Nachzahlung bei fehlenden Versicherungszeiten

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rommi
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Nachzahlung bei fehlenden Versicherungszeiten

Beitragvon rommi » 29.05.2015, 15:25

Hallo,


Vorab-Info: Ich bin aus Italien und habe dort mehrere Jahre ohne Unterbrechung gearbeitet. Seit 1 Januar wohne ich in Deutschland (angemeldet) und habe dort auch am 1.Januar 2015 eine versicherungspflichtige Arbeit aufgenommen. Leider wurde das Beschäftigungsverhältnis zum 28.02.15 - ich habe also nur 2 Monate dort gearbeit - vom Arbeitgeber wieder gekündigt.

Jetzt habe ich ein paar Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung, wenn man wie ich jetzt 3 Monate unversichert war und in dieser Zeit keinerlei Einkommen/Einnahmen hatte.

1) Was muss ich zahlen wenn ich mich jetzt freiwillig versichern lassen möchte auch wenn ich noch keine Arbeit habe?
Muss ich dann die Krankenkassenbeiträge der letzten unversicherten 3 Monate nachzahlen? Das wäre nicht wenig Geld für mich, denn soweit ich weiss muss ich den Mindestbeiträg von ca. 165 Euro pro Monat - also gesamt ca. 500 Euro - nachzahlen. Gibt es auch irgendwelche zusätzlichen (zur Nachzahlung dazu) Strafen weil ich nicht versichert war?

Was wäre wenn ich jetzt beispielsweise schon 8 Monate ohne Krankenversicherung wäre, müsste ich dann 8 Monate nachzahlen - oder wenn ich z.B. 3 Jahre im Ausland war, müsste ich dann 3 Jahre Beiträge nachzahlen wenn ich den Jahren nicht versichert war und dann wieder bei der AOK mich versichern lassen wollte? Ich meine das ist doch mein eigenes Risiko in dieser zeit gewesen oder?

2) Was ist wenn ich jetzt wieder eine versicherungspflichtige Arbeit finde.
Muss ich dann auch die 3 Monate nachzahlen in denen ich nicht versichert
war, so wie wenn ich mich freiwillig versichern würde?

3) Was ist wenn ich mich jetzt arbeitslos melde - das habe ich bisher nicht
gemacht - bin ich dann ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosenmeldung
krankenversichert? Und muss ich dann auch die 3 Monate nachzahlen?

Wäre nett wenn ich zu allen drei Varianten Infos bekommen könnte :-)

viele grüsse,
ghina

Czauderna
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Re: Nachzahlung bei fehlenden Versicherungszeiten

Beitragvon Czauderna » 29.05.2015, 16:06

rommi hat geschrieben:Hallo,


Vorab-Info: Ich bin aus Italien und habe dort mehrere Jahre ohne Unterbrechung gearbeitet. Seit 1 Januar wohne ich in Deutschland (angemeldet) und habe dort auch am 1.Januar 2015 eine versicherungspflichtige Arbeit aufgenommen. Leider wurde das Beschäftigungsverhältnis zum 28.02.15 - ich habe also nur 2 Monate dort gearbeit - vom Arbeitgeber wieder gekündigt.

Jetzt habe ich ein paar Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung, wenn man wie ich jetzt 3 Monate unversichert war und in dieser Zeit keinerlei Einkommen/Einnahmen hatte.

1) Was muss ich zahlen wenn ich mich jetzt freiwillig versichern lassen möchte auch wenn ich noch keine Arbeit habe?
Muss ich dann die Krankenkassenbeiträge der letzten unversicherten 3 Monate nachzahlen? Das wäre nicht wenig Geld für mich, denn soweit ich weiss muss ich den Mindestbeiträg von ca. 165 Euro pro Monat - also gesamt ca. 500 Euro - nachzahlen. Gibt es auch irgendwelche zusätzlichen (zur Nachzahlung dazu) Strafen weil ich nicht versichert war?
ja, du musst dich versichern bzw. du musst einen Nachweis über eine Versicherung der Kasse vorlegen. Die von dir angegeben Beitragshöhe kommt hin. Eine Strafe gibt es nicht, nur wenn du nicht zahlst kommen Säumniszuschhläge hinzu und ggf. werden die Leistungen nur auf Notfallbehandlungen beschränkt
Was wäre wenn ich jetzt beispielsweise schon 8 Monate ohne Krankenversicherung wäre, müsste ich dann 8 Monate nachzahlen - oder wenn ich z.B. 3 Jahre im Ausland war, müsste ich dann 3 Jahre Beiträge nachzahlen wenn ich den Jahren nicht versichert war und dann wieder bei der AOK mich versichern lassen wollte? Ich meine das ist doch mein eigenes Risiko in dieser zeit gewesen oder?
Ja, muesstest du - wenn du im Ausland gewesen wärest, ist die Frage, wo - in Italien, dann hättest du einen Nachweis über eine Krankenversicherung erbringen muessen. Sicher, dein Risiko ist es immer, aber es gibt eben Situationen,da geht Gesetz vor persönliche Einschätzung.

2) Was ist wenn ich jetzt wieder eine versicherungspflichtige Arbeit finde.
Muss ich dann auch die 3 Monate nachzahlen in denen ich nicht versichert
war, so wie wenn ich mich freiwillig versichern würde?
ja - da es eine Pflicht zur Versicherung gibt, können grundsätzlich keine, solch großen Lücken entstehen.

3) Was ist wenn ich mich jetzt arbeitslos melde - das habe ich bisher nicht
gemacht - bin ich dann ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosenmeldung
krankenversichert? Und muss ich dann auch die 3 Monate nachzahlen?
Nur wenn du Leistungen vom Arbeitsamt erhalten wuerdest wärerst du auch durch das Arbeitsamt krankenversichert, ansonsten verbleuibt es bei der "freiwilligen" Versicherung.

Wäre nett wenn ich zu allen drei Varianten Infos bekommen könnte :-)

viele grüsse,
ghina


Ich fürchte um die Nachzahlung wirst du nicht herum kommen, es sei denn du bist verheiratet und könntest in die Familienversicherung
Gruss
Czauderna

Aras
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Beitragvon Aras » 29.05.2015, 18:22

Wobei auch Forderungen verjähren...

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Beitragvon rommi » 29.05.2015, 18:47

danke für eure Infos!

@Czauderna:
kannst du mir bitte auch noch zu meiner dritten Frage sagen ob ich dann auch die 3 nichtversicherten Monate nachzahlen muss ? Ich denke schon oder - also praktisch in jedem Fall egal ob ich mich jetzt arbeitslos melde oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung finde, ich muss die 3 Monate immer nachzahlen oder ? :(

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 29.05.2015, 19:20

Aras hat geschrieben:Wobei auch Forderungen verjähren...

Hallo,
ja, nach vier Jahren und bei Vorsatz sogar erst nach 30 Jahren.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Czauderna » 29.05.2015, 19:21

rommi hat geschrieben:danke für eure Infos!

@Czauderna:
kannst du mir bitte auch noch zu meiner dritten Frage sagen ob ich dann auch die 3 nichtversicherten Monate nachzahlen muss ? Ich denke schon oder - also praktisch in jedem Fall egal ob ich mich jetzt arbeitslos melde oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung finde, ich muss die 3 Monate immer nachzahlen oder ? :(


Hallo,
ja, meine ich schon - wie geschrieben, es darf keine Lücke geben, jedenfalls keine von drei Monaten.
Gruss
Czauderna


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