Hallo,
wenn ich als Rentner freiwillig in der GKV bin und einen Nebenjob habe, gilt dann für mich auch die Mindestbeitragsbemessunggrenze wie bei jüngeren Menschen oder wird das tatsächliche (niedrigere) Einkommen verbeitragt?
Grüße
Cantor
Renter - freiwillig GKV - Nebenverdienst
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Renter - freiwillig GKV - Nebenverdienst
Cantor hat geschrieben:Hallo,
wenn ich als Rentner freiwillig in der GKV bin und einen Nebenjob habe, gilt dann für mich auch die Mindestbeitragsbemessunggrenze wie bei jüngeren Menschen oder wird das tatsächliche (niedrigere) Einkommen verbeitragt?
Grüße
Cantor
Hallo,
welcher Art ist dieser "Nebenjob", wie viel Stunden wöchentlich arbeitest du dort und wie hoch ist das regelmäßige Einkommen daraus ?
Gruss
Czauderna
Rentner - freiwillig GKV
Hallo,
ich betreibe eine kleine Massagepraxis mit ca. € 1.000 Einkommen. Es wird immer weniger werden, weil es Knochenarbeit ist, aber solange es geht, würde ich es gern weitermachen. Meine Frage ist, ob für mich als Rentner auch die üblichen Mindestbeitragsbemessungen für Selbständige gelten oder ob ich als Rentner mit Nebenjob anders eingestuft werde?
Grüße
Cantor
ich betreibe eine kleine Massagepraxis mit ca. € 1.000 Einkommen. Es wird immer weniger werden, weil es Knochenarbeit ist, aber solange es geht, würde ich es gern weitermachen. Meine Frage ist, ob für mich als Rentner auch die üblichen Mindestbeitragsbemessungen für Selbständige gelten oder ob ich als Rentner mit Nebenjob anders eingestuft werde?
Grüße
Cantor
Hallo,
also beitragspflichtig ist dieses Einkommen in jedem Fall.
Die Frage nach der Beurteilung lässt sich nicht so leicht beantworten, nach dem was ich gelesen habe und nach meiner Einschätzung - würde ich auf "nicht hauptberuflich Selbständig "entscheiden, wenn der wöchentliche Aufwand nicht mehr als 20 Stunden beträgt und die Einnahmen von 1000,00 € nicht die Haupterwerbsquelle sind - bei einer Statusfeststellung wird da deine Krankenkasse schon genau hin gucken und nachfragen -
wie hoch ist die Rente, gibt es andere Einnahmen, bist du verheiratet und hat die Ehefrau auch Einnahmen und wenn ja, wie hoch sind die.
Gruss
Czauderna
also beitragspflichtig ist dieses Einkommen in jedem Fall.
Die Frage nach der Beurteilung lässt sich nicht so leicht beantworten, nach dem was ich gelesen habe und nach meiner Einschätzung - würde ich auf "nicht hauptberuflich Selbständig "entscheiden, wenn der wöchentliche Aufwand nicht mehr als 20 Stunden beträgt und die Einnahmen von 1000,00 € nicht die Haupterwerbsquelle sind - bei einer Statusfeststellung wird da deine Krankenkasse schon genau hin gucken und nachfragen -
wie hoch ist die Rente, gibt es andere Einnahmen, bist du verheiratet und hat die Ehefrau auch Einnahmen und wenn ja, wie hoch sind die.
Gruss
Czauderna
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