KV nach Heirat

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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wagnerj
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KV nach Heirat

Beitragvon wagnerj » 27.11.2007, 08:25

Hallo zusammen,

ich möchte eine Schweizerin heiraten und wir wollen gemeinsam in Deutschland leben.
Sie ist Hausfrau, arbeitet also nicht; ich selbst bin privat versichert.

Welche Möglichkeiten gibt es, sie zu versichern.
Muss sie ebenfalls in die PKV oder gibt es eine andere Möglichkeit bei der GKV?
Wie viel müsste sie arbeiten, um in die GKV zu kommen?
Wie sieht es mit freiwilliger Vers. aus?


Vielen Dank für eure Antworten
Gruss

Rossi
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Beitragvon Rossi » 27.11.2007, 18:38

Tja, ist ne Frage welches Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz besteht.

Ansonsten wäre - meines Erachtens - die Versicherungspflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 b SGB V zu prüfen. Die Holde kann sich dann eine Krankenkasse aussuchen und die Versicherungspflicht anzeigen. Es gibt allerdings ne kleine Einschränkung. Aus der Sachverhaltsschilderung geht dieses leider nicht hervor.



Auszug aus § 5 Abs. 11 SGB V

(11) Ausländer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, werden von der Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 13 erfasst, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Befristung auf mehr als zwölf Monate nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen und für die Erteilung dieser Aufenthaltstitel keine Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes besteht.


Gehe mal davon aus, dass die künftige Holde eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis erhält, die länger als 12 Monate befristet ist, gelle? In der Regel bekommt man die Dinger bei einer Heirat auf 2 oder 3 Jahre befristet. Und wenn Du dann zuvor keine Verfplichtung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes beim Ausländeramt abgegeben hast, dann müsste es funzen.

Aber ist auch ne Kostenfrage. Der Beitrag fängt ab 130,00 Euro monatlich aufwärts an. Ihr werdet aber vermutlich mehr zahlen müssen, da Dein Einkommen hier auch massgeblich ist. In welcher Höhe Dein Einkommen für die sog. Beitragsbemessung zu Grunde gelegt wird, regelt die Krankenkasse in der jeweiligen Satzung. Da gibt es dann schon Unterschiede.

Stellt sich die Frage, ob eine private Versicherung nicht günstiger ist?!?!

wagnerj
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Beitragvon wagnerj » 27.11.2007, 18:48

Danke, rossi, erst mal für die ausführliche Antwort.

Das ist ja alles ziemlich kompliziert.

Was wäre denn, wenn ich doch eine Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhaltes abgegeben habe?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 27.11.2007, 19:11

Nun denn, dann kommt sie auf keinen Fall in die Versicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V). Man nennt diese komische Versicherung auch die sog. Versicherungspflicht der Nichtversicherten. Jene sind Personen, die keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall haben.

Ansonsten, wenn sie natürlich einen Job mit einem Verdienst oberhalb von 400,00 Euro aufnimmt, dann ist sie natürlich versicherungspflichtig, allerdings dann aufgrund der Beschäftigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Aber so einen Job muss man erst einmal haben, oder??!

wagnerj
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Beitragvon wagnerj » 27.11.2007, 19:37

Das ist wahr!

Aber ob Versicherungspflicht oder nicht; es macht ja wenig Sinn, sich nicht zu versichern.

Im genannten Fall müsste sie sich privat versichern, richtig?
Oder geht dann auch freiwillig versichert?

wagnerj
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Beitragvon wagnerj » 27.11.2007, 19:42

Ich denke, ich brauche hier mal eine ausführliche Beratung für diesen Fall.
Kannst du mir die beste Stelle nennen, wo ich mich hinwenden kann?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 27.11.2007, 19:42

Öhm, wenn Du diese Verpflichtungserklärung abgeben hast, dann kommt sie nicht in die gesetzliche KV.

Eine freiwillige KV in der gesetzlichen GKV setzt eine Vorversicherungszeit voraus (12 Monate unmittelbar oder 24 Monate in den letzten 5 Jahren). Ich glaube kaum, dass die gesetzliche KV die Versicherungszeit aus der Schweiz hier berücksichtigt. Könnte man natürlich auch klären. Aber die Schweis ist ja kein EU-Land.

Ansonsten bleibt dann vermutlich nur eine private KV übrig.

Es grüsst der Rossi

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Beitragvon Rossi » 27.11.2007, 19:53

Kläre doch erst einmal ab, ob Du beim Ausländeramt diese Verpflichtungserklärung unterschrieben hast.


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