Konstruierte Leistungsverweigerung

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KVKritik
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Konstruierte Leistungsverweigerung

Beitragvon KVKritik » 02.01.2015, 14:27

Abgelehnte AHB.
Ich war hauptberuflicher MA des Streitgegners.
Operation einer ausgedehnten Spinalkanalsstenose LW 4/5.
Nachbarbereich 2/3 bereits voroperiert . Desgl. " Op´S HWS.
Außerdem diverse kardiologische und sonstige Eingriffe.
(Stent, Schrittmacher) Ständ. Vorhofflimmern. Varissierungen beider Hüften, Knieprothese, Angina Pectoris, Asthma.
Der operierende Chefarzt drängt schon bei den vorbereitenden Untersuchungen doch ja eine AHB zu machen. Die Dringlichkeit bestätigt er Post-Op auch in seinem Arztbrief.
Während des stat. Aufenthaltes rufe ich in der LA der Direktion an
und erkundige mich wg. der ausges. Klinik unter genauer Bezeichnung der OP. Antwort: Alles ok!. Auf den Antrag der Sozialstelle kommt eine glatte Ablehnung, mit der "Begründung" man höre und staune, das man "ausnahmsweise ablehnen"
müsse! Bis dato glaubte ich immer, dass man Dinge ausnahmsweise genehmigt.
Auf meinen Protest wurde die Begründung im AHBantrag als nicht ausreichend bezeichnet. Auf den o. ä. Arztbrief hin wurde die Ablehnung mit der "Barthel-Tabelle" begründet.
Wer es nicht weiß: das ist ein (untaugliches) Konstrukt zur Feststellung von Pflegestufen. Mit Hilfe dieser Tabelle erreichen selbst schwer Kranke locker den Status von gesunden.
Im vorliegenden Fall 90 von 100 möglichen Punkten!!!
30 davon werden schon erreicht weil weder eine Urin- noch eine Stuhlinkontinenz vorliegt und der Patient auch nicht im Rollstuhl sitzt. Die fehlenden 6o erreicht man, wenn man sich noch selbst anziehen, selbst essen und trinken, selbst eine Treppe ersteigen, oder
selbstständig weiter als 5o Meter gehen kann, selbst auf die Toilette geht und sich last but not least auch noch die Zähne putzt!!!
Wie und unter welchen Umständen das alles geschieht ist der Tabelle völlig wurscht.
Es kann sich demnach nur um ein Machwerk handeln das nur einem Zweck dient.
Die Berechtigung zur Ablehnung lässt man sich man sich von einem "externen Gutachter" bestätigen, der das Ganze "lt. Aktenlage" beurteilt. Ich mochte nicht glauben, dass man es wagt die Sache auf diese Weise aus der Welt zu schaffen.
Meine weiteren Beschwerden nahmen letztlich alle hierarchischen Hürden bis hin zum Vorstandsvors. der gesamten Gruppe. Auf allen Ebenen war niemand bereit sich sachlich, d.h. mit den vorgebrachten
Argumenten – insbesondere der unhaltbaren Interpretation der Bartheltabelle und Eindeutigkeit des Arzbiefes – einzulassen. Auch meine deutlichen Hinweise ob man diese Art des Umganges mit einem Mitarbeiter der 43 Jahre für das Unternehmen tätig war als angemessen erachte blieben ebenso unbeachtet.
Übrigens sind Patienten die weniger als ca. 40 Punkte erreichen im Rahmen einer AHB überhaupt nicht behandlungsfähig. Dazu ist es nämlich notwendig, dass die fundamentalen Verrichtungen zumindest hinreichend selbständig ausgeführt werden können!
Eigentlich bleibt nur noch der Weg vor Gericht. Aber erstens dauert das und zweitens geht es ja nicht um eine bereits bestehende Sachforderung in Form einer nicht bezahlten Rechnung. Wer kann eventuell sachdienliches zum weiteren Vorgehen beisteuern?
Evtl. Nennung eines wirklichen Spezialanwaltes?
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Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 02.01.2015, 16:17

Hallo,
willkommen im Forum - gleich im internen Forumsbereich - wusste gar nicht, dass das geht, aber okay.
Der Beitrag wäre aber an anderer Stelle besser aufgehoben, damit er viele Experten erreicht.
Du schreibst, dass du beim "Streitgegner" hauptberuflich beschäftigt warst - handelt es sich dabei um die Deutsche Rentenversicherung (grundsätzlich Leistungsträger bei AHB) und bist du es nicht mehr, also derzeit arbeitslos ?.
Wenn du als Insider nur noch den Rechtsweg, also Klage siehst, dann ist dem eigentlich nix hinzuzufügen.
Leider kenne ich keinen "wirklichen" Spezialanwalt .
Gruss
Czauderna

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Beitragvon KVKritik » 13.01.2015, 09:49

Vielen Dank!
Nein, es handelt sich um ein PKV-Unternehmen aus dem "mittleren ersten Drittel". Dort5 war ich 43!Jahre im Innen- und Außendienst.
Meinst du mit "besser an anderer Stelle" das allgemeine Forum, oder eine ganz andere Alternative?
Uawg.
Viele Grüße

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 13.01.2015, 10:11

Hallo,
ja, im allgemeinen Forum unter PKV wäre der Beitrag besser aufgehoben - meiner Meinung nach.
Gruss
Czauderna

Frank
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Beitragvon Frank » 13.01.2015, 10:31

@KVKritik: Soll ich dem Thread dahin verschieben?

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Beitragvon KVKritik » 13.01.2015, 11:36

Wenn Eure Erfahrung lehrt, dass das nützlicher ist, dann gerne!
Gruß


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