Hallo,
leider hat mir die Suche nicht weiter geholfen (oder ich stelle mich zu dämlich an). Ich würde gerne in den Basistarif wechseln. Beim BMG habe ich hier gelesen, dass privat Versichtte, deren Vertrag nach dem 31.12.2008 geschlossen wurde, dies können/dürfen. Ich bin schon länger privat versichert, habe aber 2010 die Gesellschaft gewechselt. Zählt nun dieser (neue) Vertrag oder ist das Datum, an dem man in die PKV an sich wechselte ausschlaggebend?
Danke schon mal für die Antworten.
Gruß
Uwe
Basistarif; Stichtag 31.12.2008
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Ein Vertragsabschluß in 2010 ist ein Neuvertrag. Daher kann jederzeit in den Basistarif gewechselt werden.
Der Basistarif ist allerdings nur eine Notlösung, und das in aller Regel zum GKV-Höchstsatz (ca. 700 EUR monatlich inkl Pflegeversicherung - falls Beihilfe gewährt wird entsprechend anteilig).
Deshalb sollte man vorher alle Wechselmöglichkeiten in andere Normaltarife prüfen - dieses Wechselrecht steht dem Versicherten nach § 204 VVG ausdrücklich zu.
Der Basistarif ist allerdings nur eine Notlösung, und das in aller Regel zum GKV-Höchstsatz (ca. 700 EUR monatlich inkl Pflegeversicherung - falls Beihilfe gewährt wird entsprechend anteilig).
Deshalb sollte man vorher alle Wechselmöglichkeiten in andere Normaltarife prüfen - dieses Wechselrecht steht dem Versicherten nach § 204 VVG ausdrücklich zu.
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