt sich die GKV automatisch als freiwilliges Mitglied fort, selbst wenn der Job nur kurz dauerte. Ein Wechsel in eine PKV ist möglich (maximal 2 Monate Kündigungsfrist bei der GKV). Kurz zurückliegende Lücken in der Vorversicherung können beim PKV-Antrag allerdings zu Problemen führen.
Nun, stimmt das auch für das Jahr 2013. Da habe ich einen Job beendet, war vorher freiwillig versichert und dann wurde ich nicht automatisch wieder in die freiwillige versicherung aufgenommen und habe jetzt eine Lücke, die ich zahlen soll?
Grüße
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