Wechsel PKV zur GKV

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Gerda43
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Wechsel PKV zur GKV

Beitragvon Gerda43 » 22.12.2014, 17:46

Hallo :D ,

nachdem weder meine PKV, noch die GKV noch das AA eine schlüssige Aussage treffen können, möchte ich Euch um tatkräftige Unterstützung bei meinem Fall bitten, danke!
Ich bin 43, angestellt und seit mehr als 10 Jahren PKV.
Nun habe ich die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag anzunehmen mit 1 Monat Abfindung pro Zugehörigkeitsjahr. Stichtag: 30.06.2015. Mein Ziel ist es, zum 01.07.2015 einen neuen Job zu finden, der unter dem Jahresgehalt von 54.000 € liegt, so dass ich aus der PKV in die GKV wechseln kann.
Meine Fragen:
- Darf ich wirklich erst ab 01.01.2016 in die GKV wechseln, da mein Jahresgehalt 2015 (aufgrund der Abfindung), zu hoch ist?

- Was ist, wenn ich während der Probezeit in der neuen Firma, gekündigt werde: Darf ich dann noch 2015 in die GKV wechseln?

- Lt. AA würde ich, wenn ich keinen neuen Job zum 01.07.2015 finden würde, eh erst einmal eine Sperre erhalten, da die Abfindung zu hoch ist (trotz betriebsbedingem Aufhebungsvertrag. Abfindung höher 0,5 Monatsgehalt ==> Sperre. Habe ich auch so im Internet gelesen).
Und dann muss ich weiterhin in der PKV bleiben (ein Jahr) und meine Beiträge in der Sperrzeit selber zahlen und anschließend würde ich nur einen Zuschuss bekommen. Erst nach einem Jahr kann man dann in die GKV wechseln.

Über Eure Antworten freut sich,
Gerda
....allen eine tolle und ruhige Weihnachtszeit!

Dipling
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Beitragvon Dipling » 23.12.2014, 00:57

Auf das Kalenderjahr kommt es nicht an. Der neue Arbeitgeber muss vorausschauend auf 12 Monate (also hier für den Zeitraum 01.07.2015-30.06.2016) eine Einstufung vornehmen. Liegen die regelmäßigen Einkünfte in diesem Zeitraum voraussichtlich unter der Entgeltgrenze von 2015 (54900 EUR), dann erfolgt der Wechsel in die GKV.

Bei Kündigung innerhalb der Probezeit bliebe es bei der GKV. Hatte der neue Arbeitgeber als versicherungsfrei eingestuft (regelmäßige Einkünfte voraussichtlich über Entgeltgrenze), ist durch Arbeitslosengeldbezug ein Wechsel in die GKV möglich.

Findet sich kein neuer Job und verhängt die Arbeitsagentur eine Sperrzeit, so besteht ab dem 2. Monat der Sperrzeit Versicherungspflicht in der GKV; die Arbeitsagentur zahlt ab dem 2. Monat der Sperrzeit die Beiträge.

§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V:
"1) Versicherungspflichtig sind
...
2.
Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch beziehen oder nur deshalb nicht beziehen, weil der Anspruch ab Beginn des zweiten Monats bis zur zwölften Woche einer Sperrzeit (§ 159 des Dritten Buches) oder ab Beginn des zweiten Monats wegen einer Urlaubsabgeltung (§ 157 Absatz 2 des Dritten Buches) ruht; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist"

Die PKV kann zum Eintritt der Versicherungspflicht außerordentlich gekündigt werden. Eventuell ist eine Umwandlung in eine Zusatzversicherung möglich.

Gerda43
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Beitragvon Gerda43 » 23.12.2014, 07:59

Vielen Dank für die Information!
Deine Ausführungen klingen auf jeden Fall schon einmal besser als die, die mir die entsprechenden Stellen nannten.
Seit 2 Wochen bekomme ich tatsächlich immer unterschiedliche Aussagen von den jeweiligen Stellen.

Herzliche Grüße,
Gerda


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