Hallo zusammen,
könnt ihr mir weiterhelfen, es ist echt schwierig die Infos zu bekommen.
Ich bin seit 1 1/2 Jahren privat versichert und meine Frau freiwillig gesetzlich versichert. Wie ist es nun in der Elternzeit wenn:
meine Frau in Elternzeit geht:
Wo ist meine Frau versichert?
Wer muss das Kind versichern?
ich in Elternzeit geh:
Wer muss das Kind versichern?
Wird der Arbeitgeberanteil weiter vom Arbeitgeber bezahlt?
Zahlt die PKV auch Krankengeld, wenn das Kind mal krank ist?
Ich danke euch im Voraus
Milz
Rund um PKV und Elternzeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Frau bislang als Angestellte mit Gehalt oberhalb Jahresarbeitsentgeltgrenze/Beitragsbemessungsgrenze freiw versichert oder
als Selbstständige oder oder oder
heißt Frau hier wirklich Ehefrau (manche nutzen dieses Wort auch für den Lebensabschnittsparnter, dann gibt es falsche Antworten.
Kann man davon ausgehen, dass Mann höheres Gesamteinkommen hat als Frau.
Jedoch dann wenn Mann in Elternzeit geht, dann die Frau höheres Gesamteinkommen hat ???
als Selbstständige oder oder oder
heißt Frau hier wirklich Ehefrau (manche nutzen dieses Wort auch für den Lebensabschnittsparnter, dann gibt es falsche Antworten.
Kann man davon ausgehen, dass Mann höheres Gesamteinkommen hat als Frau.
Jedoch dann wenn Mann in Elternzeit geht, dann die Frau höheres Gesamteinkommen hat ???
wenn Frau in Elternzeit geht und als Angelstellte bislang freiw. versichert ist:
Frau bleibt freiw. versichert.
als freiw Versicherte ist sie NICHT beitragsfrei.
Es müssen Beiträge gezahlt werden.
Berechnung Hälfte der Einkünfte des Ehemannes, höchstens aber aus 2062,5 (ist die Hälfte der BBG von 4125). Es sein denn die Frau hat selbst höhere Einnahmen (z.B. aus Vermietung) als 2062,50.
Beitrag aus 2062,50 = 355,78 (Kranken/Pflegeversicherung) im Monat.
KIND:
kann nicht mit in die kostenlose FAMIlienversicherung bei Frau, weil der Papa ein Gehalt hat von mehr als der JAE Grenze von 4575 EUR und PRIVAT versichert ist.
Kind kann in die gesetzliche Versicherung reingenommen werden als freiw. Mitglied. Beitgrag pro Monat 163,02 EUR (KV/PV)
Kind kann aber auch in die PRIVATE Versicherung. Beitrag mir nicht bekannt. Wir aber zu 99% so praktiziert.
Ich hatte in den letzten 20 Jahren nur 1 Kind, für das die Eltern eine gesetzliche freiw. Versicherung abgeschlossen haben, Anscheinend ist die PKV günstiger.
Naaaa. Biste schon umgefallen.
FAZIT:
Frau verdiet nix mehr. Muss 355 EUR im Monat zahlen und für Kind muss auch gezahlt werden.
Wenn Frau rechtzeitig vor den Schutzfristen aus der freiw. Versicherung rauskommt und Pflichtmitglied würde (Thema Senkung des Gehaltes)
DANN: würde sie wähend der Elternzeit BEITRAGSFREI geführt werden.
Welche negativen Folgen dies an anderer Stelle hat musst Du selbst analysieren.
Auch in enem solchen Fall wäre die FAMI für das Kind ausgeschlossen, weil Papa PKV ist oberhalb der JAE-Grenze liegt.
Frau bleibt freiw. versichert.
als freiw Versicherte ist sie NICHT beitragsfrei.
Es müssen Beiträge gezahlt werden.
Berechnung Hälfte der Einkünfte des Ehemannes, höchstens aber aus 2062,5 (ist die Hälfte der BBG von 4125). Es sein denn die Frau hat selbst höhere Einnahmen (z.B. aus Vermietung) als 2062,50.
Beitrag aus 2062,50 = 355,78 (Kranken/Pflegeversicherung) im Monat.
KIND:
kann nicht mit in die kostenlose FAMIlienversicherung bei Frau, weil der Papa ein Gehalt hat von mehr als der JAE Grenze von 4575 EUR und PRIVAT versichert ist.
Kind kann in die gesetzliche Versicherung reingenommen werden als freiw. Mitglied. Beitgrag pro Monat 163,02 EUR (KV/PV)
Kind kann aber auch in die PRIVATE Versicherung. Beitrag mir nicht bekannt. Wir aber zu 99% so praktiziert.
Ich hatte in den letzten 20 Jahren nur 1 Kind, für das die Eltern eine gesetzliche freiw. Versicherung abgeschlossen haben, Anscheinend ist die PKV günstiger.
Naaaa. Biste schon umgefallen.
FAZIT:
Frau verdiet nix mehr. Muss 355 EUR im Monat zahlen und für Kind muss auch gezahlt werden.
Wenn Frau rechtzeitig vor den Schutzfristen aus der freiw. Versicherung rauskommt und Pflichtmitglied würde (Thema Senkung des Gehaltes)
DANN: würde sie wähend der Elternzeit BEITRAGSFREI geführt werden.
Welche negativen Folgen dies an anderer Stelle hat musst Du selbst analysieren.
Auch in enem solchen Fall wäre die FAMI für das Kind ausgeschlossen, weil Papa PKV ist oberhalb der JAE-Grenze liegt.
Hallo Heinrich, vielen Dank für die Antwort.
Ja, ich bin schon fast umgefallen
Wäre dies auch der Fall wenn ich in der gesetzlichen Versicher wäre und könnet dann die Frau für die Elternzeit beim Mann versichert werden?
Wenn du noch die Zeit findest, wäre ich auch noch an dem Fall interessiert, wenn der Mann in Elternzeit geht.
Danke im Voraus
Milz
Ja, ich bin schon fast umgefallen

Wäre dies auch der Fall wenn ich in der gesetzlichen Versicher wäre und könnet dann die Frau für die Elternzeit beim Mann versichert werden?
Wenn du noch die Zeit findest, wäre ich auch noch an dem Fall interessiert, wenn der Mann in Elternzeit geht.
Danke im Voraus
Milz
wenn Mann/Papa in Elternzeit geht (und privat versicher ist)
1. Du musste in der privaten Versicherung Deine Beiträge weiterzahlen;
OHNE einen Zuschuss des Arbeitgebers zu erhalten. Du kannst NICHT in die kostenlose FAMIlienversicherung Deiner Frau
2. Das Kind kann in die kostenlose FAMIlienversicherung Deiner Frau, weil Du in dieser Zeit kein Gesamteinkommen von mehr als 4575 EUR im Monat hast.
3:Krankengeld Kind: ist nicht mein Fachgebiet, sorry
1. Du musste in der privaten Versicherung Deine Beiträge weiterzahlen;
OHNE einen Zuschuss des Arbeitgebers zu erhalten. Du kannst NICHT in die kostenlose FAMIlienversicherung Deiner Frau
2. Das Kind kann in die kostenlose FAMIlienversicherung Deiner Frau, weil Du in dieser Zeit kein Gesamteinkommen von mehr als 4575 EUR im Monat hast.
3:Krankengeld Kind: ist nicht mein Fachgebiet, sorry
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