Zuschuss zur Krankenversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hm, aber es fehlen noch die Bestimmungen zur Höhe der Versorgungsleistung, zur Auszahlung etc!!!!!
Eins dürfte schon mal klar sein, es gelten die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetz von Bayern.
Damit dürfte der Rechtszweig der Verwaltungsgerichte einschlägig sein.
Es gibt auch grundsätzlich die Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung. Diese kann auch schon - bevor das eigentliche Verfahren (Widerspruchsverfahren) durchlaufen ist - beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Wenn nämlich das Widerspruchsverfahren jetzt auch noch Monate dauert, dann können schnell mal 1 1/2 Jahre vergehen, bis die Klamotte vor dem Verwaltungsgericht im Hauptverfahren landet. Allerdings sind hieran gewisse Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem müssen Dir durch erhebliche Nachteile entstehen, wenn Du dieses Hauptverfahren abwartest.
Ich brauche aber zunächst mehr Input!!!
Eins dürfte schon mal klar sein, es gelten die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetz von Bayern.
Damit dürfte der Rechtszweig der Verwaltungsgerichte einschlägig sein.
Es gibt auch grundsätzlich die Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung. Diese kann auch schon - bevor das eigentliche Verfahren (Widerspruchsverfahren) durchlaufen ist - beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Wenn nämlich das Widerspruchsverfahren jetzt auch noch Monate dauert, dann können schnell mal 1 1/2 Jahre vergehen, bis die Klamotte vor dem Verwaltungsgericht im Hauptverfahren landet. Allerdings sind hieran gewisse Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem müssen Dir durch erhebliche Nachteile entstehen, wenn Du dieses Hauptverfahren abwartest.
Ich brauche aber zunächst mehr Input!!!
Hallo rossi,
das ist gar nicht so einfach. Ich bin noch ca 10 Tage in Frankreich und habe hier nur das Internet zur Verfügung. Deshalb kann ich auch nur den Link zur Homepage der Versorgungskammer geben. Die haben da einige PDF-Dateien mit Beiträgen, Bedingungen etc, ob das reicht kann ich nicht beurteilen.
Ansonsten kann ich erst nach dem 3.11 zu Hause nachsehen was ich da habe.
Hier der link: http://www.versorgungskammer.de/pls/por ... index.html
erstmal herzl. Grüße aus dem sonnigen Medoc
Sailor1
das ist gar nicht so einfach. Ich bin noch ca 10 Tage in Frankreich und habe hier nur das Internet zur Verfügung. Deshalb kann ich auch nur den Link zur Homepage der Versorgungskammer geben. Die haben da einige PDF-Dateien mit Beiträgen, Bedingungen etc, ob das reicht kann ich nicht beurteilen.
Ansonsten kann ich erst nach dem 3.11 zu Hause nachsehen was ich da habe.
Hier der link: http://www.versorgungskammer.de/pls/por ... index.html
erstmal herzl. Grüße aus dem sonnigen Medoc
Sailor1
Hallo,
es geht weiter........
Ich habe die AV wieder angeschrieben und um die Angabe einer Rechtsverordnung für die Verweigerung der Verzichtsanerkennung gebeten, da die in dem Antwortschreiben ja fehlte.
Heute erhielt ich einen Anruf in dem mir die Mitarbeiterin sagte, dass es eine solche Verordnung nicht gebe. Sie, die AV, berufe sich nur auf die Verordnung zur Zahlung und.... einen solchen Fall habe man noch nie gehabt.
Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass ich den Verzicht notfalls gerichtlich einklagen werde. Sie verstand die Welt nicht mehr
Ich soll in den nächsten Tagen ein erneutes Schreiben erhalten und werde dann hier sofort berichten.
In meinen Unterlagen habe ich noch nichts finden können was über das bisher bekannte hinausgeht. Ich höre mal bei meiner Ex nach, die hat evtl. auch noch Unterlagen und es betrifft sie ja leider auch.
herzl. Gruß
Sailor1
es geht weiter........
Ich habe die AV wieder angeschrieben und um die Angabe einer Rechtsverordnung für die Verweigerung der Verzichtsanerkennung gebeten, da die in dem Antwortschreiben ja fehlte.
Heute erhielt ich einen Anruf in dem mir die Mitarbeiterin sagte, dass es eine solche Verordnung nicht gebe. Sie, die AV, berufe sich nur auf die Verordnung zur Zahlung und.... einen solchen Fall habe man noch nie gehabt.
Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass ich den Verzicht notfalls gerichtlich einklagen werde. Sie verstand die Welt nicht mehr

Ich soll in den nächsten Tagen ein erneutes Schreiben erhalten und werde dann hier sofort berichten.
In meinen Unterlagen habe ich noch nichts finden können was über das bisher bekannte hinausgeht. Ich höre mal bei meiner Ex nach, die hat evtl. auch noch Unterlagen und es betrifft sie ja leider auch.
herzl. Gruß
Sailor1
Hi,
möchte mich nur schnell mal wieder melden. Es ist noch nichts angekommen. Angeblich sollte ich schnell Antwort bekommen, die haben da in München aber wohl ein Problem
Dürfte ich Dich um einen weiteren Rat bitten??
Dass diese kleine Rente nicht zum Lebensunterhalt ausreicht dürfte wohl klar sein. Meine bessere Hälfte hat, nachdem Arbeitslosengeld ausgelaufen war eine ICH-Ag angemeldet und arbeitet auch noch als Mini-Jobberin. Die AG läuft schon zwei Jahre.
Jetzt wird sie 60 und möchte auch vorgezogene Rente beziehen. Die AG bringt ca 300 - 400 € im Monat. Da die Förderung nicht mehr ausreicht um die Sozialabgaben für die AG zu erbringen rentiert sich das nicht mehr. Die Beiträge zur KK und RV fressen den Erlös fast ganz auf.
Andererseits brauchen wir aber trotz Rente diese 300 - 400 € zusätzlich.
Was können wir tun um einerseits die Rente zu bekommen, andererseits auch weiterhin etwas dazuverdienen zu können ohne von der KV gleich als Selbständige behandelt zu werden und damit in die Pauschal-Beitragsregelung zu fallen.
Der Berater der KV verwies uns an die Rentenversicherung und die wieder an die KV. Wo kann man sich in solchen Dingen Rat suchen? Für einen Tipp dazu wäre ich sehr dankbar.
möchte mich nur schnell mal wieder melden. Es ist noch nichts angekommen. Angeblich sollte ich schnell Antwort bekommen, die haben da in München aber wohl ein Problem

Dürfte ich Dich um einen weiteren Rat bitten??
Dass diese kleine Rente nicht zum Lebensunterhalt ausreicht dürfte wohl klar sein. Meine bessere Hälfte hat, nachdem Arbeitslosengeld ausgelaufen war eine ICH-Ag angemeldet und arbeitet auch noch als Mini-Jobberin. Die AG läuft schon zwei Jahre.
Jetzt wird sie 60 und möchte auch vorgezogene Rente beziehen. Die AG bringt ca 300 - 400 € im Monat. Da die Förderung nicht mehr ausreicht um die Sozialabgaben für die AG zu erbringen rentiert sich das nicht mehr. Die Beiträge zur KK und RV fressen den Erlös fast ganz auf.
Andererseits brauchen wir aber trotz Rente diese 300 - 400 € zusätzlich.
Was können wir tun um einerseits die Rente zu bekommen, andererseits auch weiterhin etwas dazuverdienen zu können ohne von der KV gleich als Selbständige behandelt zu werden und damit in die Pauschal-Beitragsregelung zu fallen.
Der Berater der KV verwies uns an die Rentenversicherung und die wieder an die KV. Wo kann man sich in solchen Dingen Rat suchen? Für einen Tipp dazu wäre ich sehr dankbar.
Öhm, wie hoch wird voraussichtlich die vorgezogene Altersrente der Holden sein und ist sie durch die Rente pflichtversichert? Man nennt es die sog. KvdR. Will heissen, wenn die Holde in der zweiten Hälfte des Erwerbsleben mindestens 9/10 in der gesetzlichen KV (ganz egal ob pflichtversichert durch Arbeit / Familienversicherung oder freiwillige KV) versichert war, dann ist sie über diese Rente pflichtversichert?
Hoffentlich war das jetzt nicht zu kompliziert. Aber dann mal anders herum. War die Holde in den letzten 23 Jahre mal privat versichert? Wenn ja, wie lange?
Hoffentlich war das jetzt nicht zu kompliziert. Aber dann mal anders herum. War die Holde in den letzten 23 Jahre mal privat versichert? Wenn ja, wie lange?
Hi,
also das ist schon geklärt, meine Holde kommt in die Rentnerkrankenversicherung und ist dort Pflichtversichert. So hat es der freundliche von der BFA gesagt.
Sie erhält so ca 500 - 530 Euronen Rente. Deshalb müssen wir auch noch etwas dazuverdienen. Wenn ich 65 bin bekomme ich dann auch noch etwa 200 - 250 € von der BFA dazu. aber das dauert noch 4 Jährchen.
Ich dachte schon, wenn ich ein kleines Gewerbe auf mich anmelde, ich zahle ja schon Krankenversicherung für ein Einkommen/Rente von über 800 €, halt diese Pauschale. Also könnte ich doch locker etwas über 400 € dazuverdienen. Nur komme ich dann nicht in die Pauschale für Selbständige und müsste von fiktiven über 2.000€ KV zahlen?
Es ist halt sehr kompliziert und ich bekomme nirgendwo eine konkrete Auskunft.
also das ist schon geklärt, meine Holde kommt in die Rentnerkrankenversicherung und ist dort Pflichtversichert. So hat es der freundliche von der BFA gesagt.
Sie erhält so ca 500 - 530 Euronen Rente. Deshalb müssen wir auch noch etwas dazuverdienen. Wenn ich 65 bin bekomme ich dann auch noch etwa 200 - 250 € von der BFA dazu. aber das dauert noch 4 Jährchen.
Ich dachte schon, wenn ich ein kleines Gewerbe auf mich anmelde, ich zahle ja schon Krankenversicherung für ein Einkommen/Rente von über 800 €, halt diese Pauschale. Also könnte ich doch locker etwas über 400 € dazuverdienen. Nur komme ich dann nicht in die Pauschale für Selbständige und müsste von fiktiven über 2.000€ KV zahlen?
Es ist halt sehr kompliziert und ich bekomme nirgendwo eine konkrete Auskunft.
Nun denn, es gibt jetzt verschiedene Möglichkeiten.
1. Die Holde wird durch die Altersrente pflichtversichert und ist gleichzeitig selbständig und übt einen Mini-Job aus
Jenes müsste möglich sein. Allerdings muß man aufpassen, dass diese Selbständigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wird.
Die Gattin ist zunächst gem. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V als Rentnerin pflichtversichert. Sie hat die sog. 9/10 Belegung erfüllt.
Wenn sie dann aber noch hauptberuflich selbständig ist, dann wird die Pflichtversicherung aufgrund des Rentenbezuges wieder beseitigt. Dieses ergibt sich aus § 5 Abs. 5 SGB V.
Wie war das noch, ein Blick ins Gesetz erleichert wie immer die Rechtsfindung:
(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.
Dann ist das Thema durch; die Holde ist automatisch wieder versicherungsfrei und somit nicht pflichtversichert. Sie kann sich dann wieder freiwillig als Selbständige versichern, allerdings mit einem Mindestbeitrag von ca. 250,00 Euro monatlich.
Ist die Holde allerdings nicht hauptberuflich selbständig, dann wird von der Rente nur ca. 9,5 % (je nach Krankenkasse) - ergo ca. 50,00 Euro eingehalten und hierdurch ist sie versichert.
Tja, was bedeutet denn hauptberuflich selbständig. Die Spitzenverbände der Krankenkassen gehen davon aus, dass eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, wenn man sich min. 18 Stunden wöchentlich dieser Tätigkeit widmet.
Fazit, wenn die selbständige Tätigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird, dann passiert nichts.
Auch eine zusätzliche geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) im Sinne von § 7 SGV / § 8 SGB IV dürfte - meines Erachtens - zusätzlich möglich sein. Aber bitte hier die Krankenkasse befragen Du weisst ja, ich darf hier keine Rechtsberatung betreiben.
Rentenrechtlich dürften sich auch keine Auswirkungen ergeben (Einnahmen aus nebenberuflicher Beschäftigung und Mini-Job), da es bei einer Altersrente - meines Erachtens - keine Hinzuverdienstgrenzen gibt. Der Bezieher einer Altesrente ist im Bereich des SGB VI (Rentenrecht) immer versicherungsfrei und bei einer reinen Altersrente wird nichts abgezogen. Ein Abzug ist nur im Bereich der Erwerbsminderungsrenten möglich. Diese bekommt sie ja nicht.
2 . Selbständige Tätigkeit ist hauptberuflich
Da wäre schon zu überlegen, ob Du nicht die hauptberufliche Selbständigkeit ausübst. Dann musst Du allerdings den Mindestsatz für Selbständige zahlen und kannst die Strategie mit dem Verzicht bei der Architektenvorsorgung und den Familienhilfeanspruch über die Holde nicht weiter verfolgen.
Tja, wie war das noch, jede Geschichte hat seinen Preis.
Ich will hoffen, dass Du das jetzt einigermassen verstanden hast.
Sorry, das KV-Recht ist total komplex. Ich war mal auf einem Seminar. Der Dozent sagte als erstes; wir wollen heute in einem Tag jenes versuchen zu lernen, wofür andere mindestens 3,5 Jahre Ausbildung benötigen!!!
Es grüsst der Rossi
1. Die Holde wird durch die Altersrente pflichtversichert und ist gleichzeitig selbständig und übt einen Mini-Job aus
Jenes müsste möglich sein. Allerdings muß man aufpassen, dass diese Selbständigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wird.
Die Gattin ist zunächst gem. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V als Rentnerin pflichtversichert. Sie hat die sog. 9/10 Belegung erfüllt.
Wenn sie dann aber noch hauptberuflich selbständig ist, dann wird die Pflichtversicherung aufgrund des Rentenbezuges wieder beseitigt. Dieses ergibt sich aus § 5 Abs. 5 SGB V.
Wie war das noch, ein Blick ins Gesetz erleichert wie immer die Rechtsfindung:
(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.
Dann ist das Thema durch; die Holde ist automatisch wieder versicherungsfrei und somit nicht pflichtversichert. Sie kann sich dann wieder freiwillig als Selbständige versichern, allerdings mit einem Mindestbeitrag von ca. 250,00 Euro monatlich.
Ist die Holde allerdings nicht hauptberuflich selbständig, dann wird von der Rente nur ca. 9,5 % (je nach Krankenkasse) - ergo ca. 50,00 Euro eingehalten und hierdurch ist sie versichert.
Tja, was bedeutet denn hauptberuflich selbständig. Die Spitzenverbände der Krankenkassen gehen davon aus, dass eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, wenn man sich min. 18 Stunden wöchentlich dieser Tätigkeit widmet.
Fazit, wenn die selbständige Tätigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird, dann passiert nichts.
Auch eine zusätzliche geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) im Sinne von § 7 SGV / § 8 SGB IV dürfte - meines Erachtens - zusätzlich möglich sein. Aber bitte hier die Krankenkasse befragen Du weisst ja, ich darf hier keine Rechtsberatung betreiben.
Rentenrechtlich dürften sich auch keine Auswirkungen ergeben (Einnahmen aus nebenberuflicher Beschäftigung und Mini-Job), da es bei einer Altersrente - meines Erachtens - keine Hinzuverdienstgrenzen gibt. Der Bezieher einer Altesrente ist im Bereich des SGB VI (Rentenrecht) immer versicherungsfrei und bei einer reinen Altersrente wird nichts abgezogen. Ein Abzug ist nur im Bereich der Erwerbsminderungsrenten möglich. Diese bekommt sie ja nicht.
2 . Selbständige Tätigkeit ist hauptberuflich
Da wäre schon zu überlegen, ob Du nicht die hauptberufliche Selbständigkeit ausübst. Dann musst Du allerdings den Mindestsatz für Selbständige zahlen und kannst die Strategie mit dem Verzicht bei der Architektenvorsorgung und den Familienhilfeanspruch über die Holde nicht weiter verfolgen.
Tja, wie war das noch, jede Geschichte hat seinen Preis.
Ich will hoffen, dass Du das jetzt einigermassen verstanden hast.
Sorry, das KV-Recht ist total komplex. Ich war mal auf einem Seminar. Der Dozent sagte als erstes; wir wollen heute in einem Tag jenes versuchen zu lernen, wofür andere mindestens 3,5 Jahre Ausbildung benötigen!!!
Es grüsst der Rossi
Hi rossi,
ja das ist mir schon klar. Was mich so verunsichert hat war die Aussage des Herrn von der BFA, dass die BFA das alles nachträglich prüft und dann entscheidet, ob die Grenze eingehalten wurde oder nicht.
Und wenn ich jetzt mal spinne, und es sein könnte dass meine Holde doch etwas mehr als die 12 x 400 im Jahr dann verdient hat weil das FA einige Kosten nicht anerkannt hat sitzen wir in der Sch....
Rente gekürzt und riesige Nachzahlung an die KV wegen Selbständigkeit.
ja das ist mir schon klar. Was mich so verunsichert hat war die Aussage des Herrn von der BFA, dass die BFA das alles nachträglich prüft und dann entscheidet, ob die Grenze eingehalten wurde oder nicht.
Und wenn ich jetzt mal spinne, und es sein könnte dass meine Holde doch etwas mehr als die 12 x 400 im Jahr dann verdient hat weil das FA einige Kosten nicht anerkannt hat sitzen wir in der Sch....
Rente gekürzt und riesige Nachzahlung an die KV wegen Selbständigkeit.
Hey Sailor 1, bist Du sicher, dass die Zuverdienstgrenze im Bereich der Rentenversicherung 400,00 Euro beträgt? Ich meine, dass sie lediglich 350,00 Euro beträgt. Alles was drüber liegt, führt zu einer Minderung.
Man darf jenes nicht mit der Geringfügigkeitsgrenze (400,00 Euro) im Rahmen der Krankenversicherung vergleichen. Das ist ein anderes paar Schuhe.
Ferner dürfte die Rentenversicherung bei einem Selbständigen vom Brutto-Einkommen ausgehen. Aber Du hast dich doch mit Sicherheit dort richtig schlau gemacht?
Es grüsst der Rossi
Man darf jenes nicht mit der Geringfügigkeitsgrenze (400,00 Euro) im Rahmen der Krankenversicherung vergleichen. Das ist ein anderes paar Schuhe.
Ferner dürfte die Rentenversicherung bei einem Selbständigen vom Brutto-Einkommen ausgehen. Aber Du hast dich doch mit Sicherheit dort richtig schlau gemacht?
Es grüsst der Rossi
Hi Rossi,
klar das waren 350 Euronen, mein Fehler.
Genau das versuchte ich ja, aber ich bekam keine genaue Auskunft, alles nur so vage das müsste dürfte könnte. Wir müssen halt noch so ca 300 - 350 Euro dazuverdienen sonst reicht es nicht. Und das sollte als Selbständiger oder freiberuflich sein, eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.
Ich suche nach der richtigen Konfiguration. Es muss doch möglich sein sich selbst ernähren zu können.
Gruß
Sailor1
Man darf jenes nicht mit der Geringfügigkeitsgrenze (400,00 Euro) im Rahmen der Krankenversicherung vergleichen. Das ist ein anderes paar Schuhe.
klar das waren 350 Euronen, mein Fehler.
Ferner dürfte die Rentenversicherung bei einem Selbständigen vom Brutto-Einkommen ausgehen. Aber Du hast dich doch mit Sicherheit dort richtig schlau gemacht?
Genau das versuchte ich ja, aber ich bekam keine genaue Auskunft, alles nur so vage das müsste dürfte könnte. Wir müssen halt noch so ca 300 - 350 Euro dazuverdienen sonst reicht es nicht. Und das sollte als Selbständiger oder freiberuflich sein, eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.
Ich suche nach der richtigen Konfiguration. Es muss doch möglich sein sich selbst ernähren zu können.
Gruß
Sailor1
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